Norm: ZPO §54 ZPO § 54 heute ZPO § 54 gültig ab 22.11.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2011 ZPO § 54 gültig von 01.05.2011 bis 21.11.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 ZPO § 54 gültig von 01.01.2011 bis 30.04.2011 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §54ASGG §77
Rechtssatz: Die Verzeichnung von Kosten in einzelnen Schriftsätzen begründet Kostenersatzanspruch auch ohne Legung eines Kostenverzeichnisses im Sinne des § 54 ZPO. Entscheidungstexte 6 Rs 54/18k Entscheidungstext OLG Graz 20.09.2018 6 Rs 54/18k European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0639:2018:RG00001... mehr lesen...
Norm: EO §393 Abs1ZPO §41ZPO §54
Rechtssatz: Die auch in der Hauptsache obsiegende gefährdete Partei kann ihre Kosten des Provisorialverfahrens, die sie vorläufig selbst zu tragen hatte, nachträglich vom Gegner ersetzt verlangen. Es genügt, wenn sie diese Kosten erst im Hauptverfahren verzeichnet. Anmerkung Ggt OLG Innsbruck 2 R 243/94 ÖBl 1994, 236 (abl Wiltschek) Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §78MRG §37 Abs3 Z17ZPO §54
Rechtssatz: § 54 Abs 1a ZPO ist im außerstreitigen Verfahren nach dem MRG nicht anzuwenden. Entscheidungstexte 5 Ob 115/11i Entscheidungstext OGH 25.08.2011 5 Ob 115/11i Bem: Siehe schon RWZ0000151 (40 R 259/09y des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien). (T1) Schlagworte Kostenverzeichnis, E... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Magda K*****, vertreten durch Dr. Nikolaus Gabor, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei A***** S.A.-N.V., *****, vertreten durch Dr. Ralf Mitsche, Rechtsanwalt in Wien, wegen 23.285,01 EUR sA, über den Rekurs der beklagten Partei gegen den Beschluss des Ob... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Zechner als Vorsitzenden und durch die Hofrätin Dr. Schenk sowie die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei F*****-GmbH, *****, vertreten durch Dr. Reinfried Eberl und andere Rechtsanwälte in Salzburg, gegen die beklagte Partei S*****gesellschaft m.b.H., *****, vertreten durch Pressl Endl Heinrich Bamberger Rechtsanwälte GmbH in... mehr lesen...
Begründung: Mit dem am 27.8.2007 beim Erstgericht eingelangten Exekutionsantrag beantragte die betreibenden Partei, ihr gegen die verpflichtete Partei aufgrund des vollstreckbaren Zahlungsbefehls des Bezirksgerichtes Bruck an der Leitha vom 26.6.2007, AZ 2 C 777/07p, zur Hereinbringung einer Forderung von EUR 740,05 s.A. die Forderungs- und Fahrnisexekution und die zwangsweise Pfandrechtsbegründung auf den Liegenschaften KG 33005 Draßmarkt EZ ***** und EZ ***** bzw auf der Liegensch... mehr lesen...
Norm: ZPO §54EO §74
Rechtssatz: Eine ordnungsgemäße Verzeichnung von Kosten liegt nicht vor, wenn in der Fußzeile eines Antrages kleingedruckt neben anderen internen Vermerken eine Gesamtsumme und der Hinweis „GKM (PG)" in Verbindung mit einem weiteren Betrag angeführt ist. In diesem Fall liegt auch keine Verzeichnung nach dem NKT vor. Entscheidungstexte 37 R 165/07z Entscheidungstex... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte ursprünglich EUR 6.200,-- samt Anhang. In der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung am 28.09.2006 (ON 12) wurde das Klagebegehren auf EUR 9.444,08 ausgedehnt. Die Klägerin verzeichnete vor Schluss der mündlichen Verhandlung am 15.01.2007 Kosten im Gesamtausmaß von EUR 3.209,70, darunter auch die Pauschalgebühr auf Basis EUR 6.200,-- im Ausmaß von EUR 233,--. Mit Urteil vom 15.01.2007 (ON 17) wurde der Beklagte schuldig erkannt, der Klägerin E... mehr lesen...
