Norm: ZPO §557
Rechtssatz: Keine Verletzung der Eventualmaxime, wenn das Klagebegehren nicht auf Grund der Einwendungen des Beklagten, sondern deshalb abgewiesen wird, weil auf Grund der Parteienaussage des Klägers selbst Umstände festgestellt wurden, die Bedenken gegen den Anspruch aufkommen ließen. Entscheidungstexte 4 Ob 514/71 Entscheidungstext OGH 23.03.1971 4 Ob 514/71 ... mehr lesen...
Das Erstgericht erließ auf Grund eines am 17. 3. 1969 ausgestellten und von den Beklagten als Akzeptanten unterfertigten Wechsels einen Wechselzahlungsauftrag, wonach den Beklagten zur ungeteilten Hand aufgetragen wurde, die eingeklagte Wechselsumme von S 67.000.- samt Zinsen binnen 3 Tagen zu bezahlen. In ihren fristgerecht eingebrachten Einwendungen führten die Beklagten aus, bei diesem Wechsel handle es sich um einen von ihnen im Jahr 1967 unterfertigten Blankowechsel, der von de... mehr lesen...
Norm: ZPO §406 AaZPO §557
Rechtssatz: Anwendung des § 406 ZPO im Wechselprozess. Einen im Zeitpunkt der Urteilsfällung fälligen Anspruch abzuweisen, weil er bei der Erlassung des Wechselzahlungsauftrages noch nicht fällig war, entspräche einem nicht zu rechtfertigenden Formalismus (SZ 19/274). Entscheidungstexte 4 Ob 514/71 Entscheidungstext OGH 23.03.1971 4 Ob 514/71 Veröff... mehr lesen...
Norm: ZPO §557
Rechtssatz: Ein ausdrücklicher Hinweis in den Einwendungen, daß die prozessualen Voraussetzungen für die Erlassung eines Wechselzahlungsauftrag nicht vorgelegen seien, scheint dem OGH entgegen der vereinzelt gebliebenen Entscheidung SZ 35/117 nicht erforderlich. Gegenstand der Einwendungen können nur Tatsachen, nicht auch Rechtsausführungen sein. (Solche Tatsachen hat der Beklagte hier in den Einwendungen durch die Behauptung vor... mehr lesen...
Norm: ZPO §557
Rechtssatz: Ganz neue Einwendungen sind insoweit zulässig, als sie nach Ablauf der Einwendungsfrist eingetretene Ereignisse betreffen, da die Eventualmaxime nur solche Tatsachen erfaßt, die schon vor Ablauf der Einwendungsfrist vorlagen. Entscheidungstexte 5 Ob 83/69 Entscheidungstext OGH 02.04.1969 5 Ob 83/69 Veröff: EvBl 1969/395 S 602 = QuHGZ 1971 H2/82 ... mehr lesen...
Norm: WG Art20ZPO §557
Rechtssatz: Auch für den Umstand, daß ein Nachindossament gemäß Art 20 WG bzw Blankobegebung des präjudizierten Wechsels vorliegt, gilt im Wechselmandatsverfahren die Eventualmaxime; dieser hervorgekommene, aber nicht rechtzeitig eingewendete Umstand darf bei der Entscheidung nicht berücksichtigt werden (Mehrheitsbeschluß wegen Abweichens von SZ 36/2). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Der Kläger begrundete sein Klagebegehren, die Beklagten zur ungeteilten Hand zur Zahlung von 153.000 S samt 9% Zinsen seit 11. Dezember 1965 zu verurteilen, mit der Behauptung, die Beklagten schuldeten ihm den Kapitalsbetrag auf Grund eines am 10. November 1965 ausgestellten, am 10. Dezember 1965 fälligen Wechsels und hätten trotz Mahnung und wiederholter Zusage keinerlei Zahlung geleistet. Für den Fall der nicht rechtzeitigen Zahlung seien die kassenmäßigen Zinsen der Sparkasse W. ve... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIIBZPO §396 CZPO §557
Rechtssatz: Ein Wechsel kann auch im allgemeinen Prozeßverfahren abstrakt eingeklagt werden und zu einem Versäumungsurteil führen. Entscheidungstexte 6 Ob 74/67 Entscheidungstext OGH 15.03.1967 6 Ob 74/67 Veröff: EvBl 1968/11 S 22 = SZ 40/39 3 Ob 93/75 Entscheidungstext OGH 22.04.197... mehr lesen...
