RS OGH 1992/9/30 9ObA603/92

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Veröffentlicht am 30.09.1992
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Norm

KollV für das Hotel- und Gastgewerbe 13.07.1988 - Arbeiter Pkt12a
ASGG §54 Abs2

Rechtssatz

Abweisung des Antrages auf Feststellung, daß den Arbeitnehmern, die unter den Anwendungsbereich des Kollektivvertrages für Arbeiter im österreichischen Hotel- und Gastgewerbe fallen, für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen zusätzlich vom Lohnzuschlag von 1/22 des vereinbarten Monatslohnes gemäß Pkt 12 a des Kollektivvertrages noch das Feiertagsarbeitsentgelt gemäß § 9 Abs 5 ARG zu zahlen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0064885

Dokumentnummer

JJR_19920930_OGH0002_009OBA00603_9200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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