RS OGH 1979/9/25 4Ob78/79

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Veröffentlicht am 25.09.1979
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Norm

BAG §15 Abs3 lite

Rechtssatz

Das unbefugte Verlassen des Lehrplatzes ist nicht örtlich, sondern als Dienstversäumnis zu verstehen, das eines rechtmäßigen Grundes entbehrt und ohne Erlaubnis des Lehrberechtigten erfolgt.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Arbeitsversäumnis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0052780

Dokumentnummer

JJR_19790925_OGH0002_0040OB00078_7900000_007
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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