RS OGH 1983/2/8 4Ob5/83

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Veröffentlicht am 08.02.1983
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Norm

BAG §15 Abs3 litf

Rechtssatz

Die Unfähigkeit, den Lehrberuf zu erlernen, ist nicht auf die Fälle einer bloß durch Krankheit oder Unfall herbeigeführten Unfähigkeit oder auf bloße Arbeitsbehinderung beschränkt; sie muß sich, aus welchen Gründen immer, auf die Erlernung des Lehrberufes und damit auf die Erreichung des Ausbildungszweckes erstrecken.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 5/83
    Entscheidungstext OGH 08.02.1983 4 Ob 5/83
    Veröff: Arb 10216

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0052790

Dokumentnummer

JJR_19830208_OGH0002_0040OB00005_8300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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