Norm
MRG §35 Abs1Rechtssatz
Der Umstand, daß der Berechtigte innerhalb der Dauer der Rechtswirksamkeit eines Räumungstitels vergebliche (rechtskräftig abgewiesene) Exekutionsanträge eingebracht hat, vermag eine Wahrung der Frist für ein weiteres Exekutionsverfahren nicht bewirken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0044961Dokumentnummer
JJR_19820609_OGH0002_0030OB00016_8200000_002