Unter Vorlage eines protestierten Wechsels vom 3. August 1965 beantragte die klagende Partei mit der als "Wechselklage mit Protest" überschriebenen Eingabe vom 15. Oktober 1965 die Erlassung eines Wechselzahlungsauftrages, mit welchem dem Wechselaussteller und dem Betriebsratsfonds der Fabrik X-AG. als Akzeptant zur ungeteilten Hand die Bezahlung der Wechselsumme von 90.000 S samt Zinsen und Spesen oder die Einbringung von Einwendungen dagegen aufgetragen werde. Das Erstgericht erli... mehr lesen...
Norm: ZPO §411 AaZPO §557
Rechtssatz: Hat das Gericht den Wechselzahlungsauftrag nur aus formellen Gründen aufgehoben, so steht der neuerlichen Einklagung der wechselmäßigen Verpflichtungen die Einrede der entschiedenen Streitsache nicht entgegen. Entscheidungstexte 2 Ob 209/65 Entscheidungstext OGH 12.07.1965 2 Ob 209/65 European Ca... mehr lesen...
Norm: ZPO §514 BZPO §557
Rechtssatz: Keine Rekurslegitimation des Beklagten gegen den Beschluß des Rekursgerichtes, mit dem die vom Erstgericht ausgesprochene Zurückweisung der Wechselklage aufgehoben und dem Erstgericht eine neuerliche Entscheidung über den Antrag auf Erlassung eines Wechselzahlungsauftrages aufgetragen wurde. Entscheidungstexte 4 Ob 516/65 Entscheidungstext OGH 09.... mehr lesen...
Norm: ZPO §557
Rechtssatz: Die Einwendung der Ungültigkeit des Wechsels enthält nicht die Einwendung des Wuchers. Entscheidungstexte 4 Ob 520/63 Entscheidungstext OGH 15.10.1963 4 Ob 520/63 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0044732 Dokumentnummer JJR_19631015_OGH0002_0040OB00520_... mehr lesen...
Das Erstgericht hat den beantragten Wechselzahlungsauftrag gegen beide Beklagte erlassen. Der Wechselzahlungsauftrag wurde dem Zweitbeklagten am 7. September, dem Erstbeklagten am 10. September 1962 zugestellt. Die von den beiden Beklagten gemeinsam durch ihren Vertreter am 11. September 1962 bei Gericht eingebrachten Einwendungen gegen den Wechselzahlungsauftrag hat das Erstgericht hinsichtlich des Zweitbeklagten als verspätet zurückgewiesen. Der dagegen erhobene Rekurs des Zweitbe... mehr lesen...
Norm: ZPO §127ZPO §557
Rechtssatz: Keine Anwendung des § 127 ZPO auf Einwendungen gegen einen Wechselzahlungsauftrag. Entscheidungstexte 4 Ob 530/62 Entscheidungstext OGH 02.04.1963 4 Ob 530/62 Veröff: SZ 34/54 = EvBl 1963/281 S 398 = JBl 1964,94 1 Ob 585/80 Entscheidungstext OGH 30.04.1980 1 Ob 585/80 Gegenteilig; Ve... mehr lesen...
Norm: ZPO §555ZPO §557
Rechtssatz: Das Gericht kann bei Einklagung eines zu früh fällig gestellten Blankoakzeptes den richtigen Zahlungstag festsetzen. Entscheidungstexte 1 Ob 292/61 Entscheidungstext OGH 28.06.1961 1 Ob 292/61 Veröff: JBl 1962,96 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0044721 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §557
Rechtssatz: Zur Frage, inwieweit ein ergänzendes Vorbringen in der mündlichen Verhandlung als zulässige Ausführung einer bereits schriftlich erhobenen Einwendung gegen einen Wechselzahlungsauftrag angesehen werden kann. Entscheidungstexte 1 Ob 1/61 Entscheidungstext OGH 25.01.1961 1 Ob 1/61 1 Ob 27/61 Entscheid... mehr lesen...
Norm: ZPO §557
Rechtssatz: Trotz Eventualmaxime ist nicht am Wortlaut der Einwendungen zu haften. Vielmehr sind die Einwendungen in ihrem Zusammenhang zu beurteilen. Entscheidungstexte 1 Ob 440/60 Entscheidungstext OGH 18.01.1961 1 Ob 440/60 Veröff: JBl 1961,551 1 Ob 27/61 Entscheidungstext OGH 01.02.1961 1 Ob 27/61 Äh... mehr lesen...
