Begründung: Die Beklagte belieferte seit 2000 die P***** GmbH (in der Folge: GmbH). Zu Beginn der Geschäftsbeziehung erklärte der Geschäftsführer der Beklagten, dass deren Rechnungen prompt zu zahlen seien, was der Geschäftsführer der GmbH mit dem Hinweis auf einen mit der Klägerin vereinbarten Wechselrahmen, aus dem er die Rechnungen bedienen könne, zusicherte. Die GmbH, deren Hausbank ein anderes Geldinstitut war, hatte mit der klagenden Bank einen Wechselrahmen von rund EUR 60.... mehr lesen...
Norm: ZPO §557WG Art39WG Art90
Rechtssatz: Der Verlust des bereits vorgelegten Wechsels während des Prozesses hindert die Urteilsfällung dann nicht, wenn weder behauptet noch ersichtlich ist, der Kläger könnte Kraftloserklärung des Wertpapiers nicht erlangen. Der Kläger muss dann die Kraftloserklärung nicht vor Urteilsfällung erwirken, sondern es reicht aus, wenn er den Kraftloserklärungsbeschluss dem Verpflichteten auf dessen Verlangen bei Zah... mehr lesen...
Norm: ZPO §557
Rechtssatz: Werden Einwendungen erhoben, dann ist nur über sie zu verhandeln, andere als die dort geltend gemachten Fehler können nicht mehr wahrgenommen werden. In der Bestreitung der (Höhe der) Wechselforderung ist nicht auch die Behauptung der mangelnden Fälligkeit erkennbar enthalten. Entscheidungstexte 8 Ob 77/05i Entscheidungstext OGH 08.09.2005 8 Ob 77/05i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger als Generalagentur und der Beklagte als Subvermittler trafen ab 1. 7. 2002 eine Agenturvereinbarung, nach deren Inhalt Provisionen durch die Generalagentur vergütet werden und der Provisionsanspruch ausschließlich gegenüber dieser geltend gemacht werden sollte. Das Bestehen eines direkten Vertragsverhältnisses zwischen dem Subvermittler und Vertragspartnern der Generalagentur wurde ebenso ausgeschlossen wie ein direkter Provisionsanspruch gegenüber ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 20. 5. 1995 stellte die Klägerin dem Beklagten als Bezogenem einen von diesem angenommenen Wechsel über eine Wechselsumme von ATS 520.000 mit der unbedingten Anweisung aus, die Wechselsumme am 16. 6. 1995 an die eigene Order zu bezahlen. Am 13. 6. 1995 stellte die Klägerin dem Beklagten als Bezogenem einen von diesem angenommenen Blankowechsel aus, welcher später von der Klägerin über eine Wechselsumme von ATS 2,990.000 mit der Zahlungsanweisung komplettier... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag der Klägerin, die sich gegenüber der Erstbeklagten auf die Annahme des Wechsels und gegenüber dem Zweitbeklagten auf eine Wechselbürgschaft berief, erließ das Erstgericht am 22. 6. 2001 einen Wechselzahlungsauftrag über US-$ 636.172 samt 6 % Zinsen seit 24. 9. 1999. Bereits mit dem Antrag auf Erlassung des Wechselzahlungsauftrages verband die Klägerin ein Eventualbegehren auf Zahlung von US-$ 636.172 samt Nebengebühren, das sie auf das Grundgeschäft (Verkau... mehr lesen...
Begründung: Im Jahre 1996 beantragte die klagende Partei die Erlassung eines Wechselzahlungsauftrages. Dieser wurde antragsgemäß erlassen, zugestellt und am 24. 6. 1996 die Rechtskraft und Vollstreckbarkeit unter anderem gegen die Zweitbeklagte bestätigt. Ein Gericht in Belgien erklärte unter Anwendung des österreich-belgischen Abkommens die Vollstreckbarerklärung für unbegründet. Die im Wechselzahlungsauftrag gesetzte Frist von 14 Tagen zur Einbringung der Einwendungen durch eine... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei beantragte mit ihrer Wechselklage die Erlassung eines Wechselzahlungsauftrages über USD 1.000.000,- s.A. Gleichzeitig legte sie einen auf diesen Betrag lautenden Eigenwechsel vor, auf dessen Vorderseite der Vermerk "not transferable" angebracht ist. Der Wechsel sei von der Beklagten, die zwischenzeitlich ihre Firma geändert habe, ausgestellt worden. Die Klägerin leite ihre Rechte aus Indossament ab. Für den Fall der Zurückweisung des Antrages auf Erla... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin beantragte mit ihrer Wechselklage die Erlassung eines Wechselzahlungsauftrages gegen die Beklagten über 1 Mio US $ sA. Die Rechte aus dem Wechsel seinen ihr durch Indossament übertragen worden. Dieser Wechselklage liegt ein am 16. 12. 1998 ausgestellter Eigenwechsel zugrunde, der den Vermerk "NOT TRANSFERABLE" trägt. Das Erstgericht wies den Antrag auf Erlassung eines Wechselzahlungsauftrages ab und die Klage zurück. Es begründete dies damit, dass der Wechse... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte von der Beklagten - und ursprünglich auch von deren zum Zeitpunkt der Klagseinbringung bereits in Konkurs verfallenen Ehegatten - für "auftragsgemäß erbrachte Warenlieferungen" insgesamt S 919.231,76. Die Beklagte habe seit Jahrzehnten regelmäßig Futtermittel bezogen; die Rechnungen seien an sie und ihren Ehemann adressiert gewesen und in dieser Form akzeptiert worden. Die Klagssumme resultiere daher aus einem wirksam zwischen den Streitteilen zustand... mehr lesen...
