Norm
BAG §15 Abs3 litfRechtssatz
Der Umstand, daß der Lehrling die erste Klasse der Berufsschule nur mit Mühe geschafft hat und in der zweiten Klasse in zwei Unterrichtsfächern negativ abschloß, reicht noch nicht aus, um daraus den Schluß zu ziehen, der Lehrling sei unfähig, innerhalb der vereinbarten Lehrzeit den Lehrberuf zu erlernen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0052795Dokumentnummer
JJR_19830906_OGH0002_0040OB00101_8300000_001