Begründung: Die Klägerin betreibt ein Einkaufszentrum. Die Beklagte hat dort ein Geschäftslokal gepachtet. Nach dem Pachtvertrag ist es dem Pächter untersagt, in einem Umkreis von 4 km um das Einkaufszentrum herum ein gleichartiges oder ähnliches Geschäft zu betreiben. Die Nebenintervenientin verpachtet Geschäftslokale in einem „Outlet-Center“, unter anderem an die Beklagte. Die Klägerin beantragt - zusammengefasst -, der Beklagten zu untersagen, entgegen der Konkurre... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden und durch die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei T***** GmbH & Co KG, *****, vertreten durch Dr. Georg Lehner, Rechtsanwalt in Marchtrenk, gegen die beklagte Partei Reinhard Eduard G*****, vertreten durch Dr. Günther Klepp, Dr. Peter Nöbauer, Mag. Franz Hintri... mehr lesen...
Begründung: Am 20. 6. 2005 wurde der Kläger schwer verletzt, als er an einer Getränkeabfüllanlage der beklagten Partei Wartungsarbeiten verrichtete. Mit der Durchführung dieser Arbeiten war der Dienstgeber des Klägers infolge eines Auftrags der beklagten Partei betraut. Unfallursache war, dass ein Mitarbeiter der beklagten Partei durch Herstellung einer elektrischen Überbrückung die Betriebsbereitschaft der während der Wartungsarbeiten abgeschalteten Anlage simuliert und ein weite... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Sabine Glanz und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Wolfgang R*****, vertreten durch Stampfer und Orgler, Rechtsanwälte in Graz, gegen die beklagte... mehr lesen...
Begründung: Die Revision macht als erhebliche Rechtsfrage ausschließlich Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens geltend, weil dessen
Entscheidungsgründe: über die Beweisrüge des Klägers nicht nachvollziehbar (weil ihm aus unrichtiger rechtlicher Beurteilung Unglaubwürdigkeit zur Last gelegt worden sei), unzureichend (weil eine Auseinandersetzung mit einem Argument der Beweisrüge unterblieben sei) und unschlüssig (weil es bloße Schutzbehauptungen für glaubwürdig erachtet habe) seien... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Spenling und Hon.-Prof. Dr. Kuras und die Hofrätinnen Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Maria K*****, vertreten durch Dr. Thomas Ebner, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Gerhard H*****, vertreten durch Lukesch, Hintermeier & Partner, Rechtsanwälte GesbR in St. Pölt... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Veith, Dr. Grohmann, Dr. E. Solé und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Robert B*****, vertreten durch Dr. Thomas Brückl und Mag. Christian Breit, Rechtsanwälte in Ried im Innkreis, gegen die beklagte Partei G***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Klaus Reisch und Mag. Roland Reisch, Rechtsanwälte in Kitzbü... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter MR Dr. Richard Warnung und Dr. Klaus Mayr als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Doris B*****, Kindergärtnerin, *****, vertreten durch Dr. Manfred Korn, Rechtsanwalt in Salz... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Ingeborg Bauer-Manhart und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Dr. Gilda S*****, vertreten durch Dr. Walter Riedl, Rechtsanwalt in Wien, gegen die bekla... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionswerber zeigt in seiner außerordentlichen Revision keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO auf: Der Revisionswerber zeigt in seiner außerordentlichen Revision keine erhebliche Rechtsfrage iSd Paragraph 502, Absatz eins, ZPO auf: Rechtliche Beurteilung Nach den bindenden Feststellungen der Vorinstanzen war der mit „Personalhoheit" ausgestattete Filialleiter der Beklagten berechtigt, den bei der Beklagten angestellten K... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Veith, Dr. Grohmann, Dr. E. Solé und Dr. Nowotny als weitere Richter in den verbundenen Rechtssachen I. der klagenden Partei F* GmbH, *, vertreten durch Dr. Hans Schönherr, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs, Schwarzenbergplatz 7, 1030 Wien, vertreten durch Dr. Herbert Salficky, Re... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte zog bereits am 2. 7. 2006 in das Mietobjekt ein; am 15. 7. 2006 schlossen die Streitteile einen mündlichen Mietvertrag mit einem Mietbeginn ab 1. 8. 2006. Die gerichtliche Aufkündigung der Klägerin wurde der Beklagten am 27. 11. 2007 zugestellt. Das Mietobjekt befindet sich in einem unterkellerten Haus, das über dem ersten Stock auch noch einen ausgebauten Dachboden ausweist. Im Erdgeschoss besteht ein Bürolokal mit einem großen Raum, Toilettenanlagen, Hei... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Veith, Dr. Grohmann, Dr. E. Solé und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1) Thomas G*****, 2) Adolf G*****, beide *****, beide vertreten durch Dr. Alois Schneider, Rechtsanwalt in Rattenberg, gegen die beklagte Partei Dr. Gaetano L*****, vertreten durch G... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht ließ die ordentliche Revision gemäß § 502 Abs 1 ZPO mit der
