IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Binder als Einzelrichterin über die Beschwerde des A, vertreten durch C Rechtsanwälte GmbH, ***, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 17. November 2022, Zl. ***, betreffend Bestrafung nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002), zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) Folge gegeben, das Straferkenntnis... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 03.03.2023 Norm: AWG 2002 §79 Abs2 Z11 AWG 2002 § 79 heute AWG 2002 § 79 gültig ab 11.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 200/2021 AWG 2002 § 79 gültig von 01.08.2019 bis 10.12.2021 zuletzt geändert durch BGB... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch seinen Richter MMag. Horrer über die Beschwerde des Herrn A gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen vom 10. November 2021, Zl. ***, betreffend eine Bestrafung nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002) nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG als unbegründet ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Binder als Einzelrichterin über die Beschwerde des A, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Tulln vom 24. November 2021, Zl. ***, betreffend Bestrafungen nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002), zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) Folge gegeben, das Straferkenntnis zur Gänze aufgehoben und das Verwaltun... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 24.11.2022 Norm: AWG 2002 §79 Abs1 Z9 AWG 2002 §79 Abs2 Z11VStG 1991 §44a AWG 2002 § 79 heute AWG 2002 § 79 gültig ab 11.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 200/2021 AWG 2002 § 79 gültig von 01.08.2019 bis 10.12.2021 ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Warum als Einzelrichter über die Beschwerde von A, in ***, vertreten durch C Rechtsanwälte GmbH, in ***, ***, ***, gegen das Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt St. Pölten vom 29.06.2022, Zl. ***, betreffend Bestrafung nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002), nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 50 VwGVG mit der Maßgabe... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch seinen Vizepräsidenten Dr. Grubner als Einzelrichter über die Beschwerde des A, vertreten durch die B Rechtsanwälte, in ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg vom 27. Jänner 2022, Zl. ***, betreffend Bestrafung nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Eichberger, LL.M. als Einzelrichter über den Vorlageantrag des A, in ***, vertreten durch B Rechtsanwalt GmbH, in ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Scheibbs vom 14. Dezember 2020, Zl. ***, betreffend Bestrafungen nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002), zu Recht: 1. Dem Vorlageantrag wird insoweit stattgegeben als die zu dem Spruchpunkt I., und zwar zu 3, 5, 6... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 31.01.2022 Norm: AWG 2002 §1 Abs3AWG 2002 §2 Abs3AWG 2002 §15 Abs3AWG 2002 §79 Abs1 Z1AWG 2002 §79 Abs2 Z3
Rechtssatz: Für die Verwirklichung des objektiven Abfallbegriffes ist keine konkrete Kontamination erforderlich, sondern es reicht bereits die bloße Möglichkeit einer Gefährdung von Schutzgütern im Sinne des § 1 Abs 3 AWG aus (vgl VwGH 2005/07/0088). ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 31.01.2022 Norm: AWG 2002 §1 Abs3AWG 2002 §2 Abs3AWG 2002 §15 Abs3AWG 2002 §79 Abs1 Z1AWG 2002 §79 Abs2 Z3
Rechtssatz: Bei der allgemeinen Verkehrsauffassung im Sinne des § 2 Abs 3 AWG kommt es auf die durchschnittliche Auffassung der in Betracht kommenden Verkehrskreise an, nicht hingegen auf die subjektive Betrachtungsweise des Inhabers der Sache. Sc... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Binder als Einzelrichterin über die Beschwerde der A, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg vom 30. Dezember 2020, Zl. ***, betreffend Bestrafung nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002), zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) insofern Folge gegeben, als das angefochtene Straferkenntnis dahingehe... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Binder als Einzelrichterin über die Beschwerde des A, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg vom 15. März 2021, Zl. ***, betreffend Bestrafungen nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002), zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) insofern Folge gegeben, als das angefochtene Straferkenntnis hinsichtl... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 19.01.2022 Norm: AWG 2002 §15 Abs3AWG 2002 §79 Abs2 Z3
Rechtssatz: Ein Ort ist jedenfalls dann gemäß § 15 Abs 3 Z 2 AWG geeignet, wenn durch die Sammlung, Lagerung oder Behandlung keine Schutzgüter iSd § 1 Abs 3 AWG beeinträchtigt werden können und nicht gegen andere bundes-, landes- oder unionsrechtliche Vorschriften verstoßen wird (vgl Scheichl/Zauner/Berl, Abfallwirtschaft... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 19.01.2022 Norm: AWG 2002 §15 Abs3AWG 2002 §79 Abs2 Z3
