Norm
ABGB §1116 ARechtssatz
Die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist des § 560 Abs 1 ZPO hat auch die materiellrechtliche Wirkung, daß das Bestandverhältnis als nicht aufgelöst gilt. Die Frage der Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist ist daher eine der materiellrechtlichen Beurteilung im Sinne des § 503 Z 4 ZPO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0020988Zuletzt aktualisiert am
31.03.2009