Begründung: Der Kläger ist, ebenso wie der Zweit- und der Drittbeklagte, Gesellschafter der Erstbeklagten, die mit Gesellschaftsvertrag vom 25. 9. 1991 mit einem Stammkapital von 500.000 S gegründet wurde. Der Kläger übernahm eine Stammeinlage von 125.000 S, der Zweitbeklagte eine Stammeinlage von 255.000 S und der Drittbeklagte eine Stammeinlage von 120.000 S. Kläger und Drittbeklagter zahlten ihre Stammeinlagen bar ein; der Zweitbeklagte leistete eine Bareinlage von 127.500 S.... mehr lesen...
Begründung: Die Statuten des hier klagenden Bundesverbandes enthalten zur Frage der Mitgliedschaft im § 5 folgende Regelung: Die Statuten des hier klagenden Bundesverbandes enthalten zur Frage der Mitgliedschaft im Paragraph 5, folgende Regelung: "§ 5 Mitglieder des Ö***** Abs 1: Dem Ö***** gehören ordentliche, außerordentliche und Ehrenmitglieder an, die die Statuten des Ö***** anzuerkennen haben. Absatz eins :, Dem Ö***** gehören ordentliche, außerordentliche und Ehrenm... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind Eigentümer des als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) geführten Forstbetriebs "H***** Gut *****" (im Folgenden nur Gut), die Beklagten je zu einem Viertel Gesamtrechtsnachfolgerinnen ihres am 29. Juni 1986 - ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung - verstorbenen Vaters, der Gesellschafter der GesbR war. Die Kläger und der Vater der Beklagten waren Vertragspartner der in einem Gedächtnisprotokoll schriftlich festgehaltenen und zeitlich unb... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei verkaufte der beklagten Partei 200 Stück IPS-Sattelaufleger zum Gesamtpreis von DM 5,600.000,--. Der schriftliche Kaufvertrag vom 19./30. 9. 1993 (Vertrag Nr 9206-90a IPS) enthielt eine (sprachlich unvollständige, aber semantisch nachvollziehbare) "Schiedsgerichtsklausel" des Inhalts, dass alle sich bei der Auslegung des Vertrages ergebenden Streitfälle von einem Schiedsgericht am Gerichtsort der jeweils beklagten Partei entschieden werden sollten... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte schloss am 23. Juni 1990 mit fünf weiteren Gesellschaftern in Notariatsaktsform den Gesellschaftsvertrag über die Errichtung der klagenden Gesellschaft mbH, der folgende Bestimmung enthält: "Vierzehntens: Schiedsklausel. Für alle Streitigkeiten aus diesem Gesellschaftsvertrag zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern sowie zwischen diesen untereinander, und zwar auch nach deren Aussscheiden, ist ein Schiedsgericht ausschließlich zuständig. Der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger schloss mit Wirksamkeit vom 21. 2. 1996 bis 1. 3. 1999 zur Polizze 521.478/0 ("Einzelunfall") eine Unfallversicherung bei der Beklagten mit einer Versicherungssumme von S 5 Mio ab, der die AUVB 1988 zugrunde gelegt wurden. Hinsichtlich des völligen Verlustes oder der völligen Funktionsunfähigkeit eines Armes ab Schultergelenk ist darin der Invaliditätsgrad von einem Betrag von S 3,5 Mio also mit 70 % von S 5 Mio zu berechnen, bei völligem Verlus... mehr lesen...
Norm: ZPO §577ZPO §595 Abs2 Z1 idF vor SchiedsRÄG 2006
Rechtssatz: Kommt die Schiedsvereinbarung hinsichtlich eines von mehreren Vertragspartnern die eine GmbH gründen zufolge Formmangels (Fehlen der entsprechenden Bevollmächtigung) nicht wirksam zu Stande, so ist sie auch gegenüber den anderen Vertragspartnern nicht zustande gekommen. Entscheidungstexte 7 Ob 368/98p Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluß des Landesgerichtes Klagenfurt vom 13. 1. 1994, 5 S 1/94, wurde über das Vermögen des Dr. Aurelio F***** das Konkursverfahren eröffnet und Dr. Peter G*****, zum Masseverwalter bestellt. Mit Beschluß des Landesgerichtes Klagenfurt vom 18. 10. 1994, 5 S 137/94, wurde über das Vermögen des Filippo F***** das Konkursverfahren eröffnet und ebenfalls Dr. Peter G*****, zum Masseverwalter bestellt. Die Gemeinschuldner und die Kläger sind Miteigentüm... mehr lesen...
