Begründung: Der Kläger war vom 14. 7. 1941 bis 31. 12. 1983 bei der beklagten Partei beschäftigt. Im Jahre 1987 kam es zu einer Umgruppierung und Verselbständigung der einzelnen Standorte durch Einbringung in zu diesem Zweck errichtete, der beklagten Partei gehörige Gesellschaften mbH, wobei letztmalig ein ÖIAG-Zuschuss zur Sanierung des gesamten Stahlsektors gewährt werden sollte. Die beklagte Partei machte seit dem Jahre 1973 Verluste. Im Zeitraum von 1973 bis 1987 lief ein Gesamt... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Irma A*****, vertreten durch Kaan Cronenberg & Partner, Rechtsanwälte in Graz, Nebenintervenient auf Seiten der klagenden Partei Dr. Ralph F*****, vertreten durch Dr. Jörg Her... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Wilfried S*****, vertreten durch Dr. Albert Feichtner, Rechtsanwalt in Kitzbühel, gegen die beklagten Parteien 1. Gerda S*****, 2. Gertraud S*****, 3. Karin S*... mehr lesen...
Begründung: Der Oberste Gerichtshof hat in dem, in diesem Räumungsverfahren ergangenen Aufhebungsbeschluss (3 Ob 235/04m = immolex 2005, 147) festgehalten, dass den Mieter (ua) dann ein grobes Verschulden an seinen wirtschaftlichen Schwierigkeiten und dem darauf zurückzuführenden Mietzinsrückstand trifft, wenn er ungeachtet der von ihm vereinnahmten Untermietzinse den von ihm für die untervermietete Wohnung zu entrichtenden Hauptmietzins nicht begleicht. Rechtliche B... mehr lesen...
Begründung: Im Gemeindegebiet von N* liegt auf öffentlichem Wassergut ein Rückhaltebecken, in dem am 11. 7. 1995 ein etwa zehneinhalbjähriges Mädchen (das Enkelkind der Klägerin) sowie in weiterer Folge bei Rettungsversuchen dessen Mutter und auch dessen Großvater ertranken. Das Rückhaltebecken war von der Bundesstraße her über einen Zufahrtsweg zugänglich. Bei der Einmündung eines Baches in das Rückhaltebecken (der Unfallstelle) hatte sich ein Schwemmkegel aus „sehr rolligem" Mater... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist grundbücherlicher Eigentümer einer bebauten Liegenschaft in Vorarlberg (Österreich), die er mit Übergabsvertrag vom 9. 11. 1995 von seiner Mutter übertragen erhalten hatte. Der Beklagte, ein deutscher Staatsangehöriger, war mit den Eltern des Klägers (den damaligen Grundeigentümern) 1974 übereingekommen, das Objekt um 250.000 ATS zu kaufen. Das etwa 1784 erbaute Haus war damals seit drei Jahren unbewohnt und in einem sehr schlechten Zustand. Der B... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die außerordentlichen Revisionen legen erhebliche Rechtsfragen iSd § 502 Abs 1 ZPO nicht dar. Die außerordentlichen Revisionen legen erhebliche Rechtsfragen iSd Paragraph 502, Absatz eins, ZPO nicht dar. 1. Zur vom Kläger behaupteten Nichtigkeit des Berufungsurteils: Das Berufungsgericht trug im ersten Rechtsgang in seinem Aufhebungsbeschluss dem Erstgericht eine neuerliche Entscheidung nach allfälliger Verfahrensergän... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht erklärte in Abänderung seines Ausspruches die ordentliche Revision für zulässig, weil es nicht ohne weiteres auf oberstgerichtliche Entscheidungen zu einem vergleichbaren Sachverhalt und Verfahrensablauf habe zurückgreifen können und hier die Frage eines allfälligen Mangels des Berufungsverfahrens zu prüfen sei. Einleitend ist zur Vermeidung von Wiederholungen auf den Beschluss des Obersten Gerichtshofes vom 8. Juli 2002, 7 Ob 63/02v, im ersten Recht... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Beschluss GZ 3 Ob 35/02x-35 = RdW 2003, 257 bestätigte der Oberste Gerichtshof im ersten Rechtsgang den das klagsabweisende Urteil des Erstgerichts aufhebenden Beschluss des Gerichts zweiter Instanz. Dieser Entscheidung kann auch bereits der wesentliche Sachverhalt entnommen werden, was die Haftung des beklagten Notars für den infolge Eintragung eines auf DM lautenden Pfandrechts für die klagende deutsche Bank im Jahr 1991 angeht. Anders als das Berufungsgerich... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Martin Gleitsmann und Mag. Gabriele Jarosch als weitere Richter in den verbundenen Arbeitsrechtssachen der klagenden und widerbeklagten Partei Peter B*****, Kaufmann und Student, *****, vertrete... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da die Vorinstanzen die der Klägerin obliegenden Beweise, dass ihre Lizenznehmer für das Zeichen "MANPOWER" Verkehrsgeltung erlangt haben und dass diese Verkehrsgeltung der Klägerin zuzuordnen ist, nicht als erbracht angesehen haben, verblieb für die abschließende Beurteilung der von der Klägerin wider die Beklagte erhobenen Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche, über die das Berufungsgericht mit stattgebendem Teilurteil... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Bis September 1996 war die Klägerin und Widerbeklagte (in der Folge: Klägerin) gewerberechtliche Geschäftsführerin der M***** GmbH (in der Folge Gesellschaft), die bis Anfang 1997 einen Brautkleidhandel in *****, betrieb. Diese Gesellschaft schloss mit der Beklagten und Widerklägerin (in der Folge: Beklagte) eine Geschäfts- und Betriebsversicherung mit Wertanpassung für den Versicherungsort ***** ab. Risiko und Deckungsumfang umfassten "die Textilwarenhandlung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Auf Grund eines Angebots des Klägers vom 7. 4. 1998 beauftragte der Beklagte diesen mit der kompletten Gestaltung eines Gartens, der Errichtung einer Schwimmteichanlage, der Lieferung zahlreicher Pflanzen und der Herstellung einer Rasenanlage. Die Streitteile wählten in der Baumschule des Klägers im Zuge einer gemeinsamen Besichtigung den Großteil der zu setzenden Pflanzen aus. Das im Bereich der Schwimmteichanlage zu errichtende Hochbecken sollte einen Querschn... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dipl. Ing. Dr. Peter F*****, Pensionist, *****, vertreten durch Dr. Gerald Kreuzberger, Rechtsanwalt in Graz, gegen die beklagte Partei Ingeborg G*****, Pensionistin, *****, ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Komplementärin der L***** Kommanditgesellschaft II (im Folgenden hier nur mehr kurz als KG oder "Gesellschaft" bezeichnet), deren Kommanditisten zu je einem Drittel der Kommanditeinlage der Beklagte, Fritz U***** und die B***** GmbH (in der Folge nur mehr GmbH genannt) sind. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag existiert nicht. Die Klägerin ist Komplementärin der L***** Kommanditgesellschaft römisch II (im Folgenden hier nur mehr kurz als K... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 17. 12. 1996 eingebrachten Klage begehrt die Klägerin hinsichtlich des in ihrem Eigentum stehenden PKWs Marke BMW 750 I, für den bei der beklagten Partei ein Vollkaskoversicherungsvertrag (Kollisionskaskoversicherung) abgeschlossen worden ist, der ua - unter Zugrundelegung der Allgemeinen Bedingungen für die Fahrzeug-Kaskoversicherung und die Fahrzeuginsassen-Unfallversicherung (AFIB 1993) - auch das Risiko der Entwendung, des Diebstahls, des unbefugten Geb... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Jörg H*****, vertreten durch Dr. Michael Rami, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagten Parteien 1.) S*****gesellschaft mbH, *****, und 2.) Dr. Katharina K*****, beide vertreten durch D... mehr lesen...
Begründung: Hinsichtlich der getroffenen Feststellungen und des Ganges des Verfahrens wird auf die umfassende Darstellung in der angefochtenen Entscheidung verwiesen. Hier wird nur das für das Verständnis des vorliegenden Aufhebungsbeschlusses Erforderliche hervorgehoben. Strittig ist im Rahmen des bisherigen (2.) Teilurteils nur mehr ein Betrag von EUR 11.878,44 = S 163.423,38 brutto sA an Überstundenentgelt, der abgewiesen wurde, weil eine Überstundenentlohnung nur bei abhängigen,... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern der beiden Minderjährigen leben getrennt; ein Scheidungsverfahren ist anhängig. Beide Elternteile beantragten zunächst die Übertragung der alleinigen Obsorge jeweils an den Antragsteller. In der Folge zog die Mutter ihren Antrag in Ansehung ihres Sohnes zurück, was sie damit begründete, dass dieses (Adoptiv-)Kind bereits mehrere Trennungen habe verkraften müssen, und sie ihm eine abermalige Trennung von seinem heimatlichen Wohnsitz ersparen wolle. Daraufhin ... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter vom 27. 1. 2000 wurde der Antrag der Klägerin vom 2. 11. 1999 auf Zuerkennung der Invaliditätspension abgelehnt. Das Erstgericht wies das dagegen erhobene Klagebegehren ab. Es ging bei seiner Entscheidung davon aus, dass die am 3. 3. 1943 geborene Klägerin in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag (1. 12. 1999) als Raumpflegerin beschäftigt gewesen sei und dieses Dienstverhältnis mit 31. 3. 2000 beende... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Entscheidung über die gegen das bestätigende Urteil des Berufungsgerichtes erhobene Revision der Erstbeklagten hängt nicht von der Lösung einer im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO erheblichen Rechtsfrage ab: Die Entscheidung über die gegen das bestätigende Urteil des Berufungsgerichtes erhobene Revision der Erstbeklagten hängt nicht von der Lösung einer im Sinn des Paragraph 502, Absatz eins, ZPO erheblichen Rechtsfrage ab: N... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte mit seiner am 14. 2. 1994 eingebrachten Klage neben einer nicht mehr verfahrensgegenständlichen Feststellung die Zahlung von S 502.524,-. Soweit für diese Entscheidung von Interesse, brachte er vor, er sei in seiner Eigenschaft als Architekt von den Beklagten ersucht worden, die Planung für eine Hotel- und Garagenanlage durchzuführen. Er habe auftragsgemäß ein Arbeitsprojekt vorgelegt und es den Wünschen der Beklagten entsprechend modifiziert. Die Bek... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Zurückweisung einer Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 ZPO). Die vom Berufungsgericht als erheblich bezeichnete Rechtsfrage, inwieweit der Oberste Gerichtshof den Untergerichten eine Rechtsansicht überbunden hat bzw ob sich ein Sozialversicherungsträger trotz Verjährung seiner über die gesetzliche Haftu... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die beiden auf Rückzahlung einer unzulässigen Ablöse belangten Antragsgegner bilden keine einheitliche Streitpartei, sodass die (Teil-)Abweisung des gegen die Erstantragsgegnerin gerichteten Sachantrages keine Verfahrensvorschriften verletzt. Die von der Antragstelllerin im zweiten Rechtsgang befürchteten Komplikationen können nicht eintreten, weil das Rekursgericht die Tatfrage, wem die verfahrensgegenständliche Vermit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Vater der Klägerinnen verstarb am 23. 5. 1995. Er hatte seine Ehegattin Gertrud (die nicht Mutter der Klägerinnen ist) zur Alleinerbin eingesetzt und seine drei Töchter aus erster Ehe auf den Pflichtteil beschränkt. Im Verlassenschaftsverfahren wurde folgendes Hauptinventar errichtet: "Aktivum 1) Liegenschaften Hälfteanteil in EZ 484 GB 81101 Aldrans S 2,272.500,-- 2) Guthaben bei der Raiffeisenbank Igls und Umgebung Konto Nr. 331.637 ... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen erkannten den Beklagten und Widerkläger (in der Folge kurz Beklagter) schuldig, der klagenden und widerbeklagten Partei (im folgenden kurz klagende Partei) S 169.200 sA zu bezahlen und wiesen ein Zinsenmehrbegehren ab. Das auf Bezahlung von S 68.445,90 gerichtete Widerklagebegehren des Beklagten wurde abgewiesen. In seiner vom Berufungsgericht für zulässig erklärten Revision macht der Beklagte geltend, dass die Vorinstanzen einen bereits im ersten Rech... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** im Ausmaß von zumindest 7471 m2. Darauf ist eine 1895,24 m2 große Industriehalle in Massivbauweise errichtet. Diese weist neben einer Produktionshalle und einer Werkstätte auch einen Büro- und Wohntrakt auf. Die Halle wurde in den Jahren 1972 und 1973 von Felix G***** errichtet, dem ein Investitionskredit nach dem Gewerbestrukturverbesserungsgesetz 1969 gewährt wurde. Am 17. 11. 1993 sch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte verschuldete am 24. 12. 1995 gegen 23 Uhr als Lenker eines PKWs der Sonja H*****, die als Beifahrerin mitfuhr, einen Verkehrsunfall, bei dem der sein Fahrrad schiebende Christian A***** niedergestoßen wurde. Der PKW war bei der klagenden Partei haftpflichtversichert. Die Unfallstelle liegt im Ortsgebiet von K***** im Bereich der Kreuzung der nach E***** führenden Bundesstraße mit der nach K***** führenden Bundesstraße. Zum Unfallszeitpunkt war e... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin des Hauses P*****gasse ***** in ***** W*****, die Beklagte ist Gattin und eingeantwortete Alleinerbin nach dem verstorbenen Hauptmieter der Wohnung top Nr 5 in diesem Haus, Dr. Eugen P*****. Mit der Behauptung, der Beklagten stünde mangels dringenden Wohnbedarfs kein Eintrittsrecht gemäß § 14 MRG zu, sie benütze daher die gegenständliche Wohnung titellos, begehrt die Klägerin die geräumte Übergabe der Wohnung top Nr 5 im Haus P*****ga... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Notariatsakt vom 11. 4. 1954 verkaufte Dr. Sepp L***** (in der Folge: Erblasser) seiner Gattin Mechtilde (in der Folge: Erbin) die Liegenschaft EZ 1 Grundbuch R***** ("Traunfrieder Gut Nr. 2 in R*****"), bestehend aus zwei Häusern, zwei Waldgrundstücken und elf landwirtschaftlich genutzen Grundstücken im Gesamtausmaß von 465.516 m**2, um den Kaufpreis von S 125.000.-. Die Vertragsparteien vereinbarten in Punkt 6 des Vertrages, daß die Käuferin nicht bere... mehr lesen...