Norm
ZPO §84 Abs3 IRechtssatz
Teilanfechtung und damit Teilrechtskraft treten nur ein, wenn die Teilanfechtung zweifelsfrei nach objektiven Auslegungskriterien erklärt ist, wobei der gesamte Inhalt des Rechtsmittels heranzuziehen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0036653Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
31.05.2022