RS OGH 1983/9/6 4Ob101/83

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Veröffentlicht am 06.09.1983
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Norm

BAG §15 Abs3 litf

Rechtssatz

Der Umstand, daß der Lehrling die erste Klasse der Berufsschule nur mit Mühe geschafft hat und in der zweiten Klasse in zwei Unterrichtsfächern negativ abschloß, reicht noch nicht aus, um daraus den Schluß zu ziehen, der Lehrling sei unfähig, innerhalb der vereinbarten Lehrzeit den Lehrberuf zu erlernen.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 101/83
    Entscheidungstext OGH 06.09.1983 4 Ob 101/83
    Veröff: RdW 1984,53

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0052795

Dokumentnummer

JJR_19830906_OGH0002_0040OB00101_8300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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