Begründung: zu, dass zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 5b Abs 8 Bundestheaterpensionsgesetz (BThPG), BGBl 1958/159, idF Dienstrechts-Novelle 2005, BGBl I 2005/80, und des § 18j BThPG idF Budgetbegleitgesetz 2003, BGBl I 2003/71, keine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs vorliege. Dieser
Begründung: der Zulassung der Revision schloss sich der Revisionswerber an. Die Revisionsgegner... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger brachte zu AZ 15 C 4/05m des Erstgerichts gegen den beklagten Schutzverband eine Impugnationsklage ein. Diese Rechtssache wurde zunächst mit der zwischen denselben Parteien anhängigen weiteren Impugnationsklage AZ 15 C 5/05h verbunden und danach mit einer vom Kläger zu AZ 13 C 2/05b erhobenen (dritten) Impugnationsklage, die gegen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung erhoben wurde. Führend blieb das erstgerichtliche Verfahren AZ 15 C 4/05m. Alle drei Im... mehr lesen...
Begründung: Der Ehemann der Klägerin, DI Robert K*****, wurde am 16. 3. 1998 bei einem vom Lenker des PKW der Erstbeklagten allein verschuldeten Verkehrsunfall tödlich verletzt. Die Zweitbeklagte war Haftpflichtversicherer des PKWs. Der Nachlass des Verstorbenen wurde der Klägerin eingeantwortet. In dem zwischen denselben Parteien geführten Verfahren 42 Cg 72/03i des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz wurde mit Urteil des Erstgerichts vom 23. 12. 2004 unter anderem die Ersa... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin kam im Eingangsbereich eines Lebensmittelgeschäfts zu Sturz und erlitt einen Speichenbruch rechts. Das Haus, in dem sich das von einem Dritten betriebene Geschäft befindet, steht im Eigentum der Beklagten. Der Eingangsbereich ist verfliest. Er ist vom Geschäftsbereich räumlich abgetrennt und nicht vom Mietvertrag des Geschäftsbetreibers umfasst. Bei Nässe besteht auf dem Fliesenboden Rutschgefahr. Im Einvernehmen mit den Beklagten verlegt daher der Geschäfts... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Adele E*****, vertreten durch Aigner Fischer Unter Rechtsanwaltspartnerschaft in Ried im Innkreis, gegen die beklagte Partei Hermann V*****, vertreten durch Dr. Manfred Pochendorfer... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisiongericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann sowie Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei I***** GmbH, *****, vertreten durch Mag. Hubertus P. Weben, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die beklagte Partei Mag. Rudi R*****, vertreten durch Held Berdnik Astner & P... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist Eigentümer einer Liegenschaft im Ortsgebiet von Krems. Diese grenzt westlich an die gepflasterte Wachtbergstiege an, die sich im Alleineigentum der Stadt Krems befindet. Östlich der Wachtbergstiege liegen das Grundstück des Nebenintervenienten und zwei Grundstücke einer anderen Grundeigentümerin. Die Wachtbergstiege beginnt bei der Alauntalstraße (Ende des Gehsteiges) und führt etwa im rechten Winkel zur Fahrbahnlängsachse der Alauntalstraße in nördlich... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Univ. Doz. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. E. Solé und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** OEG, *****, vertreten durch Dr. Jörg Herzog, Rechtsanwalt in Graz, gegen die beklagte Partei Land Steiermark, vertreten durch Held Berdnik Astner &a... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei C*****, vertreten durch Dr. Gerhard Renner, Dr. Gerhard Höllerl, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei Stefan N*****, vertreten durch Dr. Elisabeth Scheuba, Rechtsanw... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Andreas Mörk und Robert Hauser als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Harald B*****, Angestellter, *****, vertreten durch Teicht Jöchl Rechtsanwälte Kommandit-Partnerschaft in ... mehr lesen...
