Norm: ZPO §499ZPO §511
Rechtssatz: Der Oberste Gerichtshof ist auch dann an seine im Aufhebungsbeschluss geäußerte Rechtsansicht gebunden, wenn erst nach dem Aufhebungsbeschluss in dieser Rechtsfrage eine gegenteilige, ins Spruchrepertorium eingetragene Entscheidung ergangen ist. Entscheidungstexte 2 Ob 415/53 Entscheidungstext OGH 03.02.1954 2 Ob 415/53 Veröff: SZ 27/22 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §511
Rechtssatz: Ein Aufhebungsbeschluß des OGH ist nicht unter sinnwidrigem Festhalten an dem Wortlaut auszulegen. Offenbare Abkürzungen im Ausdruck müssen als solche verstanden und ausgelegt werden. Entscheidungstexte 4 Ob 171/53 Entscheidungstext OGH 22.09.1953 4 Ob 171/53 Veröff: Arb 5822 7 Ob 246/57 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: ZPO §511ZPO §519 Z3 D
Rechtssatz: Die abweichende Rechtsansicht des Revisionsgerichtes in der Entscheidung über die Revision kann auch - ohne aufgenommenen Rechtskraftvorbehalt - im Verfahren über einen Restanspruch berücksichtigt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 194/53 Entscheidungstext OGH 29.04.1953 3 Ob 194/53 European Case ... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §25 Abs1 Z3ZPO §511
Rechtssatz: Auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren kann das Berufungsgericht, wenn sein Urteil vom OGH wegen Feststellungsmängeln aufgehoben wurde, auf Grund der bisherigen Verhandlung über die Berufung neuerlich entscheiden. Entscheidungstexte 4 Ob 134/52 Entscheidungstext OGH 16.09.1952 4 Ob 134/52 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §511ZPO §527 Abs1 A
Rechtssatz: Der OGH kann im Falle einer Aufhebung dem Rekursgericht oder allenfalls dem Erstgericht lediglich eine neuerliche Entscheidung auftragen, jedoch keinerlei bindende Weisungen in tatsächlicher Beziehung für diese Entscheidung erteilen. Entscheidungstexte 2 Ob 598/52 Entscheidungstext OGH 03.09.1952 2 Ob 598/52 ... mehr lesen...
Laut Klage hat der Beklagte als Vorsitzender des Hauptbetriebsrates der Vereinigten ... Werke Aktiengesellschaft auf Verlangen des Klägers die gegen ihn ausgesprochene Kündigung seines Anstellungsverhältnisses gemäß § 25 Abs. 4 BRG. wegen "unbilliger Härte" zwar fristgerecht, aber gemäß § 33 Abs. 5 BRGO. mangelhaft beim Einigungsamte angefochten, weil er es unterlassen habe, die Anfechtungsgrunde anzuführen, so daß es zur Zurückweisung des Einspruches kam. Der Kläger, der behauptet, d... mehr lesen...
Norm: EO §378 CEO §391 IIBEO §391 VIZPO §511
Rechtssatz: Bei der Entscheidung über eine Revision ist der OGH nicht an die anläßlich der Entscheidung über eine einstweilige Verfügung in derselben Sache geäußert Rechtsansicht gebunden. Entscheidungstexte 1 Ob 653/51 Entscheidungstext OGH 17.10.1951 1 Ob 653/51 5 Ob 628/76 Entscheidungst... mehr lesen...
Kläger begehrt, die Verlassenschaft zur Herausgabe von 22.507.59 S zu verurteilen. Er behauptet, daß er mit seiner verstorbenen Gattin die Vereinbarung getroffen habe, daß das unter ihrem Namen betriebene Geschäft beiden Ehegatten je zur Hälfte gehören und im Falle des Todes eines der beiden Ehegatten das Unternehmen dem Überlebenden zufallen solle. Stella B. ist am 13. Dezember 1947 gestorben. Das Unternehmen wurde verkauft, der Kauferlös befindet sich in Verwahrung des Verlassenscha... mehr lesen...
Das Erstgericht hatte das Klagebegehren eines Dienstnehmers auf Entschädigung für ungerechtfertigte Entlassung abgewiesen. Das Berufungsgericht hatte diese Entscheidung unter Rechtskraftvorbehalt aufgehoben; der Oberste Gerichtshof hatte den Aufhebungsbeschluß bestätigt und in der Begründung: seiner Rechtsansicht über die strittigen Fragen Ausdruck gegeben. Die neuerlichen Entscheidungen der Unterinstanzen gingen von dieser vom Obersten Gerichtshof dargelegten rechtlichen Beurteilung... mehr lesen...
Norm: ZPO §511AußStrG §14 Abs1 A4AußStrG 2005 §61 §62 Abs1OGHG §8
Rechtssatz: Auch der OGH ist an seine in derselben Sache in einem früheren Aufhebungsbeschluss ausgesprochene Rechtsansicht gebunden. Anmerkung Bem: Der
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder einzelnen Bezugnahme, sondern nur fallweise mit einer Gleichstellungsindizierung versehen. Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: ABGB §5ZPO §499ZPO §511
Rechtssatz: Wird ein Erkenntnis der unteren Instanzen von der ORK aufgehoben und die Rechtssache an die Unterinstanzen unter Bindung an die Rechtsansicht der ORK zurückverwiesen, so steht den Parteien das Recht zu, sich im weiteren Verfahren auf ein der Revisionsentscheidung nachfolgendes Gesetz zu berufen, auch wenn die Revisionsinstanz, die nach dem alten Gesetz entschieden hat, in ihrem Aufhebungsbeschluß eine a... mehr lesen...