Norm
EO §234Rechtssatz
Auch bei der Erledigung eines Rekurses gegen den Verteilungsbeschluß hat sich das Gericht aber nicht bloß auf die Prüfung der geltend gemachten Gründe zu beschränkten, es hat vielmehr die Gesetzmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung in jeder Hinsicht im Rahmen der Anfechtungserklärung zu überprüfen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0003436Dokumentnummer
JJR_19721005_OGH0002_0030OB00042_7200000_002