Begründung: Zwischen den Streitteilen ist zu 2 C 1331/06i des Bezirksgerichts Saalfelden ein Rechtsstreit anhängig. Nach mehreren erfolglosen Ablehnungsanträgen gegen Richter des Bezirksgerichts Saalfelden und des Landesgerichts Salzburg lehnten die Kläger auch den Vizepräsidenten des Landesgerichts Salzburg ab und stellten einen Verfahrenshilfeantrag. Mit Beschluss vom 29. 9. 2009 (ON 2) wies das Landesgericht Salzburg I. den Antrag der Kläger auf Bewilligung der Verfahrenshilfe, s... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. A***** GmbH, Zweigniederlassung U*****, 2. F. *****gesellschaft m.b.H. & Co. KG, *****, beide vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Amhof & Dr. Damian GmbH in Wien, gegen... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer Klage vom 22. 4. 2009 begehrte die Klägerin die Erlassung eines Zahlungsbefehls mit dem Inhalt, dem Beklagten Paul S***** aufzutragen, den Betrag von 18.643,72 EUR samt 6,9 % Verzugs- und 6,9 % Zinseszinsen seit 1. 4. 2009 zu zahlen und die Prozesskosten zu ersetzen, beides binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution, insbesondere auch auf die verpfändete Liegenschaft EZ ***** GB ***** BG Amstetten, auf welcher für die Klagsforderung unter C-LNr 3a das Pfandrecht e... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 9. September 2008 der 6. Handelsabteilung des Tribunal Bucure?ti (in der Folge ungeachtet der vorliegenden unterschiedlichen Übersetzungen: Landesgericht Bukarest) Nr. 8840/09.09.2008, AZ (Dossiernummer) 38845/3/2007, wurde die nunmehr verpflichtete österreichische Gesellschaft zur Zahlung von 163.994,93 EUR (zusammengesetzt aus 150.076,38 EUR Kapital und 5.918 EUR gesetzliche Zinsen) sA binnen 30 Tagen verurteilt. Die klagende und nunmehr betreibende Part... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht sprach in Beschlussform aus, dass die Abhandlung gemäß § 153 AußStrG unterbleibe, weil die Aktiven der Verlassenschaft den Wert von 4.000 EUR nicht überstiegen. Unter einem wurde die Tochter Petra S***** nach § 153 Abs 2 AußStrG ermächtigt, das Verlassenschaftsvermögen (ein Guthaben auf dem Pensionskonto in Höhe von 762,25 EUR sowie Gebrauchsgegenstände) zur Gänze zu übernehmen und hierüber zu verfügen. Die zweite Tochter des Verstorbenen erhob Rekurs mit... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. E. Solé sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Parteien 1. Mag. C***** S*****, 2. Cl***** S*****, beide *****, vertreten durch Rechtsanwält... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie die Hofräte und Hofrätinnen Hon.-Prof. Dr. Sailer, Dr. Lovrek, Dr. Jensik und Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Brigitte H*****, vertreten durch MMag. Dr. Franz Stefan Pechmann, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei N***** AG, *****, vertreten durch Mag. Franz Podovsovnik, Rechtsanwalt in Wien, wegen Einwendungen gegen den Anspruch (... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag der Verpflichteten, die Exekution durch zwangsweise Räumung einer Wohnung aufzuschieben, ab. Das Gericht zweiter Instanz änderte diese Entscheidung infolge Rekurses der verpflichteten Partei dahin ab, dass es dem Antrag stattgab. Es sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Über den gegen diesen Beschluss erhobenen Revisionsrekurs der betreibenden Partei kann der Oberste G... mehr lesen...
