Begründung: Das Erstgericht gab dem auf Feststellung, Einwilligung, Räumung und Unterlassung gerichteten Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht gab der Berufung des Beklagten nicht Folge und sprach aus, der Wert des Entscheidungsgegenstands übersteige 5.000 EUR nicht aber 30.000 EUR. Gegen dieses Urteil richtet sich die „außerordentliche Revision“ des Beklagten, die das Erstgericht dem Obersten Gerichtshof vorlegte. Diese Aktenvorlage ist verfehlt. Rechtliche Beur... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab der Klage statt. Das Berufungsgericht hob über Berufung der Beklagten das Urteil auf und verwies die Rechtssache zur neuerlichen Entscheidung an das Erstgericht zurück, ohne den Rekurs an den Obersten Gerichtshof zuzulassen. Es gelangte zur Rechtsansicht, dass der Kläger als redlich zu beurteilen sei und dass diese Rechtsfrage im fortzusetzenden Verfahren nicht mehr aufgegriffen werden könne. Das Berufungsgericht wies den gegen diesen Beschluss an den... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin nimmt in ihrer Klage auf Entgelt für Treibstofflieferungen die als K***** GmbH bezeichnete Beklagte in Anspruch. Die in der Klage angeführte Bezeichnung der Beklagten ist die frühere Firma der „B*****“ ***** GmbH (FN 23*****). Mit vor Klagszustellung ergangenem und unbekämpft gebliebenem Beschluss vom 2. 1. 2009 (ON 3a) bewilligte das Erstgericht den Antrag der Klägerin, die Bezeichnung der Beklagten auf „K***** GmbH“ (FN 30*****; in der Folge: Einschreiteri... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger macht gegen den Beklagten einen auf § 78 UrhG gestützten Anspruch auf Unterlassung, Beseitigung und Urteilsveröffentlichung geltend. Die Vorinstanzen gaben dem Unterlassungs- und dem Beseitigungsbegehren statt und wiesen das Veröffentlichungsbegehren ab. Das Berufungsgericht sprach aus, dass der Wert seines Entscheidungsgegenstands zwar 5.000 EUR, nicht aber 30.000 EUR übersteige, und ließ die Revision nicht zu. In seiner gegen die Teilabweisung gerichteten Re... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin, eine gemeinnützige Wohnbaugesellschaft, errichtete auf einem zu diesem Zweck im Jahr 1994 gekauften Grundstück eine Wohnungseigentumsanlage. Der Antragsteller war Wohnungseigentumsbewerber und übernahm seine Wohnung Top Nr. 56 im Jahr 1998 zur Benützung. Am 20. 12. 2002 stellte er bei der Schlichtungsstelle einen Antrag auf Überprüfung der Angemessenheit des vereinbarten Preises gemäß § 22 Abs 1 Z 6 WGG sowie auf Schaffung eines Rückzahlungstitels. ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny in der Rechtssache der gefährdeten Partei T***** N*****, vertreten durch Dr. Kristina Venturini-Köck und Mag. Dietmar Heck, Rechtsanwälte in Wien, gegen den Gegner der gefährdeten Partei R***** N*****, vertreten durch Dr. Helene Klaar Mag.... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Das Exekutionsgericht bewilligte in der gegen den Verpflichteten geführten Exekution nach § 294 EO der betreibenden Partei die Zusammenrechnung der Bezüge des Verpflichteten, bei der (österreichischen) Pensionsversicherungsanstalt (PV), bei der (schweizerischen) Caisse Suisse de Compensation und bei der Liechtensteinischen Alters- und Hinterbliebenenversicherung. Dazu sprach es ua aus, dass die Renten des Verpflichteten aus dem Ausland in vollem Umfang in den n... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : 1.) In den beiden verbundenen Vorverfahren hat die damalige Klägerin und nunmehr Widerbeklagte aus zwei verschiedenen Konten zwei verschiedene Kreditforderungen geltend gemacht. Hinsichtlich des hier maßgeblichen ersten Kontos betreffend einen ursprünglich 1988 von einer anderen Bank gewährten Hypothekarkredit, der 1994 auf die Klägerin auf das Konto 881-01891-52 umgeschuldet wurde, ging das Erstgericht damals davon aus, dass die Kreditinanspruchnahme und die u... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erließ die beantragte einstweilige Verfügung zur Sicherung des auf § 51 MSchG gestützten Unterlassungsanspruchs. Das Rekursgericht änderte diese Entscheidung mit seiner nach dem 30. 6. 2009 gefassten Entscheidung (Art 16 Abs 4 Budgetbegleitgesetz 2009, BGBl I Nr 52/2009) dahin ab, dass es den Sicherungsantrag abwies. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 5.000 EUR, nicht aber 30.000 EUR übersteige und der Revisionsrekurs nicht zulässig... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. E***** M*****, Deutschland, 2. E. M. M***** GmbH, *****, Deutschland, 3. M***** GmbH, *****, Deutschland, alle vertreten durch Mag. Birgit Eder, Rechtsan... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und durch die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ing. H***** H*****, gegen die beklagte Partei S***** W*****, vertreten durch Mag. Günther Novak-Kaiser, Rechtsanwalt in Murau, wegen 41.538,21 EUR sA, infolge Revisionsrekurses der klagenden Partei gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Graz als Reku... mehr lesen...