Begründung: Den Antragstellern steht an einem Bach und dessen Nebengewässern das Fischereirecht zu. Der Antragsgegnerin wurde mit Bescheid des Landeshauptmanns von Steiermark vom 3. Juli 1991 die wasserrechtliche Bewilligung der Errichtung und des Betriebs einer biologischen Kläranlage samt Einbringung der biologisch gereinigten Abwässer in einen unbenannten Zufluß des erwähnten Baches erteilt. Nach einer Projektänderung fand am 11. Juni 1992 eine Verhandlung vor der Wasserrechts... mehr lesen...
Norm: ZPO §577
Rechtssatz: Die Formulierung "im Falle von Streitigkeiten ist eine außergerichtliche Einigung im üblichen Schiedsverfahren anzustreben", läßt nicht den erforderlichen endgültig verpflichtenden Willen, sich bei Streitigkeiten nicht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, sondern endgültig einem Schiedsgericht zu unterwerfen, erkennen. Aus dem Wort "anzustreben" ist keine endgültige Unterwerfungserklärung zu entnehmen, vielmehr liegt ein... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Formulierung "im Falle von Streitigkeiten ist eine außergerichtliche Einigung im üblichen Schiedsverfahren anzustreben", läßt nicht den erforderlichen endgültig verpflichtenden Willen, sich bei Streitigkeiten nicht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, sondern endgültig einem Schiedsgericht zu unterwerfen, erkennen (vgl Fasching, Schiedsgerichtsbarkeit, 26 sowie Fasching, Kommentar zu den Zivilprozeßgesetzen IV, 718). A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger erlitt bei einem Schiunfall am 13. 2. 1987 eine Verletzung des linken Kniegelenks. Hinsichtlich derartiger Unfälle bestand eine Unfallversicherung bei der M***** (nunmehr W*****) *****-Aktiengesellschaft, der AUVB 1965 zugrunde lagen. Die Versicherungssumme betrug S 10,136.250. Nach den Versicherungsbedingungen beträgt der "Beinwert" (Invaliditätsgrad bei Verlust bzw völliger Gebrauchsunfähigkeit eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels) 60 %... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zwischen den Streitteilen besteht ein Unfallversicherungsvertrag, dem die AUVB 1988 zugrundeliegen. Die Beklagte war vom 5.4. bis 9.4.1992 wegen Schmerzen im Bereich der Halswirbelsäule und wegen eines tauben Gefühls im Bereich der linken Extremität in stationärer Behandlung im Landeskrankenhaus Vöcklabruck. Nachdem der Verdacht eines Bandscheibenvorfalls nicht erhärtet werden konnte, wurde im Entlassungsbefund eine Zerrung der Halswirbelsäule angenommen. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin als Werkbestellerin beauftragte die Beklagte als Generalunternehmerin mit Vertrag vom 27. 1. 1990 mit der Errichtung einer Reihenhausanlage in A***** um einen Werklohn von S 14,352.500.-. Punkt 9 des Vertrages lautet: "Schiedsgericht - Gerichtsstand. Als Gerichtsstand gilt der jeweils für den AG [=Auftraggeber] zuständige. Im Streitfalle anerkennen die Vertragspartner die Anrufung eines Schiedsgerichtes lt. ÖNORM an". Punkt 3 der besonderen Vert... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob ein bestimmter Streit unter eine Schiedsvereinbarung fällt oder nicht, ist in erster Linie vom Inhalt einer solchen Vereinbarung abhängig, wobei deren Text mit Berücksichtigung vernünftiger und dem Zweck der Vereinbarung favorisierender Auslegung zu beurteilen ist (6 Ob 572/90, SZ 58/60). Wenn das Rekursgericht - ausgehend von diesen Grundsätzen sowie in abwägender Beurteilung der Zusatzvereinbarung der Streitteile v... mehr lesen...
