Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Feststellung des Erstgerichtes, wonach der Beklagte "... bereits ab September 1998 ... City-Taxi-Karten entgegennahm", zwar unrichtig als Aktenwidrigkeit behandelt (- obwohl bezweifelt werden kann, dass die vom Erstgericht zitierten Beweismittel eine solche Feststellung zuließen; doch stehen sie damit nicht im direkten Widerspruch [RIS-Justiz RS0043397, RS0043421] -), doch ist dieser... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Bank schloss am 3. 11. 1995 mit Reinhard M***** drei Kreditverträge ab; sie gewährte M***** einen Kontokorrentkredit über S 500.000,--, einen Fremdwährungskredit über S 1 Mio und einen weiteren Kredit über S 1 Mio, wobei hinsichtlich der beiden letzteren Kredite als Verwendungszweck jeweils "Anschaffung einer Betriebswohnung" angeführt wurde. Den Verantwortlichen der klagenden Partei war allerdings bewusst, dass es sich tatsächlich nicht um Objektfinanzi... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Beweislastumkehr des § 1298 ABGB führt im Bereich schuldrechtlicher Sonderbeziehungen zwischen Schädiger und Geschädigtem oder bei der Verletzung von Schutzgesetzen dazu, dass der Schädiger zu beweisen hat, dass ihn kein Verschulden trifft. Diese Beweislastumkehr betrifft aber nur das Verschulden, der Beweis der Kausalität obliegt jedoch weiterhin dem Geschädigten (JBl 1997, 522; SZ 71/108; RIS-Justiz RS0026338, ins... mehr lesen...
Norm: ABGB §904 IIABGB §1478ZPO §503 Z4 E2cZPO §503 Z4 E4c6
Rechtssatz: Bei beiden Arten der Stundung ist die Beurteilung in sich geschlossener selbständiger Tatbestände erforderlich. Wird die Stundungsfrage im Zusammenhang mit dem Verjährungseinwand in zweiter Instanz nicht mehr aufgeworfen, so kann sie in dritter Instanz auch im Rahmen der Rechtsrüge nicht mehr aufgerollt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die - nominell auch unter dem Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung - vorgetragene Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor. Obgleich diese Beurteilung nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner
Begründung: bedürfte, ist den Revisionsausführungen kurz zu erwidern: Die - nominell auch unter dem Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung - vorgetragene Mangelhaftigkeit de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt die Gewährung der Invaliditätspension auch über den Ablauf des 30. September 1999 hinaus. Die beklagte Partei beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab, weil der am 2. 6. 1959 geborene Kläger, der bisher als Staplerfahrer tätig gewesen sei, noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einfache Überwachungstätigkeiten wie beispielsweise als Portier und andere verrichten könne. Aufgrund des medizinis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht wies das auf Gewährung der Invaliditätspension im gesetzlichen Ausmaß gerichtete Klagebegehren ab. Es gelangte zu dem Ergebnis, dass der Kläger im maßgeblichen Zeitraum überwiegend als angelernter Schlosser gearbeitet habe und ihm daher Berufsschutz nach § 255 Abs 2 ASVG zukomme. Da der Kläger jedoch noch die Verweisungstätigkeit eines Fertigungsprüfers in metallbearbeitenden und -verarbeitenden Betrieben verrichten könne, liege eine Invalid... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung der Vorinstanzen, dass die Klägerin, die nicht überwiegend in erlernten (angelernten) Berufen sondern als Hausbesorgerin tätig war, nicht als invalid im Sinn des § 255 Abs 3 ASVG anzusehen ist, ist zutreffend. Die Klägerin bemängelt in ihrer Rechtsrüge - wie bereits in der Berufung - im Hinblick auf die Unterlassung der Einholung eines berufskundlichen Gutachtens die Unvollständigkeit... mehr lesen...