Begründung: Nach Einbringen der Scheidungsklage im Mai 1995 gaben die damals unvertretenen Parteien mit Schriftsatz vom 2. Februar 1996 bekannt, dass sie eine für den 8. Februar 1996 anberaumte Verhandlung nicht besuchen würden. Das Verfahren werde „nach Ablauf der gesetzlich vorgesehenen Fristen auf gemeinsamen Antrag der Beteiligten fortzusetzen sein“. Mit Aktenvermerk vom 8. Februar 1996 hielt das Erstgericht fest, dass zur Verhandlung tatsächlich niemand erschienen sei und das V... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ing. F***** S*****, vertreten durch Rechtsanwälte Grassner Lenz Thewanger & Partner in Linz, gegen die beklagte Partei C***** AG, *****, vertreten durch D... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 18. Mai 2009 hob das Berufungsgericht das Anerkenntnisurteil des Erstgerichts vom 24. Jänner 1991 sowie das ihm vorangegangene Verfahren als nichtig auf und erklärte die Kosten des nichtigen Verfahrens für gegenseitig aufgehoben. Den gegen diesen Beschluss erhobenen Kostenrekurs der beklagten Partei wies das Berufungsgericht mit Beschluss vom 26. August 2009 als unzulässig zurück. Dagegen richtet sich der von der Klägerin beantwortete Rekurs der Bekla... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden und den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras sowie die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner und die Hofräte Mag. Ziegelbauer und Dr. Brenn als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach dem am 20. März 1975 verstorbenen Dr. K***** K*****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Nacherbin Mag. S***** H*****, vertreten durch Dr. Robert Csokay, Rechtsanwalt in Wien, gegen den Beschluss des Lan... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete antragsgemäß die Erstantragsgegnerin (Mutter) zu einer vorläufigen monatlichen Unterhaltsleistung gemäß § 382 Abs 1 Z 8 lit a EO von 250 EUR und den Zweitantragsgegner (Vater) zu einer solchen von 550 EUR monatlich. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekus an den Obersten Gerichtshof nicht zulässig sei. Der Zweitantragsgegner erhob dagegen ein als„außerordentlicher Revisionsrekurs“ b... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht wies den vom Ersteher erhobenen Rekurs gegen den Meistbotsverteilungsbeschluss mangels Rechtsmittellegitimation zurück. In die Rechtsposition des Erstehers habe das Erstgericht durch den Verteilungsbeschluss nicht eingegriffen, er habe nur ein wirtschaftliches Interesse an der Abänderung des angefochtenen Beschlusses. Unabhängig von der fehlenden Rekurslegitimation erweise sich die Verteilung des Erstgerichts aber auch als richtig, aus näher ausgeführte... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 9. Februar 2009 bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei aufgrund eines vor dem Landesgericht Wiener Neustadt geschlossenen Vergleichs vom 22. August 2008 antragsgemäß die Fahrnisexekution, die Forderungsexekution gemäß § 294 und § 294a EO und die Pfändung eines Unternehmens und behielt sich die Entscheidung über den Verwertungsantrag vor. Mit dem Vorbringen, dass die Forderung der hier betreibenden Partei an eine Bank (die Einschreiterin im R... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte über Antrag der betreibenden Partei die Entscheidung der Kammer I des Gerichts von Padua vom 11. Juni 2008 und die Entscheidung der Kammer II des Zivil- und Strafgerichts Padua vom 8. August 2008 für Österreich für vollstreckbar (Punkt 1 des erstgerichtlichen Beschlusses). Ferner bewilligte das Erstgericht mit Punkt 2 seines Beschlusses die Exekution auf Geldforderungen der verpflichteten Parteien gegen den Drittschuldner, eine näher bezeichnete ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte dem Betreibenden zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von 32.000 EUR samt Zinsen und Kosten gemäß § 294 EO die Pfändung und Überweisung einer dem Verpflichteten gegen eine Pensionsversicherungsanstalt und einer gegen seinen Vater (in der Folge: zweiter Drittschuldner) zustehenden Forderung. Das Rekursgericht gab dem dagegen vom Verpflichteten erhobenen Rekurs nur insoweit Folge, dass es den Exekutionsantrag in Ansehung des Zinse... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht (Landesgericht Salzburg) überwies die Rechtssache an das Handelsgericht Wien. Das Rekursgericht wies den dagegen erhobenen Rekurs der Beklagten als unzulässig zurück und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Dagegen richtet sich der „außerordentliche" Revisionsrekurs der Beklagten wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung mit dem Antrag, den angefochtenen Beschluss dahin abzuändern, dass dem Rekurs der Beklagten stattgegeben... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hatte Ablehnungsanträgen der Revisionsrekurswerberin gegen den in ihrer Konkurssache zuständigen Richter nicht Folge gegeben und einen von ihr gestellten Verfahrenshilfeantrag abgewiesen. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei. Der ungeachtet dieses Ausspruchs erhobene „außerordentliche Revisionsrekurs" der Ablehnungswerberin ist unzulässig. Rechtliche Beurteilun... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat der Zweitbeklagten im Provisorialverfahren zur Sicherung des vom Kläger gemäß § 28 DSG 2000 geltend gemachten Löschungsanspruchs hinsichtlich eines bestimmten Datensatzes in den von ihr geführten Datenbanken verboten, diesen Datensatz und/oder inhaltsgleiche Daten Dritten zugänglich zu machen oder zu übermitteln. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands zwar 5.000 EUR, nicht jedoch 30.000 EUR übersteige und dass der Revisionsrekur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Hälfteeigentümer des Grundstücks ***** der EZ ***** Grundbuch *****. Die Beklagten sind Hälfteeigentümer des angrenzenden Grundstücks ***** der EZ ***** desselben Grundbuchs. Mit rechtskräftigem Urteil des Erstgerichts vom 11. 4. 2007 wurde zwischen den Streitteilen festgestellt, dass die Beklagten als Eigentümer des ihnen gehörigen, herrschenden Grundstücks und ihre Rechtsnachfolger im Eigentum dieses Grundstücks gegenüber den Klägern als Eige... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist Eigentümerin eines ca 1910 errichteten Zinshauses. Am 2. Februar 2004 stellte die ehemalige Erstantragstellerin als Hauptmieterin dieses Hauses bei der zuständigen Schlichtungsstelle zur Zahl Schli 1/640/2004 einen Sachantrag auf Feststellung bzw Richtigstellung des Betriebskostenschlüssels gemäß § 17 MRG. Die spätere Zweitantragstellerin, Hauptmieterin eines Geschäftslokals im selben Haus, überreichte ihrerseits am 2. Juni 2004 bei der Schlichtungsste... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war im Jahre 1962 dem beklagten Verein beigetreten. Er war dort von 1968 bis 1972 Jugendwart, im Jahr 1990 Kassier, von 1991 bis 1995 Präsident und seither einfaches Mitglied. Die Statuten des Beklagten lauten auszugsweise wie folgt: „... 6. Beendigung der Mitgliedschaft: ... 6.4. Der Ausschluß eines Mitgliedes aus dem Verein kann vom Vorstand wegen grober Verletzung der Mitgliedspflichten und wegen unehrenhaften Verhaltens verfügt werden. Gegen den Ausschlu... mehr lesen...
Begründung: Die Wiederaufnahmsklägerin ist Medieninhaber eines Druckwerks, in dessen Ausgabe Nr 4 (Juni/Juli 2000) eine Darstellung erschien, die in satirischer Weise auf den Wiederaufnahmsbeklagten Bezug nahm. Mit Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 30. 1. 2001, 9a E Vr 5741/00, Hv 3399/00, wurde die Wiederaufnahmsklägerin wegen dieser Darstellung gemäß § 6 MedienG iVm § 111 Abs 1 und 2 StGB verurteilt, dem Wiederaufnahmsbeklagten eine Entschädigung von 726,73 EUR ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist eine Körperschaft nach US-amerikanischem Recht mit Sitz in Kalifornien, USA. Sie verleiht seit 1929 jährlich in Los Angeles in mehreren Kategorien die Auszeichnungen „Academy Awards”, symbolisiert durch als „Oscar” bekannte Statuetten, für herausragende Leistungen in der Filmbranche. Die Verleihungszeremonie in Form einer Galaveranstaltung wird weltweit - in Österreich seit 1969 - übertragen. Die Klägerin ist Inhaberin folgender Marke: Österreich... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Hon.-Prof. Dr. Kuras sowie die Hofrätin Dr. Glawischnig und den Hofrat Mag. Ziegelbauer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei B***** K*****, vertreten durch Dr. Robert Starzer, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagten Parteien 1) J***** R*****, und 2) D***** S*****, be... mehr lesen...
Begründung: Gemeinsam mit ihrer Klage auf Ehescheidung und Unterhaltszahlung beantragte die klagende und gefährdete Partei (in weiterer Folge: Klägerin), dem Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei (in weiterer Folge: Beklagter) die Zahlung eines vorläufigen Unterhalts in Höhe von 653 EUR monatlich ab 4. 6. 2008 aufzutragen. Der Beklagte sprach sich gegen diesen Antrag aus. In der Verhandlung vom 18. 2. 2009 schlossen die Streitteile einen (Teil-)Vergleich, mit dem sich der Be... mehr lesen...