Begründung: Ob der Liegenschaft EZ ***** GB ***** ist grundbücherlich Wohnungseigentum begründet. Die Klägerin ist die Eigentümergemeinschaft und die Beklagte ist Mit- und Wohnungseigentümerin dieser Liegenschaft. Zugunsten der Beklagten ist sub B-LNR 5 Miteigentum an 64/996-Anteilen verbunden mit Wohnungseigentum an W 1 sowie sub B-LNR 6 Miteigentum an 66/996-Anteilen verbunden mit Wohnungseigentum an W 2 einverleibt. Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Zahlung von rückständ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss bestätigte das Rekursgericht die Zurückweisung eines auf § 73 Abs 1 Z 6 AußStrG gegründeten Abänderungsantrags des Antragstellers. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 10.000 EUR nicht übersteige und der Revisionsrekurs mangels Vorliegens einer Rechtsfrage erheblicher Bedeutung nicht zulässig sei. Gegenstand des bereits im Jahr 2006 rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens, das durch den Abänderungsantrag wieder aufgen... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht bestätigte den Beschluss des Erstgerichts, womit ein auf § 73 Abs 1 Z 6 AußStrG gestützter Abänderungsantrag des Antragstellers zurückgewiesen wurde. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 10.000 EUR nicht übersteige und der Revisionsrekurs nicht zulässig sei. In jenem Verfahren, das durch den Abänderungsantrag wieder aufgenommen werden soll, hatte das Rekursgericht allerdings zu AZ 40 R 80/07x (= 48 Msch 3/05g-46) ausgesprochen, dass... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehrten zuletzt die Beklagten schuldig zu erkennen, es zu unterlassen, das Fahren der Kläger über ein Grundstück der Beklagten entlang der Fahrrillen mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen aller Art durch eine Absperrung oder andere Maßnahmen zu vereiteln. Sie bewerteten das Unterlassungsbegehren mit 5.000 EUR. Das Erstgericht gab diesem Begehren statt, das Berufungsgericht bestätigte die Entscheidung und bewertete den Entscheidungsgegenstand mit 5.000 EUR nich... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe zwischen dem Betreibenden und der Verpflichteten wurde am 25. Jänner 2001 aus gleichteiligem Verschulden geschieden. Die Verpflichtete ist grundbücherliche Alleineigentümerin einer näher bezeichneten Liegenschaft. Mit rechtskräftigem Beschluss des Bezirksgerichts Fürstenfeld vom 28. November 2003, AZ 2 F 45/01s, wurde ua wie folgt angeordnet: „4.1 Der Antragstellerin (Verpflichtete) und dem Antragsgegner (Betreibender) wird aufgetragen, auf der Liegenschaft … Woh... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei beantragte den Zuspruch vorläufigen Unterhalts von zuletzt 696,64 EUR ab 29. 5. 2009. Das Erstgericht verpflichtete den Gegner der gefährdeten Partei mit einstweiliger Verfügung zur Leistung vorläufigen Unterhalts von 110 EUR für die Zeit vom 29. 5. 2009 bis 30 9. 2009 und von 174 EUR ab 1. 10. 2009. Das darüber hinausgehende Begehren wies es ab. Das Rekursgericht gab dem gegen die Abweisung des Mehrbegehrens erhobenen Rekurs der Klägerin keine Folg... mehr lesen...
Begründung: I. Zur Fortsetzung des Verfahrens Der Senat hat das Revisionsverfahren bis zur Erledigung des zu 17 Ob 17/08m (= MR 2008, 400 [Koukal/Höhne] = jusIT 2009, 11 [Thiele] - reifen.eu) gestellten Vorabentscheidungsersuchens unterbrochen. Die Vorabentscheidung liegt nun vor (EuGH 3. 6. 2010, Rs C-569/08, Internetportal und Marketing GmbH). Das Revisionsverfahren ist daher auf Antrag der Beklagten fortzusetzen. II. Zur Sache Mit Verordnung (EG) Nr 874/2004 der Kommission vo... mehr lesen...
