Norm
UWG §9Rechtssatz
Die Frage der Verkehrsgeltung eines Unternehmenskennzeichens ist eine Tatfrage und kann daher vom OGH nicht überprüft werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0043668Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.04.2020