Begründung: Rechtliche Beurteilung Am 20. 10. 2004 wurde die außerordentliche Revision der klagenden Partei beschlussmäßig zurückgewiesen. Die ohne Freistellung gemäß § 508a Abs 2 ZPO erstattete Revisionsbeantwortung der beklagten Partei langte am 28. 10. 2004 beim Erstgericht und - von diesem weitergeleitet - am 4. 11. 2004 und damit nach der Entscheidung durch den Obersten Gerichtshof bei diesem ein; sie war daher spruchgemäß zurückzuweisen (9 Ob 163/98f).... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat mit Beschluss vom 8. 9. 2004 die außerordentliche Revision des Beklagten gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen. Die den Klägern nicht freigestellte und daher gemäß § 508a Abs 2 Satz 2 ZPO keinesfalls zu honorierende Revisionsbeantwortung ist erst nach Beschlussfassung über die Zurückweisung der außerordentlichen Revision, nämlich am 13. 9. 2004 beim... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisun... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens sind von der Versicherungsnehmerin aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung freiberuflich Tätiger begehrte Leistungen sowie ein für den Fall der Abweisung des Leistungsbegehrens erhobenes Begehren mit dem die Deckungspflicht der beklagten Versicherung zufolge Eintritt des Versicherungsfalles festgestellt werden möge. Die beklagte Versicherung "akontierte" dh behielt sich ausdrücklich bei den Zahlungen die Prüfung des Deckungsverhältnisses (absch... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. An den gegenteiligen Ausspruch des Berufungsgerichtes ist der Oberste Gerichtshof nicht gebunden (§ 508a Abs 1 ZPO). Im vorliegenden Verfahren begehrt die Bundesrepublik Deutschland von der beklagten Anstalt F***** aus Liechtenstein Zahlung des Gegenwertes von DM ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision der beklagten Parteien wurde mit Beschluss vom 7. 8. 2003 zurückgewiesen. Die nicht freigestellte Revisionsbeantwortung der klagenden Partei vom 25. 8. 2003 wurde infolge inzwischen endgültig erledigter Streitssache (vgl RIS-Justiz RS0043690 T4) mit Beschluss vom 12. 9. 2003 zurückgewiesen. Nunmehr langte am 15. 9. 2003 ein Antrag der klagenden Partei ein, die Kosten ihrer Revisionsbeantwortung... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei hat über Auftrag der beklagten Partei deren zuvor mehrfach störanfällige kältetechnische Anlage ("Plus-Verbundanlage") zu einem vereinbarten Pauschalpreis von S 636.000,-- (EUR 46.219,92) unter gleichzeitiger einvernehmlicher Stornierung mehrerer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung noch offener früherer Reparaturrechnungen umgerüstet. Diese Umrüstung wurde am 8. 2. 2001 fertig gestellt. Auf den Schlussrechnungsbetrag hat die beklagte Partei nur eine... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 26. Februar 2003 wies der Oberste Gerichtshof die außerordentliche Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Berufungsgericht vom 12. November 2002, GZ 37 R 391/02b-24, mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage zurück. Am 2. April 2003 gaben die klagenden Parteien eine an den Obersten Gerichtshof adressierte Revisionsbeantwortung "ungeachtet der Tatsache", dass ihnen eine solche "nicht freige... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte hat im Haus des Klägers seit 1. 3. 1997 eine Wohnung gemietet, in der sein Vormieter, in dessen Rechte und Pflichten er eingetreten ist, im Jahr 1980 eine Dusche einbauen ließ. Der Kläger begründete seine auf § 30 Abs 2 Z 3 erster Satz MRG gestützte gerichtliche Aufkündigung des Mietverhältnisses - soweit im Revisionsverfahren noch relevant - damit, dass die erwähnte Dusche mangelhaft eingebaut worden sei. Dadurch komme es an Wänden, Bodenbelägen und der ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Aufhebung der am 7. 8. 1997 zwischen den Streitteilen abgeschlossenen Vereinbarung. Er sei bis 31. 3. 1995 bei der Rechtsvorgängerin der beklagten Partei beschäftigt gewesen; mit Vereinbarung vom 22. 5. 1995 sei das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgelöst worden. Dabei sei vereinbart worden, dass der Kläger ab 1. 1. 1996 Leistungen aus einem abgeschlossenen Sozialplan erhalte. In diesem sei unter Punkt 12 festgelegt worden, dass eine monatliche ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat mit Beschluss vom 12. 6. 2002 die außerordentliche Revision des Klägers gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen. Die nicht freigestellte und daher gemäß § 508a Abs 2 Satz 2 ZPO keinesfalls zu honorierende Revisionsbeantwortung der beklagten Parteien ist erst nach Beschlussfassung über die Zurückweisung der außerordentlichen Revision, nämlich am 5. 7. ... mehr lesen...