Norm: EGZPO ArtXII Z6ZPO §577ZPO §599 Abs2JN §1 CVaVerG §1VerG §4
Rechtssatz: Handelt es sich nicht um einen Fall typischer interner Selbstverwaltung, wo vereinsinterne Schlichtungsorgane zunächst streitbeilegend zu befassen waren, sondern um Beschlüsse und Entscheidungen, die sich allesamt auf die nach außen und innen wirkende Struktur und Organisation des beklagten Vereines erstrecken, so hat bei diesbezüglichen Vereinsstreitigkeiten die vol... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien schlossen am 15.6.1995 einen Vertrag, wonach sich die Klägerin verpflichtete, für einen Werklohn von DM 272.700,-- Tauchtanks und Behälter für die Beklagte herzustellen. Art 9 des Vertrages trägt die Überschrift "Regelung der Streitigkeiten" und lautet: Die Parteien schlossen am 15.6.1995 einen Vertrag, wonach sich die Klägerin verpflichtete, für einen Werklohn von DM 272.700,-- Tauchtanks und Behälter für die Beklagte herzustellen. Artikel 9, des Vertr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte hatte den Kläger mit der Erstellung eines Bewertungsgutachtens in einem Enteignungsverfahren beauftragt. Die dem Kläger am 23.6.1992 erteilte Vollmacht enthält eine Schiedsklausel nachstehenden Inhalts: "Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vollmachtsverhältnis unterliegen unter Ausschluß des ordentlichen Rechtsweges dem Schiedsgericht gemäß § 16 Abs 5 IKG, BGBl 71/69". "Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vollmachtsverhältnis unterliegen unter Aussch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist aufgrund des Kaufvertrags vom 18.März 1987 Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch G*****, bestehend aus den Grundstücken 169/1 Wald, 162/2, 169/3, 170 bis 172 und 261 je landwirtschaftlich genutzt, 262/1 Garten, 262/2 unproduktiv, 263, 264, 265/2, 265/4, 266 und 267/2 je landwirtschaftlich genutzt, 17/1 Baufläche mit Wohnhaus und 17/2 Baufläche. Die beklagten Parteien sind Miteigentümer der angrenzenden Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ... mehr lesen...
Norm: ZPO §521aZPO §577ZPO §583 Abs2 Z2
Rechtssatz: Mit der Entscheidung nach § 583 Abs 2 Z 2 ZPO wird endgültig über das Rechtsschutzbegehren entschieden, den Schiedsvertrag außer Kraft zu setzen. Die stattgebende Entscheidung bewirkt, daß das Schiedsverfahren für den davon betroffenen Anspruch nicht mehr zulässig ist, wohl aber das Verfahren vor den staatlichen Gerichten. Es handelt sich daher um eine Entscheidung, mit der (auch) über die Zul... mehr lesen...
Norm: ZPO §577
Rechtssatz: Das Ergebnis eines Schiedsgutachtens ist grundsätzlich für die Parteien und das Gericht materiellrechtlich bindend. Diese Rechtsfolge entspricht dem Zweck des Schiedsgutachtens, einem zeitaufwendigen und kostenspieligen Rechtsstreit vorzubeugen. Daher soll das Schiedsgutachten einerseits auch nicht jeder beliebigen Anfechtung ausgesetzt sein, andererseits aber auch keine absolute Gültigkeit haben. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §577
Rechtssatz: Nicht jede objektive, sondern nur eine qualifizierte Unrichtigkeit beraubt das Schiedsgutachten seiner bindenden Wirkung. Ein unrichtiges Schiedsgutachten mag von anfechtbaren Unterlagen ausgegangen sein, falsche Methoden angewandt haben oder auch Rechenfehler enthalten, es ist damit noch nicht offenbar unbillig, sondern das Ergebnis des Gutachtens muss augenscheinlich unrichtig sein. Die Leichtigkeit und rasche Erken... mehr lesen...
Norm: ZPO §577
Rechtssatz: Im Fall des Schiedsgutachtervertrags soll der Schiedsgutachter vermöge seiner Sachkunde gewisse Unterlagen und Tatsachen beschaffen und mit bindender Wirkung für die Parteien Feststellungen gewinnen, die für die Bestimmung einer Vertragsleistung erst mittelbar maßgebend werden und erst die Elemente für sie bilden sollen, sowie auf diese Weise Rechtsstreitigkeiten vorbeugen. Voraussetzung ist vorerst - als Schiedsgutac... mehr lesen...
Norm: ZPO §577
Rechtssatz: Die Schiedsgutachtensabrede unterliegt der Parteidisposition. Einigen sich die Parteien darauf, daß die Bindung an das Schiedsgutachten von dessen Richtigkeit und nicht bloß davon, daß es nicht offenbar unrichtig ist, abhängig sein soll, so gehen Beweisdefizite zu Lasten desjenigen, der sich auf die Richtigkeit das Schiedsgutachtens beruft. Entscheidungstexte 1 Ob... mehr lesen...
Norm: ZPO §577
Rechtssatz: In Bezug auf das Schiedsgutachten sind die Schiedsgutachtensabrede - die Einigung der Parteien auf das Leistungsbestimmungsrecht des Dritten - und der Schiedsgutachtervertrag, mit dem sie den Schiedsgutachter beauftragen, zu unterscheiden. Entscheidungstexte 1 Ob 501/96 Entscheidungstext OGH 26.07.1996 1 Ob 501/96 Veröff: SZ 69/168 ... mehr lesen...