Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer des Grundstücks 2596/2, EZ 90125, GB *****, das den der Ehefrau des Beklagten Elisabeth B***** gehörenden Grundstücken 2580/2 und 2588 sowie 2596/3, EZ 1939 desselben Grundbuches benachbart ist. Elisabeth B***** hat das (vormals in EZ 90124 vorgetragene) Grundstück 2596/3 am 9. 8. 1994 von Johann Georg L***** gekauft, der es mit Übergabsvertrag vom 29. 12. 1992 von seinem Vater Hansjörg L***** erhalten hatte. Dieser hatte am 6./16. ... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat die Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Revisionsrekurses nach § 528 Abs 1 ZPO iVm § 37 Abs 3 Z 18 MRG bejaht, weil noch keine Judikatur des Obersten Gerichtshofs vorliege, ob eine (1992) zeitgemäße Badegelegenheit dadurch gegeben sei, dass ein Baderaum durch ein Fenster des unmittelbar danebenliegenden WC-Raums wirksam entlüftet werden könne. Das Rekursgericht hat die Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Revisionsrekurses nach Par... mehr lesen...
Begründung: Am 3. 2. 1980 verschuldete der Beklagte einen Schiunfall, bei dem der Kläger verletzt wurde. Im Verfahren des Landesgerichts Feldkirch zu AZ 7 Cg 4212/81 begehrte der Kläger Schadenersatz. In diesem Rechtsstreit führte er aus, es könne noch nicht endgültig beurteilt werden, ob der Unfall zu Spät- oder Dauerfolgen führen werde, weshalb er sich die Erhebung eines Feststellungsbegehrens ausdrücklich vorbehalte. Im Urteil vom 14. 7. 1982 stellte das Landesgericht Feldkir... mehr lesen...
Begründung: Die Zweitbeklagte - deren Ehegatte der Erstbeklagte ist - war Alleineigentümerin eines Wohn- und Geschäftshauses. Sie verkaufte nach der Nutzwert-Festsetzung mit Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag vom 1. Dezember 1994 a) an ihren Sohn (den Gemeinschuldner) die top 1 (Erdgeschoß [EG] Werkstätte), top 3 (EG, 1.OG, DG-Wohnung) und top 4 (EG-Doppelgarage) um den Gesamtkaufpreis von 1,9 Mio S zuzüglich der Übernahme der Pfandrechte CLNr 5a, 6a, 11a und 12a mit einem zum Sti... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Auffassung der Vorinstanzen, wonach wichtiger Grund für eine sofortige Vertragsauflösung nach Punkt III. lit 8. der Vertriebsvereinbarung eines Situation sei, die ein Festhalten an den vertraglichen Bedingungen bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar (und nicht bloß unvernünftig) erscheinen ließe, steht mit den Auslegungsgrundsätzen der Rechtsprechung in Einklang und ist angesichts des Bedeutungsi... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach zutreffender und vom Beklagten nicht bekämpfter Rechtsansicht des Rekursgerichtes ist die Frage, ob eine Partei im Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates der Übereinkommen von Lugano und Brüssel einen Wohnsitz hat entsprechend Art 52 dieser Übereinkommen nach dem eigenen Recht des Gerichtes, also der lex fori, zu entscheiden. Damit kommt hier § 66 Abs 1 JN zur Anwendung, wonach der Wohnsitz einer Person an dem Ort beg... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da auch dem Urteil auf das im Vergleich verwiesen wird, keine klare Beschreibung der Handlungen zu entnehmen ist - es handelt sich um eine Entscheidung über ein Zahlungsbegehren - bildet die Ansicht des Rekursgerichtes der Exekutionstitel sei nicht bestimmt im Sinn des § 7 Abs 1 EO, keine auffallende Fehlbeurteilung, die Voraussetzung für die Zulässigkeit des Revisionsrekurses wäre (vgl RZ 1994/45 ua). Auf die Frage, ob... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war seit 1986 Patientin des beklagten Chirurgen. Dieser war der "Arzt ihres Vertrauens". Sie konsultierte ihn sowohl wegen ihrer Migräne als auch wegen Darm-, Verdauungs- und Venenproblemen. Bei einer Untersuchung am 5. 12. 1986 stellte der Beklagte nicht nur gestielte Divertikel, verengte Venen und Verdauungsprobleme, sondern auch einen Senk-Spreizfuß sowie eine Exostese der Großzehe fest. Bereits damals wurde die Möglichkeit einer Operation zur Beseiti... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO). Entgegen dem nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichtes liegt eine Recht... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) auf die Ausführung der Zurückwe... mehr lesen...