Beschluss : F***** und E***** P***** waren Kreditnehmer der Beklagten. Einer der ihnen gewährten Kredite war durch eine Wechselbürgschaft des Klägers über S 300.000,- besichert, zwei weitere durch zu Gunsten der Beklagten auf Liegenschaften der Kreditnehmer eingetragene Pfandrechte. Da die Kreditnehmer (Wechselhauptschuldner) die Wechselschuld nicht einlösten, erwirkten die Beklagte gegen sie und den Kläger Wechselzahlungsaufträge über S 300.000,- sA und über S 9.520,- sA, die unang... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 16. 3. 2004 bzw 21. 4. 2004 schlossen die Parteien einen Garagierungsvertrag über den Einstellplatz Nr 11 in der Wohnhausanlage *. Die Garage ist sowohl baubehördlich als auch durch die zuständige Magistratsabteilung für Verkehrswesen genehmigt. Die klagende Partei begehrt die Zahlung von rückständigem Bestandzins in Höhe von zuletzt EUR 480,22 sowie die Räumung des Bestandobjekts und bringt dazu vor, die Beklagten hätten die Bezahlung des Bestandzinses verwe... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 526 Abs 2 ZPO) - Ausspruch des Rekursgerichts ist der Revisionsrekurs des Beklagten nicht zulässig: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 526, Absatz 2, ZPO) - Ausspruch des Rekursgerichts ist der Revisionsrekurs des Beklagten nicht zulässig: Das Rekursgericht hat seinen Zulässigkeitsausspruch damit begründet, dass Rechtsprechung ... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Beklagten erteilten der klagenden Partei am 23. 4. 2002 den Auftrag, für sie ein Finanzierungs- und Umschuldungskonzept zu erarbeiten und zwecks Umsetzung des Konzepts in ihrem Namen Verhandlungen mit Banken und anderen Unternehmen zu führen. In dem schriftlichen Auftrag versicherten die beiden Beklagten, dass sie alle Informationen zur optimalen Durchsetzung des Finanzierungsansuchens übermittelt hätten bzw übermitteln; andernfalls verpflichteten sie sich, so... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei A***** AG, *****, vertreten durch Dr. Michael Mathes und Mag. Laurenz Strebl, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. Alexander K*****, Angestellter, *****, un... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf sowie Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei W***** HandelsgmbH, *****, vertreten durch Kosch & Partner, Rechtsanwälte in Wr. Neustadt, gegen die beklagten Parteien 1. Veronika W*****, Angestellte, 2. Friedrich W*****, ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger stellten eine Wegedienstbarkeit über ihre Liegenschaften zu Gunsten der „Felder des Beklagten" außer Streit (tatsächlich wurde das herrschende Grundstück im Jahr 2000 dem Sohn des Beklagten übergeben), begehren aber die Unterlassung des Befahrens ihrer Grundstücke wegen unzulässiger Erweiterung der Dienstbarkeit nach Errichtung eines neuen Stallgebäudes. Das Erstgericht wies die Klagebegehren ab. Es könne nicht festgestellt werden, dass es nach Errichtung ei... mehr lesen...