Norm: ZPO §54GGG §2GGG §7
Rechtssatz: Die mit einer Klagsausdehnung verbundenen höheren Gerichtsgebühren entstehen bereits mit dem Zeitpunkt des Beginns der Protokollierung. Diese Kosten müssen daher vor Schluss der mündlichen Verhandlung verzeichnet werden. Eine spätere Verzeichnung (etwa nach der Zahlungsaufforderung durch den Kostenbeamten) fällt nicht unter § 54 Abs 2 ZPO. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger nahm im vorliegenden Verfahren die Beklagten auf Zahlung (Schmerzengeld und Kosten einer physikalischen Therapie) und Feststellung der Haftung für künftige Schäden wegen eines von ihm erlittenen Verkehrsunfalls in Anspruch. Als Nebenforderung gemäß § 54 Abs 2 JN klagte er weiters vorprozessuale Anwaltskosten von EUR 804,62 für Leistungen des Klagevertreters zur außergerichtlichen Bereinigung der klägerischen Ansprüche „im ordentlichen Rechtsweg als Schadeners... mehr lesen...
Begründung: Die beklagten Parteien (Erstbeklagter als Lenker, Zweitbeklagte als Halterin und Drittbeklagte als Haftpflichtversicherer) haften dem Kläger für dessen bei einem Verkehrsunfall am 30. 12. 2002 erlittene Sach- und Personenschäden, wobei die Drittbeklagte bereits vor der am 22. 7. 2003 eingebrachten Klage EUR 3.140 für Schmerzengeld, Verdienstentgang und unfallkausale Spesen bezahlt hatte. Mit dieser Klage begehrte der Kläger die Verurteilung sämtlicher Beklagter zur unget... mehr lesen...
Begründung: Mit Schriftsatz vom 9. 1. 2006 (ON 1) beantragte die Bundeswettbewerbsbehörde die Verhängung einer Geldbuße über den Antragsgegner wegen verbotener Durchführung eines Kartells. Der Bundeskartellanwalt schloss sich diesem Antrag an (ON 3). In seiner Stellungnahme (ON 4) trat der Antragsgegner diesem Antrag entgegen und verzeichnete Kosten von EUR 1.842,66. In der Folge fand vor dem Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht am 19. 4. 2006 eine Tagsatzung statt. In dieser T... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte die Zahlung von 10.202 EUR für Agenturleistungen und - gestützt auf § 1333 Abs 3 ABGB - an Schadenersatz 503,92 EUR für Kosten eines anwaltlichen Mahnschreibens sowie 16 EUR für Kosten einer Zentralmeldeauskunft, insgesamt somit EUR 10.721,92. In ihre Kostennote nahm die klagende Partei die Kosten für das Mahnschreiben nicht auf. Die klagende Partei begehrte die Zahlung von 10.202 EUR für Agenturleistungen und - gestützt auf Paragraph 1333, ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte nach einem Verkehrsunfall den Ersatz seines zuletzt mit EUR 54.653,89 bezifferten Schadens sowie die Feststellung der Haftung der beklagten Parteien für alle aus dem Unfall resultierenden künftigen Schäden. Zusätzlich begehrte er als „Nebenforderung gemäß § 54 Abs 2 JN" die Kosten außergerichtlicher Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen des Klagevertreters im Betrage von EUR 5.838,03, die im Einheitssatz keine Deckung fänden. Die beklagten Parteien ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 7.11.2005 (ON 5) hat das Erstgericht den Antrag des Antragstellers auf Beweissicherung bewilligt und die Befundaufnahme über den Zustand eines auf dem Betriebsgelände der Fa. P***** in Oberwart abgestellten VW Golf bewilligt. Das Gericht bestellte DI Dr. J***** P***** zum Sachverständigen und ordnete an, dass die Parteien und ihre Vertreter rechtzeitig von der Befundaufnahme verständigt werden sollen. Am 9.12.2005 wurde die Befundaufnahme durch den Sach... mehr lesen...
