Norm: ZPO §74ZPO §520 Abs1GOG §89 Abs3ERV 2006GEO §99
Rechtssatz: Die Einbringung eines Rekurses mit einer E-Mail an die Dienstmailadresse einer Richterin bzw eines/einer Gerichtsbediensteten („vorname.nachname@justiz.gv.at“) ist grundsätzlich nicht zulässig. Entscheidungstexte 28 R 369/13k Entscheidungstext OLG Wien 12.11.2013 28 R 369/13k ... mehr lesen...
Begründung: A***** H***** verstarb am 29. 3. 2010 unter Hinterlassung des Testaments vom 20. 3. 2008. Der in diesem zum Alleinerben eingesetzte Sohn der Erblasserin gab mit Schriftsatz vom 19. 10. 2010 aufgrund dieses Testaments die bedingte Erbantrittserklärung ab. Mit Edikt vom 3. 11. 2010 wurden die Verlassenschaftsgläubiger einberufen. Es langten neben den im Inventar angeführten Verbindlichkeiten keine weiteren Forderungsanmeldungen ein. Im November 2010 übermittelte der Gerich... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Erstgerichts vom 17. 11. 2010, GZ 38 S 134/10y-1, wurde über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet und Dr. Peter Zens zum Insolvenzverwalter bestellt. Laut Edikt wurde die Insolvenzeröffnung am 17. 11. 2010 in der Insolvenzdatei bekannt gemacht. Gegen diesen Beschluss erhob der Schuldner Rekurs, der laut Faxvermerk am 2. 12. 2010 per Telefax an das Erstgericht übermittelt wurde (ON 6). Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Rekur... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsrekursgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling als Vorsitzenden sowie den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner und die Hofräte Mag. Ziegelbauer und Dr. Brenn als weitere Richter in der Insolvenzsache des Schuldners S***** P*****, geboren am *****, vertreten durch Mag. Robert Igáli-Igálffy, Rechtsanwalt in Wien, Insolvenzverwalter Dr. Peter Zens, Rechtsanwalt in Wien, wegen ... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat zwar über Zulassungsvorstellung des 21. Antragsgegners mit Beschluss vom 5. Oktober 2009, GZ 1 R 183/09h-21, den Revisionsrekurs gegen seine Entscheidung nachträglich doch für zulässig erklärt, weil noch keine höchstgerichtliche Rechtsprechung zur Anwendbarkeit des § 52 Abs 2 Z 4 WEG gegenüber einer Partei, die sich am Verfahren beteiligt hat, vorliege. Rechtliche Beurteilung Entgegen diesem - den Obersten Gerichtshof nicht b... mehr lesen...
Begründung: Das Exekutionsgericht wies in einem Fahrnisexekutionsverfahren den Aufschiebungsantrag einer Exszindierungsklägerin ebenso ab wie deren weiteren Antrag, einem außerordentlichen Revisionsrekurs aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Der Beschluss wurde deren Rechtsvertreterin am 24. Juli 2007 zugestellt. Das Rekursgericht wies deren am 8. August 2009 zur Post gegebenen Rekurs gegen den ersten Teil dieser Entscheidung als verspätet zurück. Die vierzehntägige Rekursfrist habe... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger brachte am 30. 1. 2007 beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien einen per Telefax als „Klage und Antrag" bezeichneten Schriftsatz ein, in dem er ausführte, er sei am 30. 1. 2004 auf einem vom Schnee nicht geräumten Gehsteig ausgerutscht und habe sich eine Schulterverletzung zugezogen. Obwohl die Hausverwaltung den Vorfall der Versicherung mitgeteilt habe, habe er seitdem weder von der Hausverwaltung noch von der Versicherung eine Erledigung erfahren. Er stelle ... mehr lesen...
