Norm: ABGB §914 IAußStrG 2005 §9 Abs1ZPO §226 IZPO §577MRG §37 Abs3
Rechtssatz: Bei der Auslegung von Prozesshandlungen (hier: Antragsrückziehung einer Mietzinsüberprüfung) sind objektive Maßstäbe anzulegen und nicht die Auslegungsregeln für Rechtsgeschäfte (§§ 914 ff ABGB) heranzuziehen. Es ist also insbesondere nicht der Parteiwille zu erforschen. Entscheidungstexte 5 Ob 117/95 Entsch... mehr lesen...
Norm: ZPO §577
Rechtssatz: Zum zwingenden Inhalt eines Schiedsvertrags gehören die genaue Bezeichnung der Parteien und des Streitfalls. Entscheidungstexte 1 Ob 641/95 Entscheidungstext OGH 26.03.1996 1 Ob 641/95 Veröff: SZ 69/73 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102371 Dokumentnumm... mehr lesen...
Norm: ZPO §577ZPO §583IngKG 1969 §16
Rechtssatz: Bei Wegfall eines in einem Gesetz als Organ einer beruflichen Standesvertretung vorgesehenen Schiedsgerichts, zufolge einer Gesetzesänderung, erlischt eine Schiedsvereinbarung von selbst, ohne daß es eines rechtgestaltenden richterlichen Ausspruchs nach § 583 Abs 2 Z 1 ZPO bedürfte. Entscheidungstexte 1 Ob 641/95 Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Norm: ZPO §577ZPO §583ZPO §591ZPO §595 Abs1 idF vor SchiedsRÄG 2006
Rechtssatz: Grundsätzlich verliert der Schiedsvertrag seine Wirkung durch die Erfüllung seines Zwecks (etwa durch Erledigung des ganzen Streitfalls etc) oder aus "anderen Gründen", etwa wenn mit der Entscheidung des ordentlichen Gerichts über eine Aufhebungsklage gegen einen Schiedsspruch die Unwirksamkeit des Schiedsvertrags festgestellt (§ 595 Abs 1 Z 1 ZPO) oder der Schiedsv... mehr lesen...
Norm: ZPO §577ZTKG allg
Rechtssatz: Das das Ingenieurkammergesetz ersetzende Ziviltechnikerkammergesetz behebt zwar mit seinem Wirksamkeitsbeginn mit 1.6.1994 die Möglichkeit der Bildung neuer Schiedsgerichte in der Form des Ingenieurkammergesetzes, nimmt aber mangels entsprechender rückwirkender Übergangsvorschrift den davor begründeten Vereinbarungen dieser Art nicht die Rechtswirksamkeit. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §577ZPO §599 Abs1
Rechtssatz: Unterwirft sich das beitretende Mitglied einer Genossenschaft mittels schriftlicher Beitrittserklärung dem ihm zugegangenen, wenn auch nicht unterfertigten Statut, das eine Schiedsklausel enthält, ist dem Formerfordernis des § 577 ZPO Genüge getan. Entscheidungstexte 3 Ob 543/94 Entscheidungstext OGH 25.01.1995 3 Ob 543/94 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §577ZPO §599 Abs1
Rechtssatz: Eine im Statut einer Genossenschaft enthaltene Schiedsklausel, daß sich die Mitglieder "in allen die Angelegenheiten des Verbandes betreffenden Streitigkeiten" einem schiedsrichterlichen Verfahren unterwerfen, umfaßt nicht Schadenersatzansprüche auf Grund unrichtiger Auskünfte des Landesverbandes, die einer Primärkasse erteilt wurden, selbst wenn solche Auskünfte zu den seinen Mitgliedern obliegenden Aufg... mehr lesen...
Norm: ZPO §577
Rechtssatz: Die allfällige Ungültigkeit des Schiedsvertrages wegen Unbestimmtheit ("vor einem dänischen Schiedsgericht") ist grundsätzlich nach dem Recht des Landes zu beurteilen, in welchem der Schiedsspruch zu fällen ist. Entscheidungstexte 2 Ob 566/94 Entscheidungstext OGH 22.09.1994 2 Ob 566/94 European Case Law... mehr lesen...
