RS OGH 1972/10/5 3Ob42/72

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.10.1972
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Norm

EO §234
ZPO §526 B1

Rechtssatz

Auch bei der Erledigung eines Rekurses gegen den Verteilungsbeschluß hat sich das Gericht aber nicht bloß auf die Prüfung der geltend gemachten Gründe zu beschränkten, es hat vielmehr die Gesetzmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung in jeder Hinsicht im Rahmen der Anfechtungserklärung zu überprüfen.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 42/72
    Entscheidungstext OGH 05.10.1972 3 Ob 42/72

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0003436

Dokumentnummer

JJR_19721005_OGH0002_0030OB00042_7200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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