Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden, den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Hopf, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Dehn und die fachkundigen Laienrichter Dr. Albert Koblizek und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei D***** K*****, vertreten durch Sunder-Plaßmann Loibner & Partner R... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war zunächst als Lehrling und dann als Arbeiter bei der Beklagten beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete durch Entlassung. Auf dem Betriebsgelände, auf dem die Beklagte angesiedelt ist, befindet sich unter anderem auch eine Tankstellenanlage. Im Juli 2007 beging der Kläger gegenüber einem Tankstellenmitarbeiter eine Körperverletzung. Im November 2007 beschädigte er bei der Beklagten im Zorn eine Türe. Bei der Weihnachtsfeier 2007 führte sein Verhalten zum E... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kuras und Dr. Brenn sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Martin Gillinger und Josef Wild als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei E***** M*****, Installateur, *****, vertreten durch Dr. Sabine Berger, Rechtsanwältin i... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Rolf Gleißner und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Bernhard K*****, vertreten durch Dr. Franz Müller-Strobl ua, Rechtsanwälte in Klagenfurt, gegen ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek sowie die fachkundigen Laienrichter ADir. Brigitte Augustin und Wolfgang Birbamer als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Michael P*****, vertreten durch Stampfer &... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. 9. 1998 als Dreherlehrling im Betrieb der beklagten Kommanditgesellschaft beschäftigt, das Lehrverhältnis sollte am 31. 8. 2001 enden. Am 11. 6. 2001 tauchte beim Kläger anlässlich dessen Stellungsuntersuchung der Verdacht einer Tuberkulosekrankheit auf, was durch Folgeuntersuchungen bestätigt wurde. Der Kläger begab sich deshalb sofort in den Krankenstand, welcher bis zum 30. 9. 2001 andauerte. Er unterzog sich zunächst einer stationäre... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 6. 9. 1999 bis 27. 3. 2002 bei der beklagten Partei als Bäckerlehrling beschäftigt. Das Lehrverhältnis endete durch Entlassung. Mit der
Begründung: , ungerechtfertigt entlassen worden zu sein, begehrte der Kläger den Zuspruch von EUR 7.897,87 brutto sA, bestehend aus Lohndifferenzen für Feber und März 2002 in Höhe von EUR 70,75 und EUR 148,93 sowie beendigungsabhängige Ansprüche von EUR 354,14 für 15 Werktage Urlaubsersatzleistung und EUR 7.324,05 an K... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 1. 9. 2000 bis 24. 1. 2003 als Elektroinstallateur-Lehrling beschäftigt. Das Lehrverhältnis endete durch Entlassung. Im Revisionsverfahren ist unstrittig, dass der Kläger infolge Anrechnung einer Vorzeit per 1. 7. 2002 in das dritte Lehrjahr eingetreten ist. Das zweite Berufsschuljahr schloss er allerdings erst im Zuge des dritten Lehrjahres, nämlich im Herbst 2002 erfolgreich ab (es fehlt diesbezüglich eine Feststellung oder Außerstreitstellung des ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat zu Recht das Vorliegen der Voraussetzungen des § 15 Abs 3 lit a BAG angenommen und den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt. Es reicht daher gem. § 510 Abs 3 ZPO aus, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Das Berufungsgericht hat zu Recht das Vorliegen der Voraussetzungen des Paragraph 15, Absatz 3, Litera a, BAG angenommen und den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt. E... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer und Dr. Lovrek sowie durch die fachkundigen Laienrichter Peter Ammer und Gerhard Loibl als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Andreas K*****, vertreten durch Dr. Wolfgang Rumpl, Rechtsanwalt in Mödling, wider die beklagte ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer und Dr. Lovrek sowie durch die fachkundigen Laienrichter Dr. Johannes Schenk und Mag. Gabriele Jarosch als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Herbert B*****, vertreten durch Dr. Gerwald Schmidberger, Rechtsanwalt in Steyr,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Sämtliche Klägerinnen waren als Hausarbeiterinnen (Bedienerinnen) bei der beklagten Partei beschäftigt, wobei auf die Dienstverhältnisse die Wiener VBO anzuwenden ist. Die Klägerinnen wurden am 20. 1. 2000 aus dem Grund des § 45 Abs 2 Z 2 Wiener VBO entlassen, weil sie beim Verlassen der Dienststelle dabei betreten worden waren, wie sie im Eigentum der beklagten Partei stehende Lebensmittel, teilweise auch Gebrauchsgegenstände mitnehmen wollten. Sämtliche Kläge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der bereits langjährig bei der Beklagten als Offset-Drucker mit einem Monatsentgelt von zuletzt S 27.621,-- brutto beschäftigte Kläger lebte im Oktober 2000 mit seiner Ehegattin in Scheidung. Er wurde am 9. 10. 2000 auf Grund von Auseinandersetzungen mit seiner Ehegattin wegen des Verdachtes des Mordes sowie der schweren Nötigung festgenommen und in die Justizanstalt Wiener Neustadt eingeliefert. Am 11. 10. wurde dann über ihn die Untersuchungshaft verhängt. Die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 502 Z 3 ZPO) liegt nicht vor. Diese Beurteilung bedarf keiner
Begründung: (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO); auf den Vorwurf, das Berufungsgericht habe eine "Überraschungsentscheidung" getroffen, wird jedoch noch einzugehen sein. Im Übrigen hat das Berufungsgericht die Rechtfertigung der Entlassung des Widerklägers zutreffend bejaht, sodass auf die Richtigkeit der
Begründung: d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 2. 5. 1990 bis 23. 2. 1998 beim Beklagten in dessen gastgewerblichem Betrieb "Hotel S*****" in Obermieming mit einem Monatsnettolohn von zuletzt S 9.979,85 als Hausdiener und Hausgehilfe beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete durch Entlassung. Mit seiner Klage vom 8. 5. 1998 begehrte der Kläger die Zahlung von netto S 55.318,56 sA, bestehend aus offenem Lohn vom 11. 2. bis 23. 2. 1998 in Höhe von S 4.324,60 netto, Entschädigung für dr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 10. 8. 1992 im Allgemeinen Krankenhaus der beklagten Partei als Küchengehilfin in einem Vertragsbedienstetenverhältnis beschäftigt. Das Dienstverhältnis wurde gemäß § 45 der VBO 1995 mit Schreiben der beklagten Partei vom 19. 8. 1999 vorzeitig aufgelöst. Der Klägerin war bekannt, dass die Entnahme von vorportionierten Patientenessen für die Dienstnehmer untersagt ist. Am 8. 10. 1998 war eine Dienstanweisung in Form eines Rundschreibens a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, eine 1949 geborene begünstigte Behinderte, war seit 8. 1. 1990 bei der Beklagten als Küchengehilfin im Allgemeinen Krankenhaus (AKH) beschäftigt. Dienstbeginn der Klägerin war um 11 Uhr. Bis 14.30 Uhr hatte sie zunächst jeweils Dienst im Speisesaal, danach war sie mit Reinigungsarbeiten betraut. Sie hatte zwischen 11.30 und 14.30 Uhr die Möglichkeit, in der Personalkantine zu essen, und zwar entweder das normale Menü gegen Entgelt oder kostenlo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung des Klägers berechtigt war, zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung des Klägers berechtigt war, zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der eingehenden Begründ... mehr lesen...
