Norm
ZPO §503 Z4 E4c10Rechtssatz
Die Frage, ob eine Willenserklärung "bestimmt" oder "unbestimmt" ist, ist eine Rechtsfrage, während die Frage, ob eine Willenserklärung, "ernstlich" abgegeben wurde, eine Tatfrage ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0043614Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.08.2015