Rechtssatz: Eine Lagerung von Abfällen außerhalb eines für die Sammlung vorgesehenen Behältnisses stellt ein dem § 15 Abs 3 Z 2 AWG widersprechendes Verhalten dar. Werden Abfälle außerhalb dieser Container abgelagert, weil bei den Abfallsammelcontainern das Verfüllvolumen bereits erreicht war, ist der objektive Tatbestand... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch seinen Richter MMag. Horrer über die Beschwerde des Herrn A gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 2. April 2020, Zl. ***, betreffend Bestrafungen nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002) zu Recht: 1. Der Beschwerde gegen den Spruchpunkt 1. des angefochtenen Straferkenntnisses wird gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG Folge gegeben und diese... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Binder als Einzelrichterin über die Beschwerde des A, vertreten durch B, ***, ***, gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wiener Neustadt vom 01. September 2020, Zl. ***, betreffend Bestrafung nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensg... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 01.06.2021 Norm: AWG 2002 §15 Abs3AWG 2002 §79 Abs2 Z3
Rechtssatz: Normadressat des § 79 Abs 2 Z 3 AWG ist der Abfallbesitzer iSd § 2 Abs 6 Z 1 AWG. Gemäß der Legaldefinition des § 2 Abs 6 Z 1 AWG ist als Abfallbesitzer (und für die Einhaltung der Behandlungspflichten des § 15 leg cit Verantwortlicher), jene Person zu qualifizieren, welche die Abfälle innehat. Verpflichteter ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Binder als Einzelrichterin über die Beschwerde des A, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt vom 10. August 2020, Zl. ***, betreffend Bestrafungen nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002), zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) hinsichtlich der Spruchpunkte 1. und 3. als unbegründet abgewie... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Binder als Einzelrichterin über die Beschwerde des A, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Scheibbs vom 03. August 2020, Zl. ***, betreffend Bestrafung nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) als unbegründ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 30.04.2021 Norm: AWG 2002 §15 Abs3AWG 2002 §15 Abs4aAWG 2002 §79 Abs2 Z3
Rechtssatz: Nach der Lebenserfahrung geht es einem Bauherrn, wenn bei der Realisierung von Bauvorhaben das angefallene Aushubmaterial oder Abbruchmaterial von der Baustelle weggeführt wird, im Regelfall darum, das Bauvorhaben zu vollenden und ist somit üblicherweise mit dessen Fortschaffung von der Baust... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 30.04.2021 Norm: AWG 2002 §15 Abs3AWG 2002 §15 Abs4aAWG 2002 §79 Abs2 Z3
Rechtssatz: Die Vermengung von Abfall mit Nichtabfall führt dann zur Abfalleigenschaft des Gesamtgemenges, wenn eine Separierung der vermengten Stoffe nicht mehr möglich ist. Die Lagerung verschiedener Fremdmaterialien ohne technische Barrieren und nachvollziehbare Aufzeichnungen über Qualität und Lageru... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Binder als Einzelrichterin über die Beschwerde des A, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 10. August 2020, Zl. ***, betreffend Bestrafung nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002), zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) Folge gegeben und das angefochtene Straf... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch seinen Vizepräsidenten Dr. Grubner als Einzelrichter über die Beschwerde des Herrn A, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 17. Jänner 2020, Zl. ***, betreffend Bestrafung nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002), zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 50 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG) stattgegeben, der angefochtene Bescheid... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 15.12.2020 Norm: AWG 2002 §1 Abs3 Z9AWG 2002 §2 Abs1AWG 2002 §79 Abs2 Z3NatSchG NÖ 2000 §36 Abs1
Rechtssatz: Das AWG enthält keine Legaldefinition des Begriffes „Landschaftsbild“. Gemäß dem Auslegungsprinzip der Einheit und der Rechtsprache ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass in der Rechtssprache geprägte Begriffe die gleiche Bedeutung haben (vgl VwGH Ro 2019/07/0012). ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 15.12.2020 Norm: AWG 2002 §1 Abs3 Z9AWG 2002 §2 Abs1AWG 2002 §79 Abs2 Z3NatSchG NÖ 2000 §36 Abs1
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes iSd § 1 Abs 3 Z 9 AWG sind die optischen Auswirkungen des Vorhabens auf das sich von jedem möglichen Blickpunkt aus bietende Bild der Landschaft entscheidend. Es genügt, dass das Vorhaben zumindest von eine... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 15.12.2020 Norm: AWG 2002 §1 Abs3 Z9AWG 2002 §2 Abs1AWG 2002 §79 Abs2 Z3NatSchG NÖ 2000 §36 Abs1
Rechtssatz: Die Strafhöhe nach § 36 Abs 1 NÖ NSchG ist höher als jene des § 79 Abs 2 AWG, sodass diese als eine „strengere Strafe“ im Sinne des § 79 Abs 2 AWG anzusehen ist. Es ist bei Vorliegen einer ausdrücklichen Subsidiaritätsklausel wie im § 79 Abs 2 AWG nicht erforderlich, d... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Binder als Einzelrichterin über die Beschwerde der Frau A, vertreten durch B Rechtsanwälte e.U., ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 22. August 2019, Zl. ***, betreffend Bestrafungen nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002), nach Durchführung einer öffentlich mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 50 Verwaltungsger... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Binder als Einzelrichterin über die Beschwerde des A, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf vom 10. Dezember 2019, Zl. ***, betreffend Bestrafung nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002), zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis aufgehoben und das V... mehr lesen...