Begründung: Bezogene des hier geltend gemachten Wechsels vom 5. 11. 1995 ist eine Betriebs- und Verwaltungs-GmbH, in deren Eigentum eine Betriebsliegenschaft in Wels steht. Diese GmbH erteilte an verschiedene Professionisten Aufträge für Umbauarbeiten des auf der Liegenschaft befindlichen Geschäftshauses. Eine neu gegründete Handels-GmbH & Co KG, deren kennzeichnender Firmenbestandteil ebenso wie jener der Betriebs- und Verwaltungs-GmbH aus dem Familiennamen der Gesellschafter g... mehr lesen...
Norm: ZPO §554ZPO §557
Rechtssatz: Ist der Wechsel wegen Fehlens eines im Art 1 WG angeführten notwendigen Bestandteiles ungültig, dann ist nicht nur der Antrag auf Erlassung eines Wechselzahlungsauftrages abzuweisen, sondern trotz § 554 ZPO auch nicht das ordentliche Wechselverfahren einzuleiten und die Wechselklage zurückzuweisen. Lediglich dann, wenn - etwa infolge von Streichungen und Verbesserungen - Bedenken gegen die Echtheit eines alle ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger beantragte in seiner am 28. 5. 1998 überreichten Wechselklage die Erlassung eines Wechselzahlungsauftrages gegen den Beklagten über S 80.000,-- sA. Dieser Wechselklage lag der am 17. 10. 1997 vom Kläger in Wien ausgestellte Wechsel bei. Dieser enthält auf der Vorderseite eine - schwer leserliche bzw unleserliche - Unterschrift des Ausstellers (ohne Adresse); auf der Rückseite des Wechsels scheint der gleiche Schriftzug auf. Zwischen dem Vermerk über die En... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien schlossen am 15.6.1995 einen Vertrag, wonach sich die Klägerin verpflichtete, für einen Werklohn von DM 272.700,-- Tauchtanks und Behälter für die Beklagte herzustellen. Art 9 des Vertrages trägt die Überschrift "Regelung der Streitigkeiten" und lautet: Die Parteien schlossen am 15.6.1995 einen Vertrag, wonach sich die Klägerin verpflichtete, für einen Werklohn von DM 272.700,-- Tauchtanks und Behälter für die Beklagte herzustellen. Artikel 9, des Vertr... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner am 28.7.1995 bei Gericht eingelangten Wechselklage begehrte der Kläger auf Grund von insgesamt 11 am 21.4.1992, am 29.10.1992, am 1.1.1993 und am 16.1.1993 jeweils in Teneriffa ausgestellter Wechsel, die der Beklagte teils akzeptiert, teils als Bürge für die Akzeptanten mitgefertigt hatte, die Erlassung eines Wechselzahlungsauftrages. Da die Wechsel keinen Effektivvermerk aufwiesen, sei der Kläger berechtigt, die in spannischer Währung ausgedrückten Wechs... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 3.3.1995 bewilligte das Landesgericht Wr.Neustadt als Titelgericht der Betreibenden aufgrund des nach der damaligen Aktenlage der Verpflichteten am 29.2.1995 durch Hinterlegung zugestellten Wechselzahlungsauftrages vom 6.2.1995, 23 Cg 35/95w, zur Sicherung einer Forderung von S 2,000.000,-- sA die Exekution durch bücherliche Vormerkung des Pfandrechtes zugunsten der Betreibenden auf der der Verpflichteten gehörenden Liegenschaft EZ 878 GB 72158 Reifn... mehr lesen...
Norm: WG Art1ZPO §557
Rechtssatz: Im "normalen" Wechselprozess, in dem kein Wechselzahlungsauftrag beantragt wurde (§ 557 ZPO), genügt die Vorlage einer Ablichtung des Wechsels nur dann nicht und er ist im Original vorzulegen, wenn die Echtheit des Wechsels bestritten, zB Fälschung oder Verfälschung behauptet, oder die Weitergabe des Wechsels eingewendet wird; wird nur vertragswidrige Ausfüllung des Blankoakzepts eingewendet, ist die Vorlage de... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 Z2 KZPO §557
Rechtssatz: Ein Beschluß, mit dem die Zurückweisung des Antrags auf Erlassung eines Wechselzahlungsauftrages bestätigt wird, kann nicht mehr angefochten werden, weil es sich um einen bestätigenden Beschluß handelt, der nicht den Ausnahmefall der Klagszurückweisung ohne Sachentscheidung aus formellen Gründen betrifft. Entscheidungstexte 8 Ob 3/94 Ent... mehr lesen...
