Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
31.01.2022Norm
AWG 2002 §1 Abs3Rechtssatz
Für die Verwirklichung des objektiven Abfallbegriffes ist keine konkrete Kontamination erforderlich, sondern es reicht bereits die bloße Möglichkeit einer Gefährdung von Schutzgütern im Sinne des § 1 Abs 3 AWG aus (vgl VwGH 2005/07/0088).
Schlagworte
Umweltrecht; Abfallwirtschaft; Verwaltungsstrafe; Altfahrzeug; Lagerung; Kontamination;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.S.10.001.2021Zuletzt aktualisiert am
30.03.2022