Norm: ZPO §388ZPO §54RATG §23
Rechtssatz: 1. Bei der Befundaufnahme durch den Sachverständigen ohne Richter müssen die Kosten des Beweissicherungsverfahrens innerhalb von vier Wochen nach der Teilnahme an der Befundaufnahme verzeichnet werden, weil es sich hier um nachträgliche Kosten nach § 54 Abs. 2 ZPO handelt. 2. Eine Teilnahme an einer Befundaufnahme im selbständigen Beweissicherungsverfahren erfordert im allgemeinen weder ein besonderes V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte (die Zweitbeklagte ist ihre persönlich haftende Komplementärgesellschaft) war Pistenhalterin in Sölden und Veranstalterin des Freilichtschauspiels „Hannibal", das auf einer ca 10 m hohen Schneepyramide aufgeführt wurde, die außerhalb der präparierten Schipiste in einer Entfernung von 150 m von der Talstation des Rettenbachferners und des dort befindlichen Restaurants errichtet worden war. Nach den im Revisionsverfahren nicht mehr strittigen Tats... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Parteien begehrten mit ihrer Klage neben verschiedenen aus einem Verkehrsunfall abgeleiteten Ansprüchen unter anderem EUR 827,51 an Anwaltskosten zur Prozessvermeidung (Besprechungen Aufforderungssschreiben etc) als Nebenforderung. Das Erstgericht sprach dazu im Rahmen der
Begründung: der Kostentscheidung aus, dass diese Kosten nicht berechtigt seien, da sie ohnehin mit dem Einheitssatz verrechnet und zugesprochen wurden. Das Berufungsgericht hob aus Anlass... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte mit ihrer Mahnklage die Zahlung von 233,47 EUR und auf § 1333 Abs 3 ABGB gestützt Schadenersatz von 15 EUR „Mahnkosten Klient" und 42,48 EUR „Mahnkosten RA-Kanzlei". Das Erstgericht erließ den beantragten Zahlungsbefehl im Umfang der Hauptforderung von 233,47 EUR und einer Nebenforderung von 15 EUR und wies das Mehrbegehren (Nebenforderung) von 42,48 EUR für anwaltliche Mahnkosten ab. Derartige Mahnkosten seien gemäß § 23 RATG vom Einheitssatz gede... mehr lesen...
Norm: RATG §23ABGB §1333 Abs3ZPO §41ZPO §54
Rechtssatz: § 23 RATG gilt auch nach der Einfügung des § 1333 Abs 3 ABGB als speziellere
Norm: für rechtsanwaltliche Leistungen. Mit letzterer Bestimmung wurde daher keine selbständige Anspruchsgrundlage betreffend den Ersatz anwaltlicher Kosten für außergerichtliche Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen geschaffen. Solange solche Kosten in Akzessorietät zum Hauptanspruch stehen, sind sie durch Recht... mehr lesen...
Begründung: Im Scheidungsfolgenvergleich der Parteien vom 20. Dezember 2002 übertrug der Kläger einen weiterhin auf ihn zugelassenen PKW zum unentgeltlichen Gebrauch an die Beklagte (als wirtschaftliche Eigentümerin), die bei dessen Nutzung vier näher bezeichnete Verwaltungsübertretungen beging. Der Kläger sandte die an ihn erlassenen Verwaltungsstrafbescheide an die Beklagte, die ihn anrief und aufforderte, gegen die Bescheide wegen der Strafhöhe Einspruch zu erheben. Der Kläger ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Anerkennung des Unfalls vom 22.1.2004 als Arbeitsunfall sowie die Gewährung der Leistungen im gesetzlichen Ausmaß gemäß § 173 ASVG. Dem gab das Erstgericht statt und erkannte die beklagte Partei schuldig, die mit € 995,57 bestimmten Prozesskosten laut Kostenverzeichnis der Klagsvertreterin zu ersetzen. Der Kläger begehrte die Anerkennung des Unfalls vom 22.1.2004 als Arbeitsunfall sowie die Gewährung der Leistungen im gesetzlichen Ausmaß gemäß Pa... mehr lesen...
