RS OGH 1990/6/20 1Ob542/90, 6Ob570/93, 9Ob158/99x, 7Ob211/06i, 3Ob211/09i, 1Ob81/10h, 1Ob234/13p, 10

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Veröffentlicht am 20.06.1990
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Norm

ZPO §84 Abs3 I

Rechtssatz

Teilanfechtung und damit Teilrechtskraft treten nur ein, wenn die Teilanfechtung zweifelsfrei nach objektiven Auslegungskriterien erklärt ist, wobei der gesamte Inhalt des Rechtsmittels heranzuziehen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0036653

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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