IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Binder als Einzelrichterin über die Beschwerde der A GmbH, ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 01. Dezember 2020, Zl. ***, betreffend Anpassung der Sicherstellung gemäß Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002), zu Recht: 1. Anlässlich der Beschwerde wird in Abänderung des 1. Absatzes des Spruchpunktes I. des angefochtenen Bescheides (Anpassung der Sic... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 02.07.2021 Norm: AWG 2002 §48DeponieV 1996 §44
Rechtssatz: Auflagen iSd § 43 Abs 4 AWG 2002 sind „bedingte Polizeibefehle“, die erst dann wirksam werden, wenn der Bewilligungswerber von der ihm erteilten Bewilligung Gebrauch macht. Im Fall der Gebrauchnahme werden die Auflagen zu unbedingten Aufträgen. Der akzessorische Charakter und die damit verbundene rechtliche Eigenart e... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 02.07.2021 Norm: AWG 2002 §48DeponieV 1996 §44
Rechtssatz: Die Berechnung einer Sicherstellung für eine Deponie hat gemäß § 48 Abs 2a AWG 2002 bezogen auf die Auflagen und Verpflichtungen gemäß Abs 2 erster Satz im Einzelfall zu erfolgen. In Zusammenschau mit Abs 2 ergibt sich, dass die Angemessenheit der Sicherstellung danach zu beurteilen ist, ob diese zur Erfüllung der mit... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Dr. Köchle als Einzelrichterin über die Beschwerde der A gesellschaft m.b.H, vertreten durch die B Rechtsanwälte GmbH, ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 29. Jänner 2019, Zl. ***, mit dem der Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Verlängerung des Einbringungszeitraumes hinsichtlich der Baurestmassendeponie in der KG ***, GSt. Nr. ***, *** und ***, gemäß § ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 09.12.2020 Norm: AWG 2002 §43AWG 2002 §48
Rechtssatz: Da der Bestand einer Deponiegenehmigung selbst durch den Ablauf des Einbringungszeitraumes nicht berührt wird, zumal die Deponiegenehmigung als solche auch nicht befristet ist (vgl Scheichl/Zauner/Berl, AWG 2002, § 48 Rz 2 und 4 mwN), bestehen auch nach Ende des Einbringungszeitraumes die sonstigen sich aus der Deponiebewi... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 09.12.2020 Norm: AWG 2002 §43AWG 2002 §48
Rechtssatz: Was die Einbringung von Abfällen in die Deponie betrifft, so wird mit der Bewilligung der Verlängerung des Einbringungszeitraumes das Recht begründet, nach Ablauf des ursprünglich festgesetzten Einbringungszeitraumes weiterhin Abfälle auf der Deponie abzulagern. Schlagworte Umweltrecht; Abfall... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 09.12.2020 Norm: AWG 2002 §43AWG 2002 §48
Rechtssatz: Es handelt sich bei der Verlängerung des Einbringungszeitraumes nicht um eine – § 112 WRG (Erstreckung der Baufrist) vergleichbare – bloße Verlängerung einer Frist, vielmehr ist das Konzept des Verlängerungsantrages gemäß § 48 Abs 1 AWG jenem des § 21 Abs 3 WRG (vgl LVwG Tirol, LVwG-2015/37/1890-3) insofern vergleichbar, a... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 09.12.2020 Norm: AWG 2002 §43AWG 2002 §48
Rechtssatz: Die in § 43 Abs 2 Z 3 AWG normierte Genehmigungsvoraussetzung gilt dann als erfüllt, wenn eine ausreichende finanzielle Sicherheitsleistung geleistet wird (vgl RV zu BGBl I 102/2002, sowie List/Schmelz AWG 2002 Kommentar³, 301). Schlagworte Umweltrecht; Abfallwirtschaft; Baurestmasse; Deponie;... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 09.12.2020 Norm: AWG 2002 §43AWG 2002 §48
Rechtssatz: Im Unterschied zu einem Deponiegenehmigungsverfahren – in dem die Errichtung und der Betrieb einer Deponie erstmalig bewilligt wird – wird in einem Verfahren über einen rechtzeitig gestellten Antrag auf Verlängerung des Einbringungszeitraumes, die in Frage stehende Deponie bereits betrieben. Es besteht im Zeitpunkt der Ent... mehr lesen...
Rechtssatznummer 6 Entscheidungsdatum 09.12.2020 Norm: AWG 2002 §43AWG 2002 §48
Rechtssatz: Die Genehmigungsvoraussetzung des § 43 Abs 2 Z 3 AWG ist im Lichte des Art 8 der Deponie-RL (Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien) auszulegen. Diese sieht in lit a) iv) ausdrücklich vor, dass durch Maßnahmen der Mitgliedstaaten sichergestellt wird, dass nur dann eine Genehmigung für eine D... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Binder als Einzelrichterin über die Beschwerde des B, vertreten durch A, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen die Spruchpunkte II. bis IV. des Bescheides der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 03. März 2020, Zl. ***, betreffend Feststellung und Behandlungsauftrag nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. D... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 02.09.2020 Norm: AWG 2002 §2 Abs7 Z1AWG 2002 §5AWG 2002 §15 Abs4aAWG 2002 §37AWG 2002 §48AWG 2002 §73
Rechtssatz: Zu den Beseitigungsverfahren [nach Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2017] zählen die Ablagerungen in oder auf dem Boden (zB Deponien usw). Unter Verwertungsverfahren ist ua das Aufbringen von Abfällen auf den Boden zum Nutzen der Landwirtschaft oder zur ökologischen V... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 02.09.2020 Norm: AWG 2002 §2 Abs7 Z1AWG 2002 §5AWG 2002 §15 Abs4aAWG 2002 §37AWG 2002 §48AWG 2002 §73
Rechtssatz: Welches technische Mindestmaß eine Anlage im Einzelfall aufweisen muss, damit eine Deponie vorliegt, ist weder dem Abfallwirtschaftsgesetz noch der Judikatur eindeutig zu entnehmen. Aus der Rechtsprechung (vgl VwGH 2008/07/0101) kann abgeleitet werden, dass über d... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Binder als Einzelrichterin über die Beschwerde der A gesellschaft mbH, vertreten durch B Rechtsanwalts-Partnerschaft, ***, ***, gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 23. September 2016, Zl. ***, betreffend Vorschreibung von Nachsorgemaßnahmen und Sicherstellung im Zuge der Stilllegung einer Deponie gemäß Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002) zu Recht: 1. ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 11.10.2018 Norm: AWG 2002 §37 Abs4 Z7AWG 2002 §43 Abs2 Z2AWG 2002 §48AWG 2002 §51 Abs2AWG 2002 §63DeponieV 2008 §44DeponieV 2008 Anl8
Rechtssatz: Der Behörde hat in der Nachsorgephase jener Sicherstellungsbetrag zur Verfügung zu stehen, der im Einzelfall zur Verwirklichung der behördlich vorgeschriebenen Nachsorgemaßnahmen während der Nachsorgephase notwendig ist. Demnach hat... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 11.10.2018 Norm: AWG 2002 §37 Abs4 Z7AWG 2002 §43 Abs2 Z2AWG 2002 §48AWG 2002 §51 Abs2AWG 2002 §63DeponieV 2008 §44DeponieV 2008 Anl8
Rechtssatz: Bei der Berechnung der Sicherstellung für eine Deponie müssen außergewöhnliche Ereignisse nicht von der Sicherstellung abgedeckt werden (vgl Bumberger/Hochholdinger/Niederhuber/Wolfslehner, AWG², § 48 K10). Wohl werden aber jene Nac... mehr lesen...