Begründung: Die erst- und drittbeklagte Partei reichten als Aussteller und Indossanten die von der E*** Gesellschaft mbH (in der Folge nur Fa. E*** genannt) akzeptierten Wechsel vom 29. Juni 1981 bzw. 16. Juni 1981 mit den Verfallstagen 29. September 1981 bzw. 16. September 1981 auf Zahlung der Wechselsummen von S 20.142,89 bzw. S 26.975,-- bei der klagenden Partei zum Diskont ein. Die klagende Partei diskontierte die beiden Wechsel am 26. Juni 1981 bzw. 3. Juli 1981 und zahlte di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht (ursprünglich Handelsgericht Wien) erließ auf Grund eines Wechsels vom 8. März 1983 einen Wechselzahlungsauftrag über 359.049,48 S. In dem Wechsel war als Zahlungsort Dornbirn angegeben. Außerdem enthielt der Wechsel den Vermerk, "zahlbar bei Österreichischer Länderbank, Mariahilferstraße 83, 1060 Wien". Die Beklagte hatte im Zuge des Verfahrens eingewendet, der Wechsel sei wegen zweier verschiedener Zahlungsorte nicht wirksam. Im übrigen wend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrte von den drei Beklagten zur ungeteilten Hand ursprünglich den Betrag von 672.060 S samt 21,5 % Zinsen seit 1.Februar 1983 mit der
Begründung: , dem Erstbeklagten sei ein Betriebskredit in Höhe von540.000 S eingeräumt worden, für den die zweit- und drittbeklagte Partei die Haftung als Bürge und Zahler übernommen hätten. Der Kredit sei mit 12,5 % p.A. zu verzinsen, zusätzlich seien 9 % Verzugszinsen vereinbart. Seit 31.Jänner 1983 sei ein... mehr lesen...
Norm: ZPO §557
Rechtssatz: Gegenstand des Wechselverfahrens ist der auf einen gültigen Wechsel gestützte wechselmäßige Anspruch. Entscheidungstexte 1 Ob 676/85 Entscheidungstext OGH 13.11.1985 1 Ob 676/85 2 Ob 643/85 Entscheidungstext OGH 02.12.1986 2 Ob 643/85 Auch; Veröff: JBl 1987,256 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Kreditvertrag vom 21.2.1982 gewährte die klagende Partei dem Beklagten einen Kredit von S 3,6 Millionen, der auch zur Auszahlung gebracht wurde. Der Kredit war fällig am 31.12.1983, er haftet aber mit 30.9.1984 noch mit einem Betrag von S 4,272.525,50 aus. Im Rahmen dieser Gesamtverbindlichkeit füllte die klagende Partei am 26.9.1984 einen zur Sicherstellung übergebenen Blankowechsel mit einem Betrag von S 700.000,-- aus. Auf Grund dieses Wechsels erließ das... mehr lesen...
Das Erstgericht trug dem Beklagten mit Zahlungsauftrag vom 15. 5. 1982 auf Grund des vom Kläger ausgestellten und vom Beklagten akzeptierten Wechsels, der das Ausstellungsdatum 9. 12. 1982 trug und auf den 9. 3. 1982 fällig gestellt war, die Zahlung der Wechselsumme von 297 513 S samt Anhang auf. Der Beklagte erhob fristgerecht Einwendungen, die kein Sachvorbringen enthielten. Im weiteren Verfahren brachte er vor, er habe vom Kläger einen Traktor zum Preis von 359 948 S mit der ausd... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 CZPO §557
Rechtssatz: Wird ein Wechsel abstrakt eingeklagt, ohne daß ein Antrag auf Erlassung eines Zahlungsauftrages gestellt wird, ist die Klagsänderung, sich zusätzlich auch auf das Grundgeschäft zu stützen, nicht (aus diesem Grund) unzulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 577/80 Entscheidungstext OGH 11.03.1981 3 Ob 577/80 ... mehr lesen...
Norm: EO §370 BZPO §557
Rechtssatz: Auf Grund eines noch nicht zugestellten Wechselzahlungsauftrages darf die Exekution zur Sicherstellung nicht bewilligt werden. An dieser Rechtslage hat auch das Konsumentenschutzgesetz nichts geändert. Entscheidungstexte 3 Ob 106/80 Entscheidungstext OGH 01.10.1980 3 Ob 106/80 SZ 53/126 3 Ob 182/93 ... mehr lesen...
Das Erstgericht erließ am 9. April 1980 den von der betreibenden Gläubigerin beantragten Wechselzahlungsauftrag und bewilligte am selben Tag zur Sicherstellung der Wechselforderung von 2 216 924.06 S samt Anhang antragsgemäß die Pfändung und Verwahrung der Fahrnisse des Verpflichteten. Der Wechselzahlungsauftrag wurde dem Verpflichteten infolge eines Zustellanstandes erst am 28. April 1980 zugestellt. Das Rekursgericht wies den Antrag auf Bewilligung der Exekution zur Sicherstellung... mehr lesen...