Begründung: Für den Betroffenen wurde mit Beschluss des Erstgerichts vom 11. 4. 2007 eine Sachwalterin bestellt, deren Aufgabenkreis die Besorgung aller Angelegenheiten im Sinne des § 273 Abs 3 Z 3 ABGB aF (nunmehr: § 268 Abs 3 Z 3 ABGB idF SWRÄG 2006, BGBl I 92/2006) umfasst. Für den Betroffenen wurde mit Beschluss des Erstgerichts vom 11. 4. 2007 eine Sachwalterin bestellt, deren Aufgabenkreis die Besorgung aller Angelegenheiten im Sinne des Paragraph 273, Absatz 3, Ziffer 3, A... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien schlossen anlässlich der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 14. 12. 2006 einen Vergleich, der allerdings nur dann rechtswirksam werden sollte, „wenn er nicht mittels Schriftsatz bis zum 22. 12. 2006 (Einlangen bei Gericht, Fax genügt) widerrufen wird". Am 22. 12. 2006 übermittelte der rechtsfreundliche Vertreter der Beklagten einen an das Erstgericht adressierten Vergleichswiderruf per Telefax an die Nummer +43 1 51528 576, wo er um 11.25 Uhr ... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen verboten dem Beklagten mittels einstweiliger Verfügung, niedrigere als die in der Taxitarif-Verordnung des Landeshauptmanns für Vorarlberg vorgeschriebenen Tarife einzuheben. Rechtliche Beurteilung 1. Bei der Beurteilung der Wiederholungsgefahr kommt es stets darauf an, ob dem Verhalten des Verletzers in seiner Gesamtheit wichtige Anhaltspunkte dafür entnommen werden können, dass er ernstlich gewillt ist, von künftigen Störungen ... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftigem Beschluss vom 28. Februar 2004 ON 239 wurde die Mutter des Betroffenen als Sachwalterin enthoben und für diesen eine Rechtsanwältin zur Sachwalterin bestellt. Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Erstgericht die Anträge der Mutter auf „Nichtigerklärung und Rückübertragung" der Sachwalterschaft an sie sowie mehrere von Jürgen C***** (im Folgenden: Rekurswerber) erhobene Anträge zurück. Der Rekurswerber ist ein Bekannter der Familie des Betroffenen.... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Erstgerichtes vom 22. 11. 2005 wurde die Beklagte schuldig erkannt, Ablagerungen an näher bezeichneten Stellen einer Liegenschaft durch Bodenaustausch zu entfernen und eine ebene befestigte Fläche wiederherzustellen; während es das darüber hinausgehende Begehren, die auf der genannten Liegenschaft befindlichen Fundamente im Bereich der Betonmischanlage zu entfernen und in diesem Bereich, wo es zu Entfernungen gekommen ist, eine ebene befestigte Fläche wied... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach herrschender Ansicht unterbrechen gerichtliche Schritte, die die Geltendmachung eines Rechts bloß vorbereiten, wie etwa der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe, die Verjährung grundsätzlich nicht (RIS-Justiz RS0034826, RS0034588; 5 Ob 212/04v; 1 Ob 45/05g mwN; M. Bydlinski in Fasching/Konecny² § 73 ZPO Rz 9; Mader in Schwimann² § 1497 ABGB Rz 18 mwN). Lediglich dann, wenn der Antrag auf Bewilligung der Verfahren... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner, Univ. Doz. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Gert L*****, vertreten durch Dr. Peter Pullez, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur, Wie... mehr lesen...
Begründung: Die klägerischen Eheleute schlossen am 11. 10. bzw 27. 10. 1989 mit der beklagten Bank zu Konto Nr 6***** einen Darlehensvertrag über S 1,100.000 (EUR 79.940,12) zu einem Zinssatz von 8 % p.a. kontokorrentmäßig ab. Die Rückzahlung des Darlehens sollte in 240 gleich hohen monatlichen Pauschalraten zu je S 9.250 (EUR 672,22), beginnend mit Jänner 1992 und endend mit Dezember 2011, erfolgen. Die voraussichtliche Laufzeit des Darlehens wurde mit 20 Jahren festgelegt. Der Da... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde mit Urteil des Bezirksgerichts Salzburg vom 31. 1. 2003 aus gleichteiligem Verschulden beider Teile geschieden. Das Urteil wurde den Rechtsvertretern beider Parteien am 4. 2. 2003 zugestellt. Beide erhoben am 4. 3. 2003 ausschließlich gegen den Verschuldensausspruch Berufung. Am 5. 1. 2004 beantragte die Antragstellerin beim Erstgericht die Bewilligung der Verfahrenshilfe (auch die Beigebung eines Rechtsanwalts) für das Aufteilungsverfahren. ... mehr lesen...
