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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §10 Abs4 Z4;Rechtssatz
Verfehlungen einer in einem provisorischen Dienstverhältnis stehenden Partei sind unabhängig von einem Disziplinarverfahren zu werten (hier Handel mit geschmuggelten Zigaretten am Dienstplatz). Es ist gleichgültig, ob die Gründe, die zur Kündigung eines provisorischen Dienstverhältnisses führen, eine längere oder eine kürzere Zeit zurückliegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991120148.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
26.08.2010