Norm: BAG §15 Abs3 litb
Rechtssatz: Der Auflösungsgrund liegt vor, wenn der Lehrling den Lehrberechtigten erheblich wörtlich beleidigt hat. Zwischen der Beleidigung und dem Lehrverhältnis muß zumindest ein mittelbarer Zusammenhang bestehen; sie muß in Verletzungsabsicht (Vorsatz) erfolgen. Hier: Für den Lehrling war nicht zu erkennen, daß der Lehrberechtigte von dieser im privaten Umfeld geäußerten Beleidigung Kenntnis erlangen wird. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 5. 9. 1994 beim Beklagten als Bäckerlehrling beschäftigt. Erste Unstimmigkeiten zwischen den beiden traten auf, als sich der Kläger, der zunächst beim Beklagten nächtigte, am Abend verspätete; weitere Streitigkeiten gab es im Zusammenhang mit der Einberufung des Klägers zum Stellungstermin. Vom 17. bis 21. 3. 1997 besuchte der Kläger die lehrgangsmäßig geführte Berufsschule in Ried. Am Samstag, dem 22. 3. 1997, hätte er um 4.00 Uhr sein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 2. 11. 1994 bis zu seiner am 3. 4. 1996 erfolgten Entlassung bei der Beklagten als Aufsichtsorgan nach dem Steiermärkischen Parkgebührengesetz beschäftigt. Am 24. 3. 1996 gab er sich in einer Diskothek als Magistratsbeamter aus und "kontrollierte" unter Vorweisung des für seine Berufstätigkeit benötigten Dienstausweises drei Jugendliche "nach dem Steiermärkischen Jugendschutzgesetz", ohne hiezu berechtigt zu sein. Er wurde deshalb mit Stra... mehr lesen...
Norm: BAG §15 Abs3
Rechtssatz: Die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung durch den Lehrberechtigten ist eine wesentliche Voraussetzung für die Entlassung des Lehrlings. Dieses Kriterium ermöglicht die Abgrenzung zwischen einem in abstracto wichtigen Entlassungsgrund und einem in concreto geringfügigen Sachverhalt. Für das Fehlen der Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung des Lehrlings können im besonderen Schuldintensität, nähere Umstände, unt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung zu I.: Da der von der beklagten Partei geltend gemachte Nichtigkeitsgrund nach § 477 Abs 1 Z 5 ZPO bereits vom Berufungsgericht verneint wurde und insoweit ein Beschluß vorliegt, der gemäß § 519 ZPO unanfechtbar ist (SZ 59/104; Kodek in Rechberger, ZPO Rz 2 zu § 503 mwN), erweist sich der dagegen erhobene Rekurs als unzulässig. zu römisch eins.: Da der von der beklagten Partei geltend gemachte Nichtigkeitsgrund... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Entlassung der Klägerin richtigerweise als berechtigt angesehen, sodaß es gemäß § 48 ASGG genügt, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteiles zu verweisen. Das Berufungsgericht hat die Entlassung der Klägerin richtigerweise als berechtigt angesehen, sodaß es gemäß Paragraph 48, ASGG genügt, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteiles zu verweisen. Ergänz... mehr lesen...
Norm: BAG §15 Abs3 litaGewO 1859 §82 litd
Rechtssatz: Bei den erstgenannten Delikten in dieser Bestimmung wird die dadurch hervorgerufene Vertrauensunwürdigkeit subintelligiert. Hinsichtlich der sonstigen strafbaren Handlungen, die auch das außerdienstliche Verhalten betreffen können, muss das Vorliegen der Vertrauensunwürdigkeit geprüft werden. Entscheidungstexte 9 ObA 91/94 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: BAG §15 Abs3 lita
Rechtssatz: Vorzeitige Auflösung eines Lehrverhältnisses (Aufpasser bei einem versuchten Einbruchsdiebstahls). Entscheidungstexte 9 ObA 91/94 Entscheidungstext OGH 08.06.1994 9 ObA 91/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0052756 Dokumentnummer JJR_19940... mehr lesen...