Norm
ArbGerG §25 Abs1 Z3 ERechtssatz
Es fällt in das Gebiet der Beweiswürdigung, ob das Berufungsgericht in arbeitsgerichtlichen Rechtsstreitigkeiten dann, wenn gegen die Verlesung der Protokolle keine Einsprache erhoben wird, sich mit der Verlesung begnügt oder eine unmittelbare Beweiswiederholung für erforderlich hält. Daß in der Berufung die neuerliche Vernehmung der in erster Instanz vernommenen Zeugen und Parteien beantragt wurde, kann die Einsprache nicht ersetzen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0043098Dokumentnummer
JJR_19721219_OGH0002_0040OB00099_7200000_001