RS OGH 1990/12/19 9ObA608/90, 9ObA155/12b

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Veröffentlicht am 19.12.1990
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Norm

ASGG §54 Abs2

Rechtssatz

Die bloß abstrakte Auslegung einer Kollektivvertragsbestimmung (hier einer bloßen Entgeltbestimmung) und einer Einzelarbeitsvertragsbestimmung (hier: über die Art der zu leistenden Arbeiten) kann nicht Gegenstand einer Entscheidung im besonderen Feststellungsverfahren sein.

Entscheidungstexte

  • 9 ObA 608/90
    Entscheidungstext OGH 19.12.1990 9 ObA 608/90
    Veröff: ecolex 1991,269
  • 9 ObA 155/12b
    Entscheidungstext OGH 24.04.2013 9 ObA 155/12b
    Auch; Beisatz: Ein Feststellungsverfahren nach § 54 Abs 2 ASGG ist grundsätzlich nicht für Fragen geeignet, die von der Auslegung von Einzelvereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern abhängen. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0085702

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.06.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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