Begründung: Die Beklagte beauftragte die K***** & Partner KEG im Juni 1997 mit der Errichtung eines Hauses, die wiederum ihrerseits im August 1997 beim Kläger im eigenen Namen die Herstellung und Lieferung von Fenstern für das Bauvorhaben der Beklagten bestellte. Nachdem der Kläger die Fenster geliefert und auftragsgemäß Rechnung vom 30. 9. 1997 über S 91.463,96 an die K***** & Partner KEG gelegt hatte, ersuchte Letztere den Kläger, Rechnung direkt an die Beklagte zu leg... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Ried im Innkreis vom 5.4.1995 wurde der Beklagte unter anderem wegen des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB, des Verbrechens de rteils vollendeten, teils versuchten gleichgeschlechtlichen Unzucht mit Personen unter 18 Jahren nach den §§ 209, 15 StGB und des Vergehens des teils vollendeten, teils versuchten Missbrauches eines Autoritätsverhältnisses nach den §§ 212 Abs 1, 15 StGB verurteilt, wei... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger betreiben das freie Gewerbe der "Erbensuche"; dh sie sind im Rahmen eines in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts betriebenen "Büro für Genealogie" mit Sitz in W***** hauptberuflich - sie sind im Register der Wirtschaftskammer Wien eingetragen - bestrebt, auf Grund allgemein zugänglicher Daten hinsichtlich erblos erklärter, gemäß § 130 AußStrG dem Fiskus zu übergebenden Verlassenschaften erbberechtigte Personen ausfindig zu machen. Haben die Kläger e... mehr lesen...
Begründung: Der am Flughafen Wien eingesetzte Kläger übt die Tätigkeit eines "Screeners" - eine Bildschirm-Kontrolltätigkeit bei der Durchleuchtung des Gepäcks auf verdächtige Gegenstände - aus. Beim Eintritt in das Unternehmen der Beklagten absolvierte er einen achttägigen Basiskurs ohne Abschlussprüfung, in dem er über sämtliche bei einem Flug zu beachtenden Sicherheitsvorkehrungen unterrichtet wurde. Danach war er 3-4 Wochen unter der Anleitung eines geschulten Screeners täti... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bei der Beklagten ab 2. 2. 1998 auf Grund eines Inserates, worin sie einen "Mitarbeiter mit PC-Kenntnissen für Operatortätigkeit" gesucht hatte, beschäftigt; er wurde von der Beklagten als Arbeiter eingestuft. Der Kläger war mit Eingabearbeiten am PC, dem Versand von Computerausdrucken, der Kontrolle von Bestelllisten und Meldungen von etwa 100 Filialen, der Bildung von Gesamtsummen aus den Kassen-PC's der Filialen, den Eintragungen in Formulare, der Ü... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte und Gegner der gefährdeten Partei (im folgenden kurz: Beklagte) war bei der Klägerin und gefährdeten Partei (im folgenden kurz: Klägerin) bis 1. 4. 1999 als Geschäftsführer angestellt. Im Punkt VIII seines Geschäftsführerdienstvertrages befand sich folgende Regelung: Der Beklagte und Gegner der gefährdeten Partei (im folgenden kurz: Beklagte) war bei der Klägerin und gefährdeten Partei (im folgenden kurz: Klägerin) bis 1. 4. 1999 als Geschäftsführer ang... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Zum Rekurs gegen den berufungsgerichtlichen Berichtigungsbeschluss: Mit diesem Beschluss hat das Berufungsgericht über Auftrag des Obersten Gerichtshofes das Berufungsurteil vom 19. 5. 