Norm
ZPO §54Rechtssatz
Eine ordnungsgemäße Verzeichnung von Kosten liegt nicht vor, wenn in der Fußzeile eines Antrages kleingedruckt neben anderen internen Vermerken eine Gesamtsumme und der Hinweis „GKM (PG)" in Verbindung mit einem weiteren Betrag angeführt ist. In diesem Fall liegt auch keine Verzeichnung nach dem NKT vor.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Kostenverzeichnis; Normalkosten; Exekutionskosten;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00309:2008:RES0000152Dokumentnummer
JJR_20080107_LG00309_03700R00165_07Z0000_001