Norm
ZPO §528 Abs2 Z2 KRechtssatz
Ein Beschluß, mit dem die Zurückweisung des Antrags auf Erlassung eines Wechselzahlungsauftrages bestätigt wird, kann nicht mehr angefochten werden, weil es sich um einen bestätigenden Beschluß handelt, der nicht den Ausnahmefall der Klagszurückweisung ohne Sachentscheidung aus formellen Gründen betrifft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0044513Dokumentnummer
JJR_19940224_OGH0002_0080OB00003_9400000_001