1999, das keinen Ausspruch über die Zulässigkeit der Revision nach § 46 Abs 1 ASGG enthielt, durch Beisetzung des Ausspruchs, dass die Revision nicht zulässig sei, berichtigt. Mit diesem Beschluss hat das Berufungsgericht über ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Mieter der Wohnung top Nr 15 im Haus ***** W*****, R*****weg *****. Vermieter und Hauseigentümer ist die W***** Gen.m.b.H., die das Haus von der W***** GesellschaftmbH als Generalunternehmer errichten ließ. Diese wurde später mit der beklagten Gesellschaft fusioniert, die alle Rechte und Pflichten des Generalunternehmers übernahm. Die Installation der Heizungsrohre war von der Nebenintervenientin als Subunternehmer des Generalunternehmers durchgeführt ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bei der Beklagten als Fliesenleger beschäftigt. Auf das Dienstverhältnis zwischen den Streitteilen ist der Kollektivvertrag für das Hafner-, Platten- und Fliesenlegergewerbe anzuwenden. Der Kläger verrichtete im Zeitraum vom Juli 1997 bis Oktober 1997 im Akkord an diversen Baustellen Schlütterarbeiten im Umfang von 147,68 lfm und Silikonarbeiten im Umfang von 1.577,34 lfm. Bei den dauerelastischen Dehnfugen (Silikonarbeiten) wurden keine Voranstriche a... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte als Liegenschaftseigentümerin mit der Behauptung, daß die beklagte Partei in den Kellerräumlichkeiten verschiedene in der Klage bezeichnete Gegenstände titellos und widerrechtlich abgestellt habe, die Entfernung dieser Gegenstände und die geräumte Übergabe der Kellerräumlichkeiten. Der Beklagte beantragte die Abweisung des Klagebegehrens und brachte unter anderem vor, als Mitmieter einer Wohnung in diesem Hause auch Mieter der Kellerräumlichke... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist der zugunsten der klägerischen Bank per 26. 7. 1995 festgestellte offene Saldo am Girokonto der beklagten Partei mit der Nr. 0155-008998. Die klagende Partei begehrte mit ihrer Klage die Verurteilung der beklagten Partei zur Zahlung des Rückstandssaldos in Höhe von S 92.608,95 samt 18,5 % Zinsen seit 25. 7. 1995. Über dieses Konto waren die Geschäfte der beklagten Partei mit der Nebenintervenientin betreffend die Lieferung von Beschneiun... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt von der Beklagten, die sein Dienstverhältnis altersbedingt gekündigt habe, die Zahlung einer Abfertigung von S 627.804 brutto sA. Die beklagte Partei beantragte, das Klagebegehren abzuweisen. Sie wendete ein, daß im mit dem Kläger abgeschlossenen Sondervertrag die Anwendung des § 35 VBG ausgeschlossen worden sei, sodaß dem Kläger keine Abfertigung zustehe. Der Sondervertrag sei in Wahrheit als freier Dienstvertrag zu qualifizieren. Die beklagte ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 46 Abs 1 ASGG ist die Revision - da keiner der Fälle des § 46 Abs 3 ASGG vorliegt - nur zulässig, wenn die Entscheidung von einer in der dort bezeichneten Weise qualifizierten Rechtsfrage abhängt. Gemäß Paragraph 46, Absatz eins, ASGG ist die Revision - da keiner der Fälle des Paragraph 46, Absatz 3, ASGG vorliegt - nur zulässig, wenn die Entscheidung von einer in der dort bezeichneten Weise qualifizierten Recht... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht ließ den Rekurs gegen den Aufhebungsbeschluß mit der
Begründung: zu, daß die Frage, ob ein Kommanditist durch faktische Ausübung sämtlicher Arbeitgeberfunktionen zum Arbeitgeber werde, von erheblicher Bedeutung im Sinne des § 46 Abs 1 ASGG sei. Inkonsequenterweise sprach es hinsichtlich des Teilurteils allerdings aus, daß die Revision nicht zulässig sei, obwohl auch dort der Anerkennung der Beitragsz... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen der Ansicht des Klägers ist die von ihm erhobene ordentliche Revision gemäß § 46 Abs 3 Z 1 ASGG nicht jedenfalls zulässig. Verfahren über die Beendigung von Arbeitsverhältnissen im Sinne dieser Bestimmung sind nämlich solche, in denen es um die Berechtigung oder die Art der Beendigung geht, wobei es allerdings nicht erforderlich ist, daß diese Frage als Hauptfrage zu klären ist. Es muß sich aber um eine Rechtss... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte bewohnt im Haus G*****, S*****gasse 2, eine Wohnung (ein Zimmer mit WC-Benützung), an der ihm 1988 im Zusammenhang mit von ihm erbrachten Leistungen (Grabpflege, Botengänge, Teppichklopfen) von der damaligen Hauseigentümerin Christina O***** ein "für immer" geltendes unentgeltliches Wohnrecht eingeräumt wurde. Der Beklagte war einige Zeit auch als Hausbesorger im genannten Haus tätig; er kündigte das Hausbesorgerdienstverhältnis am 19. 2. 1993 auf. Mit L... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war nach vorheriger Tätigkeit auf Werkvertragsbasis aufgrund eines mit 1.2.1996 abgeschlossenen Dienstvertrages bei der (zunächst geklagten) Zeitungsverlag K***** Gesellschaft mbH angestellt und als Objektleiter der Zeitschrift "Internationaler H*****" tätig. Am 15.5.1996 wurde er entlassen. Mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 11.11.1996, 5 S 1206/96d, wurde über das Vermögen der Zeitungsverlag K***** Gesellschaft mbH der Konkurs eröffnet. Rechtsanw... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung I) Zum "Revisionsrekurs": römisch eins) Zum "Revisionsrekurs": Da die Vorinstanzen das Vorliegen des eingewendeten Prozeßhindernisses der mangelnden inländischen Gerichtsbarkeit verneint haben, kann dieser Einwand in dritter Instanz nicht mehr geltend gemacht werden (vgl SZ 54/190; 1 Ob 2088/96g - inländische Gerichtsbarkeit ua). Da die Vorinstanzen das Vorliegen des eingewendeten Prozeßhindernisses der mangelnden i... mehr lesen...
Begründung: Dem Kläger, der sich im November 1970 bei der Beklagten um eine Stellung als Außendienstmitarbeiter beworben hatte, wurde in Beantwortung dieser Bewerbung mitgeteilt, er könne im Jänner 1971 zu arbeiten beginnen. Bei einem in der Folge vom Kläger mit dem Verkaufsleiter der Beklagten geführten Telefongespräch wurde der Dienstantritt am ersten Arbeitstag im Jänner 1971 vereinbart. Da der 1. 1. 1971 - ein Freitag - ein Feiertag war und damals im Betrieb der Beklagten am... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist ein Begehren des Klägers auf Zahlung von S 376.029,09 brutto sA, das mit der
Begründung: geltend gemacht wird, zwischen den Streitteilen habe vom 12. 5. 1988 an ein Dienstverhältnis bestanden, das - nachdem der Kläger niemals ein Entgelt erhalten habe - am 15. 3. 1991 durch berechtigten vorzeitigen Austritt des Klägers beendet worden sei. Der Klagebetrag errechne sich aus dem für die Tätigkeit eines Schankgehilfen anzuwendenden Kollektivv... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte und Gegner der gefährdeten Partei (im weiteren nur Beklagter), war vom 18.10.1993 bis 27.12.1996 als Monteur, zuletzt ab 1.1.1995 als Obermonteur bei der klagenden und gefährdeten Partei (im weiteren nur klagende Partei) beschäftigt. Sein (schriftlicher) Arbeitsvertrag enthielt unter anderem folgende Regelung: Nebenbeschäftigung, Konkurrenzklausel, Konkurrenzverbot: "..... Sie verpflichten sich, innerhalb eines Jahres nach Ihrem Ausscheiden aus dem B... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin arbeitete teilzeitbeschäftigt in der Zeit vom 5.7.1993 bis 27.1.1995 als sogenannte TPM-Assistentin bei der Beklagten. Die Beklagte sprach am 13.1.1995 die Kündigung der Klägerin zum 27.1.1995 aus. Mit ihrer am 17.5.1995 beim Erstgericht eingebrachten Klage begehrte die Klägerin mit dem Vorbringen, sie sei aufgrund der von ihr erbrachten Arbeitsleistungen als Angestellte anzusehen, weshalb sie unter Einhaltung einer sechswöchigen Kündigungsfrist ledigl... mehr lesen...