Der Kläger brachte vor, er sei mit rechtskräftigem Wechselzahlungsauftrag des Handelsgerichtes Wien vom 18. Mai 1960, 16 Cg 224/60, als Akzeptant eines Wechsels vom 11. Jänner 1960 zusammen mit Herbert M. und der Firma B. zur Zahlung eines Betrages von 50.000 S s. A. verurteilt worden. Er beantragt nunmehr die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 530 Abs. 1 Z. 1 ZPO. mit folgender Begründung: er habe im Spätherbst 1959 verschiedene Wechsel akzeptiert, habe aber erst vor kurzer Zeit V... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 DZPO §556ZPO §557
Rechtssatz: Gegen einen Wechselzahlungsauftrag kann keine Wiederaufnahmsklage erhoben werden. Entscheidungstexte 1 Ob 364/60 Entscheidungstext OGH 12.10.1960 1 Ob 364/60 Veröff: RZ 1961,68 = SZ 33/109 = EvBl 1961/59 S 99 1 Ob 365/60 Entscheidungstext OGH 12.10.1960 1 Ob 365/60 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §557
Rechtssatz: Auch der nach Ablauf der Einwendungsfrist in den Rechtsstreit eintretende Masseverwalter ist durch die Eventualmaxime gebunden. Entscheidungstexte 1 Ob 215/60 Entscheidungstext OGH 07.10.1960 1 Ob 215/60 Veröff: EvBl 1961/44 S 74 = JBl 1961,193 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:196... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht hat den Wechselzahlungsauftrag des Inhalts, es seien die Beklagten auf Grund des Wechsels de dato Wien 30. 4. 1958, erster Ausfertigung, lautend auf 10.440 S, zahlbar gewesen am 15. 6. 1959, als Akzeptanten zur ungeteilten Hand schuldig, an die klagende Partei die Wechselsumme von 10.440 S samt 6 % Zinsen seit 16. 6. 1959 und die mit 285,30 S bestimmten Kosten des Wechselzahlungsauftrages binnen 3 Tagen bei Exekution zu bezahlen, für rechtswirksa... mehr lesen...
Norm: ZPO §557
Rechtssatz: Nur bereits rechtzeitig erhobene schriftliche Einwendungen dürfen in der mündlichen Streitverhandlung näher ausgeführt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 133/60 Entscheidungstext OGH 01.06.1960 1 Ob 133/60 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0044729 Dokumentnum... mehr lesen...
Die klagende Partei begehrt aus dem Titel des Schadenersatzes die Verurteilung der beklagten Partei zur Zahlung eines von ursprünglich 96.500 S auf 88.835 S 68 g samt Nebengebühren eingeschränkten Betrages, und zwar mit Rücksicht auf die zu E 527/53 des Bezirksgerichtes Neulengbach erfolgte Forderungspfändung seitens der Niederösterreichischen Elektrizitätswerke AG. Zahlung eines Betrages von 6031 S 50 g an diese und eines Betrages von 82.804 S 18 g an die Klägerin selbst. Die Beklagt... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia7ABGB §1305ZPO §557
Rechtssatz: Zur Frage der Rechtswidrigkeit der Ausübung eines prozeßualen Rechtes (Antrag auf Erlassung eines Wechselzahlungsauftrages). Entscheidungstexte 3 Ob 294/55 Entscheidungstext OGH 08.06.1955 3 Ob 294/55 Veröff: SZ 28/151 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:19... mehr lesen...
In der Wechselklage ist von der Klägerin ausgeführt worden, daß sich der Erstbeklagte im Wechsel vom 10. Oktober 1949 als Annehmer verpflichtet habe, an die Klägerin als Ausstellerin die Wechselsumme von 36.232.75 S, von der noch der eingeklagte Betrag unberichtigt sei, zu bezahlen. Der Zweitbeklagte sei der Wechselschuld als Wechselbürge beigetreten. Die Klägerin beantragte die Erlassung eines Wechselzahlungsauftrages. Das Erstgericht hat einen solchen erlassen. Gegen ihn wurden von ... mehr lesen...
Der vom Erstgericht erlassene Wechselzahlungsauftrag wurde von sämtlichen Instanzen aufrechterhalten. Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen des Obersten Gerichtshofes: Das Handelsgericht Wien hat den beantragten Wechselzahlungsauftrag aufrechterhalten, das Berufungsgericht hat dieses Urteil bestätigt. Der Revisionswerber bekämpft das berufungsgerichtliche Urteil mit dem Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung und der sich daraus e... mehr lesen...
Norm: JN §89JN §99ZPO §557
Rechtssatz: Eine Wechselklage nach § 557 ZPO kann nur beim allgemeinen Gerichtsstande des Wechselschuldners oder beim Gericht des Zahlungsortes eingebracht werden (§ 89 JN), nicht aber beim Gerichtsstande des Vermögens im Sinne des § 99 JN. Entscheidungstexte 1 Ob 363/34 Entscheidungstext OGH 09.07.1934 1 Ob 363/34 Veröff: SZ 16/145 ... mehr lesen...