Begründung: 1. Zur Revision der Drittbeklagten: Die Rechtsrüge der Drittbeklagten scheitert schon deshalb, weil diese im Berufungsverfahren nur eine Tatsachen- und Beweisrüge erhoben hat (ON 56, siehe S 42 des Berufungsurteils). Eine im Berufungsverfahren unterbliebene Rechtsrüge kann aber im Revisionsverfahren nicht nachgeholt werden (Kodek in Rechberger ZPO2 Rz 5 zu § 503 mwN). Festgestellt wurde, dass die Kläger der Drittbeklagten S 800.000 als Anzahlung auf den Kaufpreis der L... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 4 2. 1994 lehnte die beklagte Partei den Antrag des am 10. 4. 1927 geborenen Klägers vom 22. 1. 1992 auf Zuerkennung der Alterspension mit der
Begründung: ab, dass die Wartezeit nicht erfüllt sei. Dagegen erhob der Kläger zu 10 Cgs 25/94b Klage beim Arbeits- und Sozialgericht Wien. Auch das Gericht sah die Wartezeit als nicht erfüllt an, weil gemäß Auskunft des jugoslawischen Sozialversicherungsträgers und dessen Bescheid vom 28. 9. 1992 in der Sozial... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid der beklagten Partei vom 29. 10. 1999 wurde der Antrag der am 20. 6. 1955 geborenen Klägerin auf Zuerkennung einer Invaliditätspension mangels Erfüllung der Wartezeit abgewiesen. Sie habe zum Stichtag 1. 10. 1999 insgesamt nur 86 Versicherungsmonate (70 Beitragsmonate und 16 Ersatzmonate) in Österreich erworben. Das Erstgericht wies das dagegen erhobene Klagebegehren ab. Es stellte fest, dass die Klägerin im ehemaligen Jugoslawien nicht beschä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin betreibt ein Einkaufszentrum in V*****; sie ist Inhaberin der Wortbild-Marke CYTA. Die am 30. 9. 1992 angemeldete und seit 6. 7. 1993 geschützte Marke ist für die Klasse 35 (Werbung, Geschäftsführung, Unternehmensverwaltung, Büroarbeiten) registriert. Die Klägerin wirbt seit 1993 für ihr Einkaufszentrum massiv mit der - auch als Bestandteil ihrer Firma verwendeten - Bezeichnung CYTA; im Jahresdurchschnitt wendet sie 6,000.000 S für Werbung auf. ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht setzte das Besuchsrecht des Vaters der Minderjährigen gegenüber aus und wies dessen Antrag, das Besuchsrecht gerichtlich zu regeln, ab; dem Vater wurde zudem die Aufnahme von Kontakten mit seinem Kind "derzeit" untersagt. Das Gericht stellte fest, die Minderjährige lehne seit April 1999 "jegliche Kontaktaufnahme zu ihrem Vater heftig ab" und begründe dies mit sexuellen Übergriffen ihres Vaters. Es sei zwar nicht feststellbar, auf Grund welcher Vorfälle ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 22. 9. 1995 lehnte die beklagte Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten den Antrag der Klägerin auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitspension ab. Das Erstgericht gab dem dagegen erhobenen Klagebegehren statt und verpflichtete die beklagte Partei, der Klägerin die Berufsunfähigkeitspension im gesetzlichen Ausmaß ab 1. 6. 1995 zu gewähren. Es stellte fest, dass die am 9. 2. 1944 geborene Klägerin aufgrund der näher beschriebenen Leidenszust... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Das Rekursgericht hat sich im Ramen der Erledigung der Beweisrüge unter anderem auf das Argument gestützt, dass bei auf (Nach-)Namen lautenden e-mail-Adressen nur dann Sub-Adressen (wie etwa hier: verschiedene Vornamen) vergeben werden könnten, wenn eine eigene Domain lautend auf den Nachnamen erwirkt werde; es erscheine gerade bei einem Mitarbeiter eines Servicedienstes naheliegend, vom Angebot einer eigenen Domain ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei erbrachte für die beklagte Partei im Februar 1996 Unternehmensberatungsleistungen, die sie in der Faktura vom 26. 2. 1996 über 26.136,47 hfl (= 163.200,08 S) "vereinbarungsgemäß" verrechnete. Die Rechnung war an eine Schärdinger Anschrift der beklagten Partei adressiert. Nach dem Firmenbuchstand betreibt die beklagte Partei ihre Geschäfte hingegen unter einer Wiener Adresse. Die klagende Partei korrespondierte mit der beklagten Partei auch nach Re... mehr lesen...
