Norm: BAG §15 Abs3 litaGewO 1859 §82 litd
Rechtssatz: Bei Diebstahl und Veruntreuung bedarf es keiner Prüfung, ob eine Vertrauensunwürdigkeit für den Arbeitgeber eingetreten ist; diese wird vom Gesetz als gegeben angesehen. Macht sich jedoch der Arbeitnehmer einer anderen strafbaren Handlung schuldig, so muss diese, um eine Entlassung zu rechtfertigen, objektiv geeignet sein, den Verlust des Vertrauens des Arbeitgebers herbeizuführen. Ein Arbei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 13.3.1975 bis 21.3.1990 als Fleischwarenarbeiter bei der Beklagten beschäftigt. Er war in der Selcherei der Beklagten vor allem in der Nachtschicht von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr eingesetzt. Zu seinen Aufgaben gehörte es, den Selchvorgang in mehreren Selchkammern zu überwachen und die entsprechenden Rauch- und Temperaturwerte einzustellen. Daneben hatte er Fleisch und Leberkäse zu braten und die Ware für den darauffolgenden Tag an Hand von Be... mehr lesen...
Norm: BAG §15 Abs3 lite
Rechtssatz: Auflösungserklärung durch die schriftliche Mitteilung an den Lehrling, daß dieser "abgemeldet worden sei, weil er ohne Zustimmung nach Hause gefahren sei". Entscheidungstexte 9 ObA 198/91 Entscheidungstext OGH 09.10.1991 9 ObA 198/91 Veröff: Arb 10988 = WBl 1992,95 9 ObA 96/07v Entscheidungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin noch folgendes zu erwidern: Rechtliche Beurteilung Die Entlassungsgründe sind, wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat, in § 82 GewO taxativ aufgezählt (vgl Kuderna, Entlassungsrecht 31). Entgegen der Ansicht der Revisionswerberin kann eine nicht bei der b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Da die
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zutreffend ist, reicht es aus, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Insbesondere ist der Ansicht des Berufungsgerichtes beizupflichten, daß sich der Kläger dadurch, daß er in der Zeit von 1980 - 1984 als Kraftfahrer an Tachographen (Diagramm-)scheiben des von i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor, da die vom Berufungsgericht verneinte Mangelhaftigkeit des erstgerichtlichen Verfahrens nicht neuerlich mit Revision als Mangel des Berufungsverfahrens geltend gemacht werden kann (9 Ob A 151/89 ua). Im übrigen hat das Berufungsgericht die Berechtigung der Entlassung des Klägers zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Im übrigen genügt es, auf die zutreffende rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zu verweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend wird folgendes ausgeführt: Wie das Berufungsgericht überzeugend dargelegt hat, ist das Verhalten des Klägers im Hinblick auf den im Bereich der (strafrechtlichen) Geringfügigkeitsgrenze von S 500,-- liegenden Wert der vier... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war seit 25. Februar 1980 im Unternehmen der Klägerin als Kraftfahrer beschäftigt. Er hatte vor allem Holztransporte nach Südtirol durchzuführen. Am 9. Oktober 1981 wurde er entlassen. Mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 9. März 1984, 22 Hv 35/83, wurde er des Vergehens des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs 2 StGB schuldig erkannt. Das Strafgericht legte ihm zur Last, daß er in der Zeit vom 27. Februar 1981 bis 9. Oktober 1981 mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei vom 8. Jänner 1980 bis 3. Mai 1985 als Schichtführer und Maschineneinsteller beschäftigt. Er hatte sechs Mitarbeiter unter sich. Mit Urteil des Landesgerichtes Linz vom 25. September 1985, 23 E Vr 1574/85-6, wurde er der Vergehen der Unterschlagung nach § 134 Abs 1 StGB, der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs 1 StGB und der Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung nach § 287 Abs 1 i... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 E1cBAG §15 Abs3 litaGewO §82 litd
Rechtssatz: Grundsätzlich kommt es bei der Beurteilung der Tatbestandsmäßigkeit einer auf einen Diebstahl gestützten Entlassung auf den Wert des Deliktsobjekts nicht an. Nach Lage der Umstände des Einzelfalles kann aber bei einer nahezu wertlosen Sache das Tatbestandsmerkmal der Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers (Lehrlings) fehlen und die Entlassung daher ungerechtfertig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Beide Kläger behaupten, vom Beklagten, ihrem Lehrberechtigten, ungerechtfertigt entlassen worden zu sein. Der gegen sie erhobene Vorwurf des Diebstahls einer Spraydose (Erstkläger) und einer Zündkerze (Zweitkläger) sei nicht berechtigt. Sie begehren die Feststellung des aufrechten Bestehens ihres Lehrverhältnisses bis zum Zeitpunkt des Eingehens eines neuen Lehr- bzw. Arbeitsverhältnisses und die Zahlung der Lehrlingsentschädigung bis zu diesem näher bezeichne... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1BAG §15 Abs3 litaGewO 1859 §82 litd
Rechtssatz: Nicht jede strafbare Handlung ist ein Entlassungsgrund nach § 82 lit d GewO. Es kommt für die Frage, ob ein Arbeitnehmer vertrauensunwürdig wird, immer darauf an, ob zufolge seines Verhaltens für den Arbeitgeber die objektiv gerechtfertigte Befürchtung besteht, dass seine Interessen und Belange durch den Arbeitnehmer gefährdet sind. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei vom 24.März 1969 bis 2. Februar 1984 als Autobuschaffeur beschäftigt. Mit der vorliegenden Klage begehrt er mit der Behauptung, er sei am 2.Februar 1984 grundlos entlassen worden, zuletzt den Betrag von S 109.630,51 samt Anhang. Die beklagte Partei stellte das Klagebegehren dieser Höhe nach außer Streit, beantragte jedoch dessen Abweisung und brachte vor, die Entlassung des Klägers sei zu Recht erfolgt. Er sei als Omnibusc... mehr lesen...