Begründung: Nach einer Programmvorführung legte die beklagte Software-Firma der im Zimmereigewerbe tätigen klagenden Partei ein Anbot betreffend die Lieferung der Software "S*****", welches die Klägerin mit Telefax vom 11. 9. 1997 annahm. Ein darüber hinausgehender Wartungsvertrag wurde nicht abgeschlossen, sondern nur in Aussicht genommen. Die Installation und Einarbeitung ("Erstanweisung") erfolgten vereinbarungsgemäß am 18. 9. 1997, worauf die beklagte Partei Rechnungen in Gesamt... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Parteien ist neben den gegenständlichen, über Klage und Widerklage geführten, zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung miteinander verbundenen Scheidungsverfahren zu 3 C 278/96x des Bezirksgerichtes Klosterneuburg auch ein von der hier klagenden und widerbeklagten Partei (im Folgenden nur mehr Klägerin genannt) gegen die hier Beklagte und widerklagende Partei (in der Folge kurz Beklagter) angestrengter Unterhaltsprozess anhängig. Im Rahmen dieses Prozess... mehr lesen...
Begründung: Mit Teilurteil bestätigte das Berufungsgericht infolge Berufung der Klägerin I.) die Abweisung des Klagebegehrens gegen den Erstbeklagten (1. Zahlung ATS 517.992,10 sA, 2. Feststellung) und den Zweitbeklagten (1. Zahlung ATS 253.317,40 sA, 2. Feststellung), sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes des Feststellungsbegehrens ATS 52.000, nicht aber ATS 260.000 übersteige, und die ordentliche Revision nicht zulässig sei, und II.) hob im Übrigen das Ersturtei... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen der A***** GesmbH wurde am 31. 3. 1999 der Konkurs eröffnet; zum Masseverwalter wurde der Beklagte bestellt. Der Betrieb der Gemeinschuldnerin wurde - da insofern eine positive Fortführungsprognose vorlag - in Teilbereichen fortgeführt. Die Klägerin, die schon früher mit der nunmehrigen Gemeinschuldnerin in Geschäftsverbindung gestanden war, erhielt vom Beklagten das Schreiben vom 15. 4. 1999, in dem mitgeteilt wurde, dass der Betrieb durch den Masseve... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Klinger als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann und Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Thorsten S*****, vertreten durch Dr. Herbert Grass und Mag. Günther Kiegerl, Rechtsanwälte in Deutschlandsberg, gegen die beklagte Partei Eva D*****, vertrete... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung I) Zum Rekurs gegen den Aufhebungsbeschluss vom 25. 9. 2000: römisch eins) Zum Rekurs gegen den Aufhebungsbeschluss vom 25. 9. 2000: Das Berufungsgericht stützt seinen Ausspruch über die Zulässigkeit des Rekurses (§ 45 Abs 2 ASGG) darauf, dass der Oberste Gerichtshof die Zuordnung und Anwendbarkeit der §§ 1162a ff ABGB auf Ausbildungskosten bisher nicht behandelt habe. Das Berufungsgericht stützt seinen Ausspruch üb... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde 1995 rechtskräftig geschieden. Aus Anlass der Scheidung schlossen sie einen gerichtlichen Vergleich, mit dem sich der am 20. 11. 1939 geborene Beklagte verpflichtete, der am 15. 2. 1944 geborenen Klägerin - ausgehend von einem Reineinkommen seinerseits von (damals) S 210.000,-- jährlich sowie einem Pensionseinkommen der Klägerin von (damals) S 5.000,-- - ab 1. 