Norm
MG §41Rechtssatz
Die Bestimmung der §§ 575 Abs 3 ZPO, 41 MG gilt nur für solche Exekutionstitel auf Räumung, denen ein Bestandverhältnis zugrunde liegt. Dies ist bei einer Verpflichtung zur Räumung einer prekaristisch benützten Wohnung nicht der Fall.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0044953Dokumentnummer
JJR_19660803_OGH0002_0030OB00067_6600000_002