Begründung: In über Rekurs des Patientenanwaltes erfolgter Abänderung der Entscheidung des Erstgerichtes stellte das Rekursgericht mit Beschluss vom 13. 7. 2004 spruchmäßig fest, dass die am 12. 2. 2004 vorgenommene medikamentöse Heilbehandlung des seit 29. 1. 2004 im ***** unterbrachten (und zwischenzeitlich wiederum entlassenen) Jürgen M***** unzulässig war. Gleichzeitig wurde ausgesprochen, dass der ordentliche Revisionsrekurs zulässig sei. Diese Entscheidung wurde dem Abteilung... mehr lesen...
Begründung: Der Kurator stellte am 30. 6. 2003 (und am 23. 12. 2003; jeweils Datum des Einlangens) den Antrag, die Einbringung einer Pflichtteilsklage der Verlassenschaft nach Waltraude G***** gegen die Verlassenschaft nach Gottfried G***** zu bewilligen und den mit der Verwaltung und Vertretung des Nachlasses nach Waltraude G***** Betrauten den Erlag eines die mit der Einbringung der Klage anfallenden Barauslagen deckenden Kostenvorschusses aufzuerlegen. Er brachte vor, dass in d... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 18. 5. 2004 (ON 169) hat der Oberste Gerichtshof den außerordentlichen Revisionsrekurs des Vaters gegen den Beschluss des Rekursgerichts vom 19. 11. 2003 (ON 156) als verspätet zurückgewiesen. Der Oberste Gerichtshof ging davon aus, dass der Beschluss des Rekursgerichts dem Vater am 14. 1. 2004 zugestellt und das Rechtsmittel erst am 30. 1. 2004 zur Post gegeben wurde. Im Akt befindet sich die laut Telefaxkennung am 28. 1. 2004 um 15:35 Uhr an das Erstg... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Erstgerichtes vom 9. 1. 2004 wurde die Vaterschaft des Beklagten zur Klägerin festgestellt und der Beklagte zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Dieses Urteil wurde dem Vertreter des Beklagten (Kurator) am 13. Jänner 2004 zugestellt. Die vierwöchige Berufungsfrist endete daher am 10. 2. 2004. An diesem Tag übermittelte der Vertreter des Beklagten dem Erstgericht die Berufungsschrift per Telefax, welches dort am selben Tag um 19.49 Uhr (siehe Eingangsv... mehr lesen...
Norm: ZPO §74Geo §102GOG §89 Abs3
Rechtssatz: Analog § 89 Abs 3 GOG ist für Eingaben die Verwendung eines Telefax auch nach Dienstschluss fristwahrend, sofern die Telefaxeingabe vor 24.00 Uhr des letzten Tages bei Gericht einlangt, wobei es gleichgültig ist, ob das Telefax vor oder erst nach dem Ende der Amtsstunden empfangen wird, weil das Schriftstück automatisch mit einem dem Eingangsvermerk gemäß § 102 Geo entsprechenden Vermerk versehen wi... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Zur Rechtzeitigkeit der außerordentlichen Revision: Das Urteil des Berufungsgerichtes wurde der Vertreterin des Beklagten und der Nebenintervenienten am 26. August 2003 (durch Hinterlegung) zugestellt. Am 23. 9. 2003, 22.30 Uhr, gab sie die namens der beklagten Partei und der Nebenintervenienten erhobene außerordentliche Revision per Telekopie (Telefax) an das Erstgericht auf. Auf S 11 des insgesamt 22 Seiten umfassenden... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner am 12. 6. 1995 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte der Kläger - soweit hier noch entscheidungswesentlich -, die Beklagte schuldig zu erkennen, eine bestimmt bezeichnete Überfallwasserleitung wieder herzustellen. Der Kläger sei Wasserbezugsberechtigter und Erhalter einer Haupt- und Überfallwasserleitung. Durch die von der Beklagten zu verantwortenden, nicht ordnungsgemäß durchgeführten Grabungsarbeiten anlässlich der Errichtung einer Wohnanlage sei d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 5. 6. 1996 ereignete sich gegen Abend ein Unfall bei einer Laderampe auf einem Frachtenbahnhof in Wien, bei dem der Kläger schwer verletzt wurde. Der Kläger und Mehmet K***** waren damals beide als Kraftfahrer bei der beklagten Partei beschäftigt. Sie waren am Unfallstag gemeinsam mit dem Lkw-Zug der beklagten Partei nach Wien gefahren. Bei der Fahrt von Ried im Innkreis nach Wien fungierte der Kläger als Lenker; er hatte vor Fahrtantritt die Funktionstüchtig... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte auf Grund einer behaupteten Vereinbarung vom Beklagten restliche Energie- und Betriebskosten von 19.639,40 S (1.427,25 EUR) für zur Verfügung gestellte Räumlichkeiten. Der Beklagte beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. Das Erstgericht erkannte den Beklagten mit Urteil vom 15. 2. 2002 schuldig, "der klagenden Partei 26,206 EUR (360,60 S) samt 4 % Zinsen seit 11. 4. 2001 sowie die mit 799,15 EUR (10.996,56 S), darin enthalten 133,19 EUR... mehr lesen...