7. 1995 einen monatlichen Unterhalt von S 5.000,-- zu bezahlen. Diesen Unterha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 28. 7. 1993 ereignete sich auf der Brennerautobahn A 13 gegen 0.30 Uhr ein Verkehrsunfall zwischen einem vom Beklagten gelenkten und bei der Klägerin haftpflichtversicherten PKW einerseits sowie einem von einem slowakischen Staatsbürger gelenkten PKW andererseits, der (wegen Bauchschmerzen des Sohnes des slowakischen Lenkers) bei Kilometer 3,7 mit angezogener Handbremse und eingeschalteter Warnblinkanlage zur Hälfte außerhalb und zur Hälfte innerhalb des ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war vom 2. 3. 1992 bis 31. 8. 1998 bei der Beklagten zunächst als Kassenkraft, dann als Filialleiterstellvertreterin und seit 1. 12. 1995 als Filialleiterin beschäftigt. In dem zwischen den Streitteilen am 1. 12. 1995 abgeschlossenen schriftlichen Dienstvertrag heißt es unter anderem: "... 4. Bezüge: Der Dienstnehmer erhält ein überkollektivvertragliches monatliches Bruttogehalt von S 20.000, mit welchem sämtliche vom Dienstnehmer geleisteten Mehr- bzw... mehr lesen...
Begründung: Dem Verfahren liegt eine Impugnationsklage nach § 36 EO gegen die Exekutionsbewilligung des Bezirksgerichtes Spittal/Drau vom 22. 5. 1998 zugrunde, die dem Beklagten aufgrund des Zahlungsbefehles des Erstgerichtes vom 27. 1. 1998 gegen die Klägerin für offene Entgeltansprüche bewilligt worden war. Die Klägerin steht auf dem Standpunkt, dass zwischen den Parteien am 5. 3. 1998 ein außergerichtlicher Vergleich abgeschlossen worden sei, wonach der Beklagte gegen Zahlun... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind (bzw. waren) Angestellte der Beklagten und als Abteilungsleiter bzw. Abteilungsleiter-Stellvertreter bei der Landesstelle Wien beschäftigt. Gemäß § 44 Abs 1 Z 1 und 4 der DO.A gebührt den in die Gehaltsgruppe F einzureihenden Leitern von Organisationseinheiten (ua) der Beklagten und deren Landesstellen sowie den Stellvertretern dieser Leiter eine Funktionszulage von 10 % bis 30 % der jeweiligen ständigen Bezüge gemäß § 35 Abs 2 Z 1 lit a und Z 6 DO... mehr lesen...
Begründung: Dr. Rudolf F***** (im Folgenden Leasinggeber genannt) kaufte am 30. 3. 1994 einen PKW Mercedes Benz 300 SL von einem anderen Leasingunternehmen und verleaste das Fahrzeug an den Sohn des Klägers Johannes Gösta M***** (im Folgenden auch Leasingnehmer genannt). Dieser kam seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Leasingvertrag nicht nach, sondern wollte den unter Eigentumsvorbehalt der Bank, die dem Leasinggeber den Kaufpreis kreditiert hatte, stehenden PKW verkaufen, um... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist die Nichte der am 6. 10. 1997 verstorbenen Margarete A*****, die ein maschinschriftliches Testament folgenden Inhalts hinterließ: "Testament Ich, Grete A*****, ... hinterlasse meiner Nichte, ... (Klägerin) mein ganzes Vermögen, bestehend aus 'Haus und Grund - R*****'. NS. Ich verpflichte bzw ersuche meine Nichte ..., sich bis zu meinem Ableben aus meinen Ersparnissen für mich zu sorgen. Ich schreibe meinen letzten Willen bei vollem Bewus... mehr lesen...