Begründung: Die jetzt 56jährige Klägerin übergab mit Notariatsakt vom 16. September 1997 ihre Hälfteanteile an zwei näher bezeichneten Liegenschaften dem Beklagten, ihrem jetzt 30jährigen Sohn, der Eigentümer der übrigen Liegenschaftsanteile im Verlassenschaftsverfahren nach seinem Vater geworden war. Der Beklagte übernahm darin die auf den Liegenschaften haftenden Lasten, räumte der Klägerin ein lebenslanges, höchstpersönliches und unentgeltliches Wohnrecht in dem auf einer diese... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Revisionswerber führt zunächst zutreffend aus, dass nur das - ausschließliche - Vorliegen einer grob fahrlässigen Verletzung von Arbeitnehmerschutzvorschriften durch den Versicherten selbst der Gewährung einer Integritätsabgeltung entgegenstünde (SSV-NF 9/51, 12/150 mwN ua). Insoweit ist aber kein Widerspruch zum Berufungsgericht zu erblicken, dessen ausdrücklich auf die Entscheidung SSV-NF 9/51 bezugnehmenden Ausfüh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin hat im Rahmen ihrer von 1965 bis 1978 ausgeübten Tätigkeit als Goldmalerin in einer Emailmanufaktur dadurch eine beruflich verursachte Lungenerkrankung iS einer (von der beklagten Partei als solche anerkannten) Berufskrankheit gemäß § 177 ASVG Anhang 1 Nr 41 erlitten, dass ihre berufliche Exposition mit Lösungsmitteln, Dämpfen und Goldfarben zur Entwicklung und richtungsweisenden Verschlimmerung ihres anlagebedingten Leidens (Enzymmangels) und ... mehr lesen...
Begründung: Die Mutter der Klägerin wurde als Beifahrerin eines PKW ihres Ehegatten bei einem Unfall am 1. 10. 1994 auf der B*****-Autobahn dadurch schwer verletzt, dass sich beim Anstoß dieses Fahrzeuges die Verbindung zwischen Leitschienen löste und eine Leitschiene in das Fahrzeug drang. Die Klägerin wurde notfallmäßig durch Kaiserschnitt geboren, musste sofort wiederbelebt und über eine eingeführte Sonde beatmet werden. Sie erlitt auf Grund dieses Unfalles schwerste Dauerfol... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger verpflichtete sich im Zuge der Scheidung seiner Ehe mit der Beklagten mit gerichtlichem Vergleich vom 2. 10. 1974, der Beklagten ab Oktober 1974 einen monatlichen wertgesicherten Unterhalt von S 6.000 zu bezahlen; er verzichtete auf das Recht, eine Herabsetzung des Unterhalts wegen geänderter Verhältnisse zu begehren, ausgenommen für den Fall, dass durch die Leistung des Unterhalts sein wirtschaftliches Dasein gefährdet wäre. Der Kläger gab 1989 seinen F... mehr lesen...
Begründung: Über die Liegenschaft EZ 183 GB *****, deren Hälfteeigentümer die Beklagten sind, führt ein Weg zur Liegenschaft EZ 63 GB *****, deren Eigentümer der Kläger ist. Dieser Weg wird zumindest seit den 50er Jahren vom Kläger bzw dessen Rechtsvorgängern und auch vom Bruder des Klägers, der auf dessen Liegenschaft wohnt, benützt, und zwar sowohl privat als auch für land- und forstwirtschaftliche Zwecke. Die Beklagten erwarben ihre Liegenschaft im April 1992. Da ihre Aufford... mehr lesen...
Begründung: Die am 1. 9. 1993 geborene Klägerin besuchte am 19. 2. 1998 morgens mit ihrer Mutter und ihrem Bruder einen von der beklagten Partei in Franchising geführten Gastgewerbebetrieb. Sie zog ein Tablett mit zwei Pappbechern mit Teewasser und einem mit Kakao gefüllten Becher zu sich, wobei das Tablett kippte. Der Inhalt der Becher ergoss sich über die Klägerin, die hiedurch Verbrühungen 1. bis 2. Grades im Bereich der rechten Schulter und der rechten oberen Extremitäten er... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Eine schlüssige Austrittserklärung des Arbeitnehmers darf nur dann angenommen werden, wenn das Verhalten des Arbeitnehmers unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles keinen vernünftigen Grund übrig lässt, an seiner auf eine vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses aus wichtigen Gründen gerichteten Absicht zu zweifeln (vgl OGH 8 ObA 129/99z mwN = SZ 68/218; Arb 9517 ua; RIS-Justiz RS0014490). Ob diese Vor... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen sind zutreffend davon ausgegangen, dass dem Kläger, da er den Eintritt des Erfolgs nicht selbst vereitelt habe, über den Bereicherungsanspruch des § 1435 ABGB hinaus in Analogie zu § 1152 ABGB die angemessene ortsübliche Entlohnung zustehe (RIS-Justiz RS0021852; 6 Ob 17/95 mwH). Damit sind sie von der vom Berufungsgericht in seinem Aufhebungsbeschluss ON 77 ausgesprochenen Rechtsansicht nicht abgewichen.... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionsrekurswerber zeigte Interesse am Abschluss eines Pachtvertrages mit dem Zwangsverwalter einer Liegenschaft mit einem Gastgewerbebetrieb. Der von ihm noch nicht unterschriebene Vertragsentwurf wurde bisher nicht nach § 111 Abs 1 letzter Satz EO vom Erstgericht genehmigt. Der Revisionsrekurswerber zeigte Interesse am Abschluss eines Pachtvertrages mit dem Zwangsverwalter einer Liegenschaft mit einem Gastgewerbebetrieb. Der von ihm noch nicht unterschriebe... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin wurde von 29. 1. 1999 bis 13. 2. 1999 im Landeskrankenhaus V*****, dessen Träger die beklagte Partei ist, stationär behandelt. Am 7. 2. 1999 wurde sie gegen 2.10 Uhr durch eine Lampe, die auf ihr Bett stürzte, im Gesicht getroffen und verletzt. Die Klägerin befand sich damals in einem Krankenzimmer, in dem bestimmte Körperfunktionen der Patienten durch Monitore überwacht werden konnten. Bei der Lampe handelte es sich im weiteren Sinn um eine Stehlampe (e... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem Klagebegehren auf Zahlung einer Provision von S 432.000 sA für die Vermittlung des Verkaufs einer Liegenschaft statt. Das Berufungsgericht wies das Klagebegehren ab und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Es stützte sein Urteil auf die tragende
Begründung: , dass die Tätigkeit der Klägerin nicht als "adäquat kausal" (für den Vertragsabschluss) angesehen werden könne (S 13 der Berufungsentscheidung). Die Klägerin habe ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Rechtsmittelwerberin ist zuzugeben, dass das Mietzinsüberprüfungsbegehren der Antragstellerin im Verfahren Schli 1/1/98/18 des Magistrats der Stadt Wien und daran anschließend im Verfahren 39 Msch 19/98f des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien auch so hätte verstanden werden können, dass es nicht nur den zum Stichtag 1. 1. 1997 zu zahlenden (Unter-)Mietzins erfasste, weil der Antragsgegnerin aufgetragen werden sollte... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Frage, ob bestimmte im Gesamtzusammenhang stehende Äußerungen eine Ehrverletzung darstellen, betrifft eine Entscheidung im Einzelfall, der - eine im Interesse der Rechtssicherheit wahrzunehmende Fehlbeurteilung liegt hier nicht vor - keine über den konkreten Fall hinausgehende Bedeutung zukommt (6 Ob 270/99w). Anmerkung E61927 06A01351 European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 25. 9. 1999 gegen 15.00 Uhr ereignete sich im Gemeindegebiet von Kirchberg am Wagram auf der Landesstraße LH 14 im Freilandgebiet ein Verkehrsunfall zwischen einem vom Kläger gelenkten und gehaltenen PKW sowie einem vom Erstbeklagten gelenkten und gehaltenen und bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKW. An beiden Fahrzeugen entstand Totalschaden; beide Lenker wurden verletzt. Beide Fahrzeuglenker waren auf der Landesstraße Richtung Kirchberg unt... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 1497 ABGB wird die Verjährung durch Klageeinbringung und gehörige Fortsetzung der Klage unterbrochen. Nach ständiger Rechtsprechung müssen für die Unterlassung der zur Fortsetzung des Verfahrens notwendigen Schritte insbesondere bei mehr als dreimonatigem Ruhen beachtliche und stichhältige
Gründe: gegeben sein. Vermag der Kläger solche
Gründe: nicht darzutun, so genügt, besonders wenn die Verjährungsfrist bereits ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichtes liegt eine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung nicht vor (§ 508a ZPO). Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 501 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Entgegen dem nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichtes liegt eine Rechtsfra... mehr lesen...
Begründung: In der Kanzlei des beklagten Notars wurde am 15. 5. 1997 ein Liegenschaftskaufvertrag errichtet, an dem die klagende Partei als Käuferin beteiligt war. Auf der Liegenschaft waren drei Reihenhäuser errichtet worden, die mit einem Darlehen des Oberösterreichischen Landes-Wohnungs- und Siedlungsfonds von S 900.000 gefördert waren. Die Verkäuferin hatte am 27. 6. 1997, noch vor Verbücherung des Kaufvertrages, den Schuldschein unterfertigt. Über Antrag der klagenden Partei ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen habe die Rechtslage richtig erkannt. Ihre auf dieser Rechtslage erfolgte Beurteilung, ob der Beklagten Eheverfehlungen zur Last fallen und welchen der Ehepartner das überwiegende Verschulden an der Zerrüttung der Ehe trifft, ist eine Frage des konkreten Einzelfalles, die - von Fällen krasser Fehlbeurteilung abgesehen - nicht als erheblich iS des § 502 Abs 1 ZPO zu beurteilen ist. Von einer krassen Fehlb... mehr lesen...
Begründung: Ende des Jahres 1994 wurde dem Beklagten von einem Steuerberater angeboten, sich finanziell am Ankauf einer Anlage für Fertiggetränke zu beteiligen. Zur Durchführung dieses Projektes wurde ua mit Notariatsakt vom 2. 2. 1995 eine Vertriebs-GmbH gegründet, an welcher neben dem Steuerberater der Beklagte und ein Dritter beteiligt waren. Der Beklagte war weder Geschäftsführer, noch beteiligte er sich aktiv an den die Finanzierung des Projektes betreffenden Verhandlungen.... mehr lesen...