Begründung: Zu 2 Cg 120/99d-27 erging am 16. 1. 2002 ein Urteil des Landesgerichtes St. Pölten, in dem die beklagte Partei schuldig erkannt wurde, dem Kläger den Betrag von EUR 3.887 zu bezahlen, das Mehrbegehren von EUR 24.995 sowie ein Zinsenmehrbegehren abgewiesen wurde und festgestellt wurde, dass die beklagte Partei dem Kläger für alle künftigen Schäden aus dem Vorfall vom 19. 11. 1997 in T***** in einem Ausmaß von einem Drittel zu haften habe. Ein Feststellungsmehrbegehren wur... mehr lesen...
Begründung: Die am 18. 9. 1995 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit Urteil des Erstgerichtes vom 6. 3. 2000 zu 4 C 100/99y aus dem gemäß § 61 Abs 3 EheG festgestellten Alleinverschulden des Antragsgegners geschieden. Das Urteil wurde der Antragstellerin am 7. 3. 2000 zugestellt. Die Berufung des Antragsgegners richtete sich ausschließlich gegen den Ausspruch des Scheidungsurteils, dass ihn das Alleinverschulden treffe. Die Antragstellerin erhob kein Rechtsmittel und beantragte i... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei hat mit Bescheid vom 30. 11. 2000 den Antrag der am 21. 9. 1945 geborenen Klägerin vom 23. 11. 2000 auf Gewährung einer vorzeitigen Alterspensin wegen Erwerbsunfähigkeit zum Stichtag 1. 12. 2000 mit der
Begründung: abgelehnt, § 122c BSVG sei gemäß § 273 Abs 2 BSVG idF des Sozialversicherungs-Änderungsgesetzes (SVÄG) 2000, BGBl I Nr 43/2000) mit Ablauf des 30. 6. 2000 außer Kraft getreten, sodass ein Leistungsanspruch zum Stichtag 1. 12. 2000 nicht meh... mehr lesen...
Begründung: Die rekursgerichtliche Entscheidung wurde dem Vertreter der Antragstellerin am 2. 10. 2001 zugestellt, eine Faxübermittlung des Revisionsrekurses erfolgte am 17. 10. und am 18. 10. langte eine vom Rechtsvertreter unterfertigte Ausfertigung des Revisionsrekurses bei Gericht ein. Rechtliche Beurteilung Zwar sind Eingaben mittels Telefax in analoger Anwendung des § 89 Abs 3 GeoG zulässig und fristenwahrend, wenn sie durch Beibringung einer gleichlau... mehr lesen...
Begründung: In dem zwischen den Parteien anhängig gewesenen Ehescheidungsverfahren wurde über Antrag der Klägerin zur Sicherung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse durch einstweilige Verfügung ein Belastungs- und Veräußerungsverbot hinsichtlich einer bestimmten Liegenschaft des Beklagten (auf Grund Widerspruchs mit Beschluss ON 19 eingeschränkt auf ein bestimmtes Grundstück derselben) rechtskräftig erlassen. Die einstweilige Verfügung wurde "bis zur rechtskrä... mehr lesen...