Norm: BAG §15 Abs3 litf
Rechtssatz: Der Umstand, daß der Lehrling die erste Klasse der Berufsschule nur mit Mühe geschafft hat und in der zweiten Klasse in zwei Unterrichtsfächern negativ abschloß, reicht noch nicht aus, um daraus den Schluß zu ziehen, der Lehrling sei unfähig, innerhalb der vereinbarten Lehrzeit den Lehrberuf zu erlernen. Entscheidungstexte 4 Ob 101/83 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: BAG §15 Abs3 litf
Rechtssatz: Der Begriff der "Unfähigkeit" ist nach objektiven Gesichtspunkten und nicht nach von den Parteien im Lehrvertrag festgelegten Kriterien zu beurteilen. Andernfalls könnte nämlich durch entsprechende Vereinbarungen darüber, wann Unfähigkeit im Sinn des § 15 Abs 3 lit f BAG vorliegt, der Schutzzweck dieser Bestimmung unterlaufen werden. Entscheidungstexte 4 Ob... mehr lesen...
Norm: BAG §15 Abs3 litc
Rechtssatz: Gerade bei den noch jugendlichen Lehrlingen ist es erforderlich, dass ihnen der Ernst der Situation in bezug auf das Lehrverhältnis entsprechend deutlich vor Augen geführt wird und sie auf Grund der wiederholten Ermahnungen erkennen können, dass eine weitere Pflichtenvernachlässigung Konsequenzen haben werde. Entscheidungstexte 4 Ob 58/83 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: BAG §15 Abs3 lite
Rechtssatz: Das den Gegenstand dieses Entlassungstatbestandes bildende Dienstversäumnis muß, um eine Entlassung zu rechtfertigen, pflichtwidrig, erheblich und schuldhaft sein und muß überdies eines rechtmäßigen Hinderungsgrundes entbehren. Entscheidungstexte 4 Ob 58/83 Entscheidungstext OGH 31.05.1983 4 Ob 58/83 Veröff: Arb 10270 = ÖA 1985,80 ... mehr lesen...
Norm: BAG §15 Abs3 litc
Rechtssatz: Die Nichtbefolgung zweier Anordnungen (hier: Schutzbrille und Einspannen des Winkeleisens) ist bei der Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 15 Abs 3 lit c BAG gemeinsam zu beurteilen. Entscheidungstexte 4 Ob 58/83 Entscheidungstext OGH 31.05.1983 4 Ob 58/83 Veröff: Arb 10270 = ÖA 1985,80 ... mehr lesen...
Norm: BAG §15 Abs3 litf
Rechtssatz: Die Unfähigkeit, den Lehrberuf zu erlernen, ist nicht auf die Fälle einer bloß durch Krankheit oder Unfall herbeigeführten Unfähigkeit oder auf bloße Arbeitsbehinderung beschränkt; sie muß sich, aus welchen Gründen immer, auf die Erlernung des Lehrberufes und damit auf die Erreichung des Ausbildungszweckes erstrecken. Entscheidungstexte 4 Ob 5/83 E... mehr lesen...
