Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob der Beweggrund für den Abschluß eines entgeltlichen Geschäftes Vertragsinhalt geworden ist und daher zur
Begründung: eines (wesentlichen) Geschäftsirrtums werden kann (EvBl 1973/27, RIS-Justiz RS0016267), läßt sich nur durch Auslegung des Vertrages im Einzelfall beurteilen. Da dem Berufungsgericht hiebei keine auffallende Fehlbeurteilung unterlaufen ist (RZ 1994/45), kommt der hier entscheidungswesentlichen Vertragsaus... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der von der beklagten Partei blanko akzeptierte Wechsel wurde einer GmbH übergeben, deren Vermögen durch Verschmelzungsvertrag (§§ 219 ff und 234 AktienG iVm Art I Umgründungssteuergesetz) im Wege von Gesamtrechtsnachfolgen auf die klagende Partei übergegangen ist, die sodann den Wechsel vervollständigte. Bei diesen Rechtsübergängen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge ("als Ganzes" in § 219 Z 1 und 2 AktienG; vgl Kastner/... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 502 Abs 1 ZPO ist die Anrufung des Obersten Gerichtshofes nur dann zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung der dort genannten Rechtsfragen abhängt (JBl 1985, 303 uva), wenn also die angeschnittene Rechtsfrage präjudiziell ist (1 Ob 39/94; 1 Ob 535/95; 1 Ob 42/95). Dies trifft auf die in der außerordentlichen Revision angesprochenen Fragen aber nicht zu. In der grundlegenden Nach Paragraph 502, Absatz eins,... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei ist eine Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Deutschland. Sie verkaufte der Erstantragsgegnerin, einer Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Österreich, deren Geschäftsführer der Zweitantragsgegner ist, im Mai 1996 Teppiche um 70.193,85 DM. Auf den Bestellscheinen und Rechnungen wurde vermerkt, daß die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der gefährdeten Partei bleiben sollte. Der Kaufpreis sollte mittels dreier Wechsel bezahlt... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach den für den Obersten Gerichtshof bindenden Feststellungen der Vorinstanzen war der Wortlaut des zugunsten des verstorbenen Gatten der Klägerin und dessen mitversicherten Angehörigen bestehenden Gruppenversicherungsvertrages mit den festgestellten Bedingungen vom 25.5.1993 ident. Das Vorbringen der Klägerin, man müsse von einer Fassung ausgehen, wie sie aus einem Merkblatt vom 1.1.1987 hervorgehe, wurde daher schon z... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht gelangte schon durch Auslegung des zwischen den Streitteilen geschlossenen Vertrages zur Rechtsansicht, daß der Beklagte zur Übersendung von Adreßmaterial an den Kläger verhalten gewesen wäre und die Verletzung dieser Vertragspflicht den Kläger zur Auflösung des Vertrages berechtigte. Diese im Einzelfall erfolgte Auslegung durch das Berufungsgericht läßt eine auffallende Fehlbeurteilung nicht erkenn... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Streitteilen wurde nachstehender Vertrag über Agenturleistungen abgeschlossen: "V E R T R A G zwischen *****K***** *****ges.m.b.H. & Co KG ***** im folgenden Werbungtreibender genannt und *****E***** ***** Gesellschaft m.b.H. & Co KG ***** im folgenden E***** genannt wird folgender Vertrag geschlossen: Der Werbungtreibende beauftragt E*****, im Rahmen dieses Vertrages für das gesamtösterreichische Bundesgebiet werbliche Maßn... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hatte (u.a.) mit in nichtöffentlicher Sitzung gefaßtem Beschluß die Berufung des Drittbeklagten wegen Nichtigkeit, mit der die mangelnde Prozeßfähigkeit der Klägerin geltend gemacht wurde, zurückgewiesen. Es berief sich zur