Begründung: Johann S*****, der Ehegatte der Klägerin, erlitt am 4. 12. 1996 bei der Handhabung einer Motorsäge tödliche Verletzungen. Der verstorbene Johann S***** hatte bei den beklagten Versicherungsunternehmen verschiedene Lebens- und Unfallversicherungen abgeschlossen. Dabei handelte es sich um eine bei der Erstbeklagten am 14. 3. 1996 beantragte Unfallversicherung über S 2,000.000, Anträge an die Zweitbeklagte vom 25. 4. 1996 und 31. 10. 1996 über Unfallversicherungen übe... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin vom 12. 6. 1984 bis zum 28. 2. 1993 und vom 11. 3. 1993 bis zum 30. 9. 1999 als Angestellte beschäftigt. Das erste Arbeitsverhältnis (bis 28. 2. 1993) endete durch Arbeitnehmerkündigung. Das zweite Arbeitsverhältnis wurde durch Arbeitgeberkündigung beendet. Der Klägerin wurde eine Abfertigung in der Höhe von drei Monatsentgelten ausgezahlt. Zwischen den Parteien ist strittig, ob der Klägerin weitere d... mehr lesen...
Begründung: Zu 18 Cga 340/97v kündigte die Klägerin den Mietvertrag über die vom Beklagten bewohnte Wohnung mit der
Begründung: auf, der Beklagte komme seinen Zahlungsverpflichtungen nur teilweise und zuletzt überhaupt nicht mehr nach. Zu 18 Cga 341/97s begehrt die Klägerin vom Beklagten Benützungsentgelt von S 477.643,56 und die Räumung der Wohnung. Der Beklagte bestritt beide Klagebegehren und wendete im Wesentlichen ein, dass der am 27. 1. 1983 geschlossene Mietvertrag sei... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger wurde im Verfahren 27 Cg 19/93z (später 29 Cg 66/97g) des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom beklagten Rechtsanwalt rechtsfreundlich vertreten. Diesem Verfahren lag eine auf Pflichtteilsergänzung gerichtete Klage der Schwester des nunmehrigen Klägers gegen diesen (dort als Beklagter) zugrunde. Das angerufene Erstgericht gab dem Klagebegehren der Genannten zunächst ua mit S 1,408.098,21 sA statt und wies das Mehrbegehren von S 945.377,79 ab. An... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist zur Hälfte, der Kläger ebenso wie seine Brüder Rudolf und Franz S***** zu einem Sechstel Eigentümer einer bebauten Liegenschaft in K*****. Ein Teil der Räumlichkeiten wird vom Kläger mit seiner Familie bewohnt, die übrigen Räume, insbesondere die sogenannte "Sch*****-Wohnung" sind bzw waren vermietet. Die Rechtsvorgänger der Streitteile haben am 1. 11. 1978 eine mit 31. 12. 1993 befristete Benützungsregelung getroffen, in deren Rahmen der Miteigentümergr... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin und der Antragsgegner, die seit 1971 in Österreich leben, sind beide deutsche Staatsbürger. Sie hatten einander am 31. 8. 1964 geheiratet und am 22. 9. 1964 mit Notariatsakt einen (Ehe)Vertrag geschlossen, in dem rückwirkend mit dem Tag ihrer Eheschließung als ehelicher Güterstand Gütertrennung gemäß § 1414 BGB vereinbart wurde. Nachdem die Ehe mit Urteil des Bezirksgerichts Wiener Neustadt vom 8. 6. 1998 aus dem überwiegenden Verschulden des Antra... mehr lesen...