Norm
ZPO §577Rechtssatz
Eine im Statut einer Genossenschaft enthaltene Schiedsklausel, daß sich die Mitglieder "in allen die Angelegenheiten des Verbandes betreffenden Streitigkeiten" einem schiedsrichterlichen Verfahren unterwerfen, umfaßt nicht Schadenersatzansprüche auf Grund unrichtiger Auskünfte des Landesverbandes, die einer Primärkasse erteilt wurden, selbst wenn solche Auskünfte zu den seinen Mitgliedern obliegenden Aufgaben zählen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0053167Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.10.2013