IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch MMag. Dr. Michaela Lütte als Einzelrichterin über die Beschwerde des Herrn JB, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt vom 10. Mai 2017, Zl. WBS2-V-15 21691/5, betreffend Bestrafung nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 in Verbindung mit der Altfahrzeugeverordnung nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Der Beschwerd... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 22.01.2018 Norm: AWG 2002 §79 Abs2 Z1AltfahrzeugeV 2002 Anh1VStG 1991 §9VStG 1991 §44a Z1
Rechtssatz: Zur Einhaltung der in der Anlage 1 der Altfahrzeugeverordnung festgelegten „technischen Mindestanforderungen für die Behandlung von Altfahrzeugen“ sind ausschließlich Hersteller, Importeure, Behandler, Erstübernehmer oder „andere Anfallstellen von Altfahrzeugen und Altbauteil... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 22.01.2018 Norm: AWG 2002 §79 Abs2 Z1AltfahrzeugeV 2002 Anh1VStG 1991 §9VStG 1991 §44a Z1
Rechtssatz: Es würde eine unzulässige Auswechslung der Tat bedeuten, wenn dem Beschwerdeführer – wenn sich auf Sachverhaltsebene ein entsprechendes Beweisergebnis ergibt – erstmals im Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes vorgeworfen wird, er habe als Hersteller, Importeur, Behandler... mehr lesen...