Norm: ZPO §577
Rechtssatz: Eine Schiedsklausel für Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis wirkt über die Geltungsdauer des materiellen Vertrages hinaus. Sie erfaßt auch Streitigkeiten über Ansprüche, die sich aus der durch Kündigung erfolgten Vertragsbeendigung ergeben. Entscheidungstexte 2 Ob 566/94 Entscheidungstext OGH 22.09.1994 2 Ob 566/94 ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §10 Abs6GmbHG §52 Abs6ZPO §577
Rechtssatz: Das Begehren der GmbH gegen den Gesellschafter auf Bareinzahlung des Erhöhungsbetrages ist keine vergleichfähige Rechtssache. Entscheidungstexte 7 Ob 548/93 Entscheidungstext OGH 14.07.1993 7 Ob 548/93 Veröff: SZ 66/90 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH000... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden und gefährdeten Parteien (im folgenden: Kläger) brachten vor, die Beklagten und Gegner der gefährdeten Parteien (im folgenden: Beklagte) wären je zur Hälfte Eigentümer einer griechischen Aktiengesellschaft gewesen. Diese sei Eigentümerin eines Hotels auf der griechischen Insel K*****. Die Kläger hätten sich für den Erwerb dieses Hotels interessiert. Nach Einigung über einen Kaufpreis von S 109 Mill. hätten die Parteien zwei eine Einheit bildende private Ver... mehr lesen...
Norm: ABGB §1438 AeZPO §577
Rechtssatz: Die Vereinbarung eines Schiedsgerichtes steht der einredeweisen Geltendmachung einer Gegenforderung im ordentlichen Verfahren nicht entgegen. Entscheidungstexte 1 Ob 711/89 Entscheidungstext OGH 14.11.1990 1 Ob 711/89 Veröff: EvBl 1991/44 S 204 = SZ 63/201 = ecolex 1991,312 8 Ob 83/97g Entsche... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin lieferte an die Beklagte über deren Auftrag eine "Gemengeanlage" zur Herstellung von Hohlglas, ausgelegt auf eine Tagesleistung von 450 t Gemenge (ohne Scherben) in 16 Stunden sowie eine von der D*** electronic Gesellschaft mbH & Co KG (im folgend D*** KG) entwickelte elektronische Steuerung für den automatischen Betrieb des kompletten Gemengehauses. Das Anbot der Klägerin vom 15. Februar 1979 enthält den Hinweis "Soweit nicht ausdrücklich anders erwäh... mehr lesen...
Norm: ZPO §577
Rechtssatz: Eine Schiedsklausel für "Streitigkeiten aus diesem Vertrag" wirkt über die Geltungsdauer des materiellen Vertrages hinaus. Entscheidungstexte 6 Ob 572/90 Entscheidungstext OGH 06.09.1990 6 Ob 572/90 Veröff: RdW 1991,327 2 Ob 566/94 Entscheidungstext OGH 22.09.1994 2 Ob 566/94 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §577ZPO §580
Rechtssatz: Verwaltungsbehörden können nicht als Schiedsrichter bestellt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 617/89 Entscheidungstext OGH 14.03.1990 3 Ob 617/89 Veröff: RZ 1991/40 S 140 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0045136 Dokumentnummer JJR_19900314_... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger einerseits und die Beklagten andererseits sind Eigentümer benachbarter Grundstücke. Die Rechtsvorgänger der Beklagten stellten am 3.4.1939 bei der Agrarbezirksbehörde Graz den Antrag, ihnen über ein nunmehr dem Kläger gehörendes Grundstück ein landwirtschaftliches Bringungsrecht einzuräumen. Die Rechtsvorgänger der Parteien schlossen am 6.6.1939 vor der Agrarbezirksbehörde Graz einen "Vertrag (Vergleich)", in dem der damalige Eigentümer des nunmehr dem Kläge... mehr lesen...