Norm: BAG §15 Abs3 litf
Rechtssatz: Die Auffassung, der Lehrling müsse "für immer" nicht mehr in der Lage sein, den Lehrberuf zu erlernen, steht mit der Bestimmung des § 15 Abs 3 lit f BAG in Widerspruch. Entscheidungstexte 4 Ob 5/83 Entscheidungstext OGH 08.02.1983 4 Ob 5/83 Veröff: Arb 10216 European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Norm: BAG §13BAG §15 Abs3 litf
Rechtssatz: Nur dann, wenn eine Vereinbarung in den Fällen des § 13 Abs 3 BAG getroffen wurde, muß sich die Erwartungsprognose betreffend die Unfähigkeit, den Lehrberuf zu erlernen, auf einen über die Dauer der ursprünglichen Lehrzeit hinausreichenden, verlängerten Zeitraum erstrecken. Entscheidungstexte 4 Ob 5/83 Entscheidungstext OGH 08.02.1983 4 ... mehr lesen...
Norm: BAG §15 Abs3 litf
Rechtssatz: Diese durch die Nov BGBl 1978/232 abgeänderte Bestimmung ist weiter gefaßt als jene des § 15 Abs 2 lit f BAG aF. Entscheidungstexte 4 Ob 5/83 Entscheidungstext OGH 08.02.1983 4 Ob 5/83 Veröff: Arb 10216 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0052789 ... mehr lesen...
Norm: BAG §15 Abs3 litf
Rechtssatz: Voraussetzung für das Vorliegen der Unfähigkeit, den Lehrberuf zu erlernen in zeitlicher Hinsicht ist es, daß eine Wiedererlangung dieser Fähigkeit innerhalb der vereinbarten Lehrzeit nicht zu erwarten ist. Das Vorliegen einer solchen - den Dauercharakter der Unfähigkeit zum Ausdruck bringenden - Erwartung ist nach objektiven, auf den Zeitpunkt der Entlassung bezogenen Gesichtspunkten für die Dauer der noch a... mehr lesen...
Norm: BAG §15 Abs3 lite
Rechtssatz: Die zu § 82 lit f GewO 1859 ergangene Judikatur kann - unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Lehrverhältnisses und des davon betroffenen Personenkreises - auch auf den Tatbestand der vorzeitigen Auflösung des Lehrverhältnisses gemäß § 15 Abs 3 lit e BAG angewendet werden. Entscheidungstexte 4 Ob 134/82 Entscheidungstext OGH 14.09.1982 4 O... mehr lesen...
Norm: BAG §15 Abs3 litc
Rechtssatz: Bloße Ordnungswidrigkeiten rechtfertigen nicht eine vorzeitige Vertragsauflösung nach § 15 Abs 3 lit c BAG. Entscheidungstexte 4 Ob 99/81 Entscheidungstext OGH 14.09.1982 4 Ob 99/81 Veröff: Arb 10176 = DRdA 1983,109 (Anmerkung von Tögl) 9 ObA 41/04a Entscheidungstext OGH 26.05.2004 9 ObA... mehr lesen...
Norm: BAG §15 Abs3 litcSchPflG §20
Rechtssatz: Den Berufsschüler trifft die Pflicht zur Benachrichtigung des Klassenlehrers von dem Umstand, daß er am Schulbesuch verhindert ist, in der Regel (Ausnahme: wenn er volljährig ist) nicht selbst; durch die Unterlassung der Benachrichtigung über den Grund seines Fernbleibens setzt er daher kein Verhalten, das den Lehrberechtigten zur vorzeitigen Auflösung des Lehrverhältnisses berechtigt. Auch wenn ih... mehr lesen...
Norm: BAG §15 Abs3 lite
Rechtssatz: Das unbefugte Verlassen des Lehrplatzes ist nicht örtlich, sondern als Dienstversäumnis zu verstehen, das eines rechtmäßigen Grundes entbehrt und ohne Erlaubnis des Lehrberechtigten erfolgt. Entscheidungstexte 4 Ob 78/79 Entscheidungstext OGH 25.09.1979 4 Ob 78/79 Veröff: SZ 52/139 = ZAS 1981,100 Sc... mehr lesen...
Der am 18. August 1961 geborene Kläger war seit 1. Feber 1978 beim Beklagten als kaufmännischer Lehrling beschäftigt. Der Kläger erschien ab 2. Dezember 1978 nicht zur Arbeit. Der Beklagte richtete daher am 14. Dezember 1978 folgendes Schreiben an den Kläger: "Da Sie seit 2. Dezember d. M. unentschuldigt vom Dienstort ferngeblieben sind, setzen wir noch eine Nachfrist bis spätestens 22. Dezember 1978, bis zu welchem Datum bei uns eine schriftliche Erklärung über den Grund Ihres Fern... mehr lesen...