Norm
BAG §15 Abs3 litcRechtssatz
Gerade bei den noch jugendlichen Lehrlingen ist es erforderlich, dass ihnen der Ernst der Situation in bezug auf das Lehrverhältnis entsprechend deutlich vor Augen geführt wird und sie auf Grund der wiederholten Ermahnungen erkennen können, dass eine weitere Pflichtenvernachlässigung Konsequenzen haben werde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0052761Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.07.2011