Norm: RATG §23 Abs6ZPO §54
Rechtssatz: Da der Wortlaut des § 23 Abs 6 RATG neu nur auf die ZPO verweist und auch in den Gesetzesmaterialien eindeutig auf das Cg-Verfahren abgestellt wird, besteht kein Hinweis dafür, dass der Gesetzgeber durch die Neufassung der Bestimmung auf das Kostenrecht im Sozialrechtsverfahren Einfluss nehmen wollte. Für Klagen in Sozialrechtsverfahren nach § 65 Abs 1 Z 1 ASGG gebührt somit auch weiterhin nur der einfache... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte von den Beklagten die Zahlung von EUR 4.255,54 s. A. für die erfolgte Lieferung von Treibstoff, Saatgut, Spritzmittel und Futtermais. In der Tagsatzung vom 29.8.2003 (ON 16) wurde zwischen den Streitteilen der Prozess durch Abschluss eines bedingten gerichtlichen Vergleiches beendet. Dieser Vergleich wurde von den Streitteilen nicht widerrufen und am 16.9.2003 rechtswirksam. Die Leistungsfrist für die den Beklagten auferlegte Zahlung endete am 30.9.... mehr lesen...
Norm: EuGVVO Art54EuGVVO Art58ZPO §47ZPO §54
Rechtssatz: Die EuGVVO enthält keine Vorschriften hinsichtlich der Frage, ob Kosten für Anträge auf Ausstellung von Bescheinigungen nach den Art. 54 bzw. 58 EuGVVO dem Antragsteller zustehen und welches Gericht bzw. welche Stelle über einen allfälligen Kostenzuspruch zu entscheiden hätte. Die EuGVVO regelt auch nicht den Ersatz der Kosten des Antrags auf Vollstreckbarkeitsbestätigung. Dieser richtet ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 23. 6. 2003 wurde dem Rekurs der Antragstellerin gegen die Entscheidung des Kartellgerichts, mit der ihr Feststellungsantrag abgewiesen wurde, nicht Folge gegeben (ON 44). Mit am 31. 7. 2003 zur Post gegebenem Schriftsatz stellten die Antragsgegner zu 5. und 7. den Antrag, die Antragstellerin zum Ersatz der ihnen entstandenen Verfahrenskosten zu verpflichten (ON 50). Das Erstgericht wies die Anträge auf Kostenersatz zurück. In Verfahren nach § 8a KartG... mehr lesen...
Norm: ZPO §54KartG §45 Abs2KartG 2005 §41
Rechtssatz: Nach § 54 Abs 1 und Abs 2 ZPO sind die Kosten so bald wie möglich zu verzeichnen, bei Beschlussfassung ohne Verhandlung also im Antrag. Bezweckt wird eine Erledigung der Kostenfrage gleichzeitig mit der Hauptsache. Für den Zeitpunkt der Geltendmachung des Kostenersatzanspruchs unterscheidet der Gesetzgeber demnach nicht danach, ob in diesem Zeitpunkt für die antragstellende Partei schon hinr... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte mit Mahnklage vom 28.7.1999, die Beklagte zur Zahlung von S 37.800,-- s.A. als Miete für einen Minibagger zu verpflichten. Als für die Vertretung der Beklagten befugter Geschäftsführer wurde Friedrich R*****angegeben. Tatsächlich wurde der Zahlungsbefehl unter der Adresse ***** (auf Grund eines Nachsendeauftrages) am 4.8.1999 hinterlegt. Am 26.8.1999 gab der vom Firmenbuchgericht bestellte Notgeschäftsführer Dr. Johann A***** einen Einspruch gegen ... mehr lesen...
Norm: §10 ZPO, §54 ZPO, §15a GmbHG
Rechtssatz: Auch der vom Firmenbuchgericht bestellte Notgeschäftsführer hat für seine Tätigkeit im Zivilprozess Anspruch auf Kostenersatz gegenüber der Gegenpartei analog § 10 ZPO, dies aber nur unter der Voraussetzung, dass der Gegner seine Bestellung oder zumindest die Mitwirkung des bereits bestellten Notgeschäftsführers (etwa durch einen Antrag auf Klagszustellung an diesen) veranlasst hat. Wenn der Notges... mehr lesen...