Norm: ABGB §904 IIABGB §1478ZPO §503 Z4 E2cZPO §503 Z4 E4c6
Rechtssatz: Bei beiden Arten der Stundung ist die Beurteilung in sich geschlossener selbständiger Tatbestände erforderlich. Wird die Stundungsfrage im Zusammenhang mit dem Verjährungseinwand in zweiter Instanz nicht mehr aufgeworfen, so kann sie in dritter Instanz auch im Rahmen der Rechtsrüge nicht mehr aufgerollt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Ärztin; sie arbeitet ganzheitlich und wendet die Blutegeltherapie an. Die Klägerin, die einen mediterranen Hauttyp mit starker Pigmentierungsneigung besitzt, hatte Besenreiser und deutlich sichtbare Krampfadern; es lag bei ihr eine chronische Veneninsuffizenz an beiden Beinen vor. Sie hatte von den Blutegelbehandlungen der Beklagten in der Fernsehsendung "Schiejok täglich" erfahren; am 8. 8. 1996 suchte sie die Beklagte auf und wollte eine B... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt von der Beklagten die Rückzahlung eines ihr am 18. 8. 1993 gewährten Darlehens über S 100.000. Die Beklagte wendete ein, den Geldbetrag nicht angenommen zu haben, wenn sie gewusst hätte, dass der Kläger diesen zurückfordern werde. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab, wobei im Wesentlichen folgende Feststellungen getroffen wurden: Im August des Jahres 1993 wurde das Auto der Beklagten aufgrund eines Unfalls unbrauchbar. Für den Kauf eine... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof ist auch im Rekursverfahren nur Rechts- und nicht Tatsacheninstanz; eine Überprüfung der Beweiswürdigung der Vorinstanzen kommt in dritter Instanz nicht in Betracht. Der Oberste Gerichtshof ist vielmehr an den von den Tatsacheninstanzen als bescheinigt angenommenen Sachverhalt gebunden (JBl 1996, 728; SZ 51/21 uva). Auf die Ausführungen der Revisionsrekurswerberin, mit denen sie den von den Vorins... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die gerügte Mangelhaftigkeit und Aktenwidrigkeit liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Da das Erstgericht die Feststellung der Vereinbarung der GOA auf die Parteienvernehmung des Beklagten und die Honorarberechnung (Beilage 41) gründete, das Berufungsgericht sich mit dieser Frage befasst und die Beweiswürdigung des Erstgerichtes erkennbar überprüft hat, vermögen allenfalls entgegenstehende Beweismittel oder eine mangelhaf... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Rechtsfragen, die im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO aufzugreifen wären, werden nicht aufgezeigt. Rechtsfragen, die im Sinne des Paragraph 502, Absatz eins, ZPO aufzugreifen wären, werden nicht aufgezeigt. Ob das unentschuldigte Nichterscheinen der Beklagten zu ihrer Parteienvernehmung dahin zu würdigen war, dass sie keine entscheidungswesentlichen Angaben hätte machen können oder wie die klagende Partei meint, dass sie de... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind als Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ 18 GB G***** (ua mit den Grundstücken Nr 531/1 und 41/1) Dienstbarkeitsbelastete, die beklagten Parteien (als Miteigentümer der Liegenschaft EZ 152 GB G***** mit den Grundstücken Nr 530/4 und 151 samt darauf errichtetem Haus G*****) Dienstbarkeitsberechtigte eines ersessenen Fahrrechtes über die bezeichneten Grundstücke der Kläger. Diese stellten mit der am 8. 4. 