RS OGH 1983/2/8 4Ob5/83

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Veröffentlicht am 08.02.1983
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Norm

BAG §13
BAG §15 Abs3 litf

Rechtssatz

Nur dann, wenn eine Vereinbarung in den Fällen des § 13 Abs 3 BAG getroffen wurde, muß sich die Erwartungsprognose betreffend die Unfähigkeit, den Lehrberuf zu erlernen, auf einen über die Dauer der ursprünglichen Lehrzeit hinausreichenden, verlängerten Zeitraum erstrecken.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 5/83
    Entscheidungstext OGH 08.02.1983 4 Ob 5/83
    Veröff: Arb 10216

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0053136

Dokumentnummer

JJR_19830208_OGH0002_0040OB00005_8300000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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