Norm
BAG §13Rechtssatz
Nur dann, wenn eine Vereinbarung in den Fällen des § 13 Abs 3 BAG getroffen wurde, muß sich die Erwartungsprognose betreffend die Unfähigkeit, den Lehrberuf zu erlernen, auf einen über die Dauer der ursprünglichen Lehrzeit hinausreichenden, verlängerten Zeitraum erstrecken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0053136Dokumentnummer
JJR_19830208_OGH0002_0040OB00005_8300000_005