Begründung: Mit Klage vom 5. 10. 2009 nimmt der Kläger die Erstbeklagte (eine inländische Bank) und die Zweitbeklagte (eine Gesellschaft mit Sitz auf den Bermudas) zur ungeteilten Hand auf Ersatz jenes Schadens in Anspruch, der ihm als Anleger im Vertrauen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben eines Prospekts entstanden sein soll. Haftpflichtig sei die Erstbeklagte als Prospektkontrollorin und die Zweitbeklagte als Emittentin nach § 26 Abs 2 Z 4 InvFG iVm § 11 KMG. Der... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab mit Urteil vom 27. Mai 2009 dem Feststellungsbegehren zur Gänze und dem Leistungsbegehren im Umfang von 21.119,03 EUR sA statt; ein Mehrbegehren von 18.751,39 EUR sA wies es ab. Das Urteil wurde den Parteienvertretern am 2. und 3. Juni 2009 zugestellt. Nur der Beklagte brachte dagegen Berufung ein. Am 25. Juli 2009 (Datum des Poststempels) erklärte ein emeritierter Rechtsanwalt seinen Beitritt als Nebenintervenient auf der Seite des Beklagten. Nachdem... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist die Verteilung des Meistbots aus der Zwangsversteigerung zweier im Eigentum der Verpflichteten gestandener Liegenschaften EZ 39 und EZ 795, die verschiedenen Erstehern zugeschlagen wurden. Das Erstgericht wies aus dem aus der Versteigerung des Grundstücks EZ 39 erzielten Meistbot von 128.000 EUR in der bücherlichen Rangordnung der beigetretenen betreibenden Partei (siehe ON 18) und Pfandgläubigerin 27.056,69 EUR samt Zinsen und Kosten aufgr... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies ein Überbot des nunmehrigen Revisionsrekurswerbers zurück. Das Rekursgericht gab mit dem angefochtenen Beschluss dessen Rekurs gegen die erstinstanzliche Entscheidung nicht Folge (Punkt 2.) und wies eine weitere Rekursschrift zurück (Punkt 1.). Zu Punkt 2. sprach es aus, dass der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei, zu Punkt 1. dagegen, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Die Zustellung der Beschlussausfertigung an den dem ... mehr lesen...
Begründung: Das Landesgericht St. Pölten als Erstgericht wies mit Beschluss vom 1. Februar 2010, GZ 10 Nc 3/10t-3, einen in einem nur gegen den Erstantragsteller geführten Besitzstörungsverfahren gestellten Ablehnungsantrag beider Antragsteller gegen den Vorsteher des Bezirksgerichts Ybbs als unbegründet zurück. Die dagegen ohne Anwaltsfertigung von beiden Antragstellern eingebrachte Eingabe behandelte das Rekursgericht als Rekurs, den es wegen dieses Formfehlers, über den die Antr... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das auf Feststellung des Ruhens des im Scheidungsfolgenvergleich vereinbarten Unterhaltsanspruchs der Beklagten von 300 EUR monatlich gerichtete Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht gab der Berufung des Klägers nicht Folge und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Gegen dieses Urteil brachte der Kläger einen als „I. außerordentliche Revision in eventu II. Antrag auf Zulassung der ordentlichen Revision“ bezeichneten Schriftsa... mehr lesen...