1999 eingebrachten Klage das Feststellungsbege... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Während die Wertung, ob die wesentliche Grundlage für die Fortführung der Ehe bei einem Teil subjektiv zu bestehen aufgehört hat, dem irrevisiblen Tatsachenkomplex zuzurechnen ist (8 Ob 2119/96t = SZ 70/19), stellt die Frage, ob die Ehe objektiv unheilbar zerrüttet ist, eine auf Grund der Feststellungen zu entscheidende Rechtsfrage dar (RIS-Justiz RS0043432; 10 Ob 258/99k). Unheilbare Ehezerrüttung im Sinn des § 49 EheG... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin des Magazins "M@il" mit dem Untertitel "Das Internet von seinen besten Seiten", die Beklagte ist Medieninhaberin des Magazins "NET @ LINE" mit dem Untertitel "Das österreichische IT-Magazin". Die Beklagte bewirbt ihre Zeitschrift mit dem Slogan "NET @LINE, Österreichs führendes Internet-Magazin". Zur Sicherung ihres inhaltsgleichen Unterlassunganspruchs begehrt die Klägerin die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, mit der der Be... mehr lesen...
Begründung: Beide Streitteile vertreiben Hörgeräte. Die Beklagte bewarb ihre Produkte im März 2000 mittels Inseraten in verschiedenen Zeitungen sowie mittels Postwurfsendungen; in den Werbemitteln verwies sie jeweils auf ein zusammen mit ihren Hörgeräten angebotenes kostenloses Dienstleistungspaket, das unter anderem eine "Vollschutzversicherung" enthalte. Die von der Beklagten beworbene Vollschutzversicherung gewährt Versicherungsschutz bei Totalschaden, Verlust (mit einem Selbst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor. Vom Berufungsgericht bereits verneinte Verfahrensmängel erster Instanz können in dritter Instanz nicht mehr mit Erfolg neuerlich geltend gemacht werden (Kodek in Rechberger, ZPO2 Rz 3 zu § 503 mwN). Dieser Grundsatz gilt nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senates auch in Sozialrechtssachen (SSV-NF 7/74... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Erstgericht hat die von der klagenden Partei zur Rechtfertigung der Aufkündigung des Hausbesorgerdienstverhältnisses vorgebrachten Behauptungen nicht als erwiesen angenommen. Die in diesem Sinne getroffenen Feststellungen wurden von Berufungsgericht übernommen. Ihre Bekämpfung ist im Revisionsverfahren nicht zulässig (RIS-Justiz RS0042903; zuletzt 10 ObS 62/00s). Dessen ungeachtet beschränken sich die Ausf... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht verkennt keineswegs die Rechtsprechung, nach welcher einen Wirtschaftstreuhänder als Bilanzersteller (SZ 43/236) gleich anderen Sachverständigen (SZ 69/258) objektive Sorgfaltspflichten auch gegenüber einem Dritten treffen können, wenn er damit rechnen musste, dass die Bilanz die Grundlage für die Disposition (hier: die Kreditgewährung) des Dritten bilden werde. Nach den Feststellungen enthielt die d... mehr lesen...
Begründung: Im März 1995 wurde zur Sicherstellung einer (Darlehens-)Forderung von S 500.000,-- ein Wechsel über S 520.000,-- von der klagenden Partei ausgestellt und vom Beklagten sowie von Jindrich G***** akzeptiert. Die Wechselsumme wurde in zwei Teilbeträgen getilgt. Am 20. 5. 1995 ersuchten der Beklagte und Jindrich G***** die Geschäftsführerin der klagenden Partei und ihren Ehemann um einen Geldbetrag von S 500.000,--. Da die erste Schuldverpflichtung vom März 1995 anstan... mehr lesen...