RS OGH 1952/7/18 2Ob556/52

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Veröffentlicht am 18.07.1952
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Norm

ZPO §503 Z4 E4c16

Rechtssatz

Ob der Widerspruch des schuldlosen (oder minderschuldigen) Gatten gegen die Ehescheidung sittlich gerechtfertigt sei, ist ein quaestio mixta, also eine auf tatsächlichen Feststellungen beruhende Frage rechtlicher Beurteilung. Tatsächlicher Natur sind alle "das gesamte Verhalten der beiden Ehegatten" betreffenden Feststellungen, welche vom Gericht zur Grundlage seines rechtlichen Charakter tragenden Werturteiles über die sittliche Rechtfertigung der Aufrechterhaltung des Ehebandes (und damit der Beachtlichkeit des Widerspruches) genommen werden.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 556/52
    Entscheidungstext OGH 18.07.1952 2 Ob 556/52

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0043436

Dokumentnummer

JJR_19520718_OGH0002_0020OB00556_5200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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