Begründung: Zu I.: Das Rechtsmittel des Beklagten richtet sich ausdrücklich auch gegen die Kostenentscheidung. Rekurse gegen die Entscheidung des Berufungsgerichts über den Kostenpunkt, sind aber grundsätzlich und ausnahmslos unzulässig (stRsp; RIS-Justiz RS0044233; RS0053407; RS0110033), was zu deren Zurückweisung führen muss (jüngst: 5 Ob 130/09t). Dies gilt auch für Rekurse gegen Kostenentscheidungen, die das Berufungsgericht funktionell als erste Instanz fällt (RIS-Justiz RS0044... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger stützten ihre Klage auf fehlerhafte Anlageberatung. Die Beklagte habe ihre sich aus § 1299 ABGB und §§ 13 ff WAG 1997 ableitbaren Aufklärungs-, Informations-, Nachforschungs- und Wohlverhaltenspflichten im Zusammenhang mit der Anlageberatung der Kläger beim Ankauf von Aktien einer Immobiliengesellschaft gröblich verletzt. An konkretem Schadenersatz begehren die Kläger Naturalrestitution, also die Rückzahlung des seinerzeitigen Ankaufspreises von... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger stützten ihre Klage im Wesentlichen darauf, dass die Beklagte ihre sich aus den § 1299 ABGB sowie §§ 13 ff WAG 1997 ableitbaren Aufklärungs-, Informations-, Nachforschungs- und Wohlverhaltenspflichten im Zusammenhang mit der Anlageberatung der Kläger beim Ankauf von Aktien einer Immobiliengesellschaft gröblich verletzt habe. Sie begehren 11.001,64 EUR samt 4 % Zinsen seit 1. Dezember 2009, dies Zug um Zug gegen Übernahme der erworbenen und noch gehaltenen Akti... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht forderte die Antragstellerin „gemäß § 6 Abs 2 MRG unter sinngemäßer Anwendung des § 98a Abs 2 EO“ auf, binnen 4 Wochen einen Kostenvorschuss in der Höhe von 500 EUR zur Deckung der Mindestentlohnung des mit rechtskräftigem Sachbeschluss bestellten Zwangsverwalters zu erlegen. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Antragstellerin Folge und hob die Entscheidung des Erstgerichts ersatzlos auf. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands nicht 10... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Lieferantin für „Repromaterial“, das etwa zum Einbau in Autohebebühnen und Bagger bestimmt ist. Seit den 70-er Jahren des 20. Jahrhunderts belieferte sie ein slowenisches Unternehmen, an dem Walter W***** als Gesellschafter beteiligt war. Bis 11. Mai 1995 waren aus diesen Lieferungen Forderungen der klagenden Partei von 500.000 DM und für Lieferungen an eine andere Gesellschaft solche von 200.000 DM bis 300.000 DM aufgelaufen. Walter W***... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie die Hofräte und Hofrätinnen Hon.-Prof. Dr. Sailer, Dr. Lovrek, Dr. Jensik und Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Alfred R*****, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Dr. Ralph Vetter und Dr. Andreas Fritsch, Rechtsanwälte in Lustenau, gegen die beklagte Partei B***** AG *****, vertreten durch Dr. Axel Fuith, Rechtsanw... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der Betreibenden am 5. Februar 2008 die Fahrnisexekution sowie die Exekution auf dem Verpflichteten gegen bestimmte Drittschuldner zustehende Forderungen (ON 32). Die Zustellung der Exekutionsbewilligung konnte zunächst wegen Ortsabwesenheit des Verpflichteten nicht erfolgen (ON 37). Am 7. März 2008 (ON 50) beantragte der Vertreter des Verpflichteten die Zustellung der Exekutionsbewilligung an ihn. Am selben Tag verfügte das Erstgericht (ON 48)... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht ließ die ordentliche Revision mit der
Begründung: zu, dass zur Frage, ob bei einem Sozialvergleich auch Arbeitnehmer einbezogen werden können, die zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht mehr im Betrieb beschäftigt seien, keine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs vorliege. Dieser
Begründung: des Zulassungsausspruchs schloss sich die Revisionswerberin an. Die Revisionsgegnerin bestritt demgegenüber ausdrücklich das Vorliegen einer erheb... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Das damals in der Sachwalterschaftssache zuständige Bezirksgericht Grieskirchen genehmigte mit Beschluss vom 7. 11. 2005 (ON 36) die Sachwalterrechnung für den Zeitraum 31. 1. 2002 bis 31. 12. 2004, stellte den Vermögensstatus fest und erkannte der Sachwalterin für diesen Berichtszeitraum eine Entschädigung samt Entgelt und Aufwandersatz in der Höhe von 29.113,58 EUR zu. Zur Begründung: führte es nur aus, dass Entschädigung, Entgelt und Aufwandersatz gemäß §§ 26... mehr lesen...