Begründung: auf die beiden Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs EvBl 1972/104 und 6 Ob 72/75, wonach § 477 Abs 1 Z 5 ZPO im Zusammenhang mit den §§ 1, 2, 5, 6, 7 ZPO und § 21 ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Landesgerichtes Salzburg vom 16.5.1995, 2 Nc 139/95 wurde der betreibenden Partei zur Hereinbringung eines Unterhaltsrückstandes von DM 16.301,82 für die Monate Oktober 1992 bis Dezember 1994 und laufend fällig werdender Unterhaltsbeträge von monatlich DM 1.310,10 ab 1.1.1995 sowohl die Fahrnis- als auch die Gehaltsexekution gemäß § 294a EO bewilligt. Mit Beschluß des Landesgerichtes Salzburg vom 16.5.1995, 2 Nc 139/95 wurde der betreibenden Partei ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Richtig ist zwar, daß das Berufungsgericht in der Frage der Beweislast von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes abgewichen ist. Nach EF 54.335 und EF 60.136 muß nämlich der Kläger, wenn dem Beklagten der Beweis gelungen ist, daß er an einer geistigen Störung leidet, die seinem Verhalten allgemein die Qualifikation von Ehescheidungsgründen aus Verschulden nehmen würde, beweisen, daß im Einzelfall bestimmte Verfe... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei H***** Aktiengesellschaft, ***** vertreten durch Dr.Markus Skarics, Rechtsanwalt in Imst, wider die beklagte Partei Angelina O*****, vertreten durch Dr.Dieter Brandstätter, Rechtsanwalt in Innsbruck, ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 393 Abs 1 HGB darf der Kommissionär ohne Zustimmung des Kommittenten an einen Dritten weder Vorschuß leisten noch Kredit gewähren. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz norminiert § 393 Abs 2 HGB: Nach dieser Bestimmung ist der Verkaufskommissionär auch ohne Zustimmung des Kommittenten zu einer Stundung des Kaufpreises berechtigt, wenn der Handelsbrauch am Ort des Geschäftes die Stundung mit sich bringt. In ihrer Re... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei ist aufgrund eines Bestandvertrags vom 15.Dezember 1948 Mieterin von zwei Räumen im Gesamtausmaß von etwa 36 m2 in einem Haus der klagenden Partei. Nach einer mündlichen Zusage der Vermieterin wurde der beklagten Partei 1989 ein weiterer Raum von etwa 25 m2 für das Sortieren von Post zum Gebrauch überlassen. Diese Vereinbarung war auf drei Jahre befristet. Die Volksschule der klagenden Partei besteht aus sechs Klassen. Eine befindet sich im Dachgesc... mehr lesen...
Begründung: Am 17.6.1989 sprach der Oberste Sanitätsrat Österreichs die Empfehlung aus, ab 1.1.1990 die generelle BCG-Säuglingsimpfung (gegen Tuberkulose) bei Neugeborenen in Österreich zu sistieren und nur mehr jene Säuglinge zu impfen, die einer erhöhten Tuberkuloseansteckungsgefahr ausgesetzt sind. Diese Empfehlung wurde deshalb ausgesprochen, weil das Infektionsrisiko so niedrig geworden war, daß eine generelle Neugeborenenimpfung als nicht mehr berechtigt und sinnvoll erschie... mehr lesen...
Begründung: Der am 2.3.1955 geborene Beklagte ist der Sohn der am 8.5.1920 geborenen Klägerin. Mit Notariatsakt vom 13.12.1956 übergab der Lebensgefährte der Klägerin dem Beklagten eine landwirtschaftlich genutzte Liegenschaft. Der Übergeber behielt sich bis zum 25. Lebensjahr des Übernehmers für sich und die Klägerin die Fruchtnießung vor. Als Entgelt wurden für den Fall der Rücklegung der Fruchtnießungsrechte Auszugsrechte mit näher festgelegtem Inhalt in folgender Art vereinb... mehr lesen...
Begründung: Mit Scheidungsvergleich vom 10.6.1986 verpflichtete sich der Vater zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 2.000,-- für den Minderjährigen. Der Unterhaltssachwalter beantragte am 9.8.1996, den Vater ab 8.7.1996 zu einem monatlichen Unterhaltsmehrbetrag von S 1.100,--, insgesamt somit zu S 3.100,-- monatlich zu verhalten. Die bisherige Alimentation reiche nicht aus, um die altersgemäßen Bedürfnisse des Minderjährigen zu decken. Der Vater, den keine weiteren Sorg... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung können vom Berufungsgericht verneinte Mängel des Verfahrens erster Instanz - von hier nicht in Betracht kommenden Ausnahmen abgesehen - in der Revision nicht mehr gerügt werden (Kodek in Rechberger, ZPO, Rz 3 zu § 503 mwN aus der Rechtsprechung). Nach ständiger Rechtsprechung können vom Berufungsgericht verneinte Mängel des Verfahrens erster Instanz - von hier nicht in Betracht kommenden Au... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt Scheidung der am 9.3.1968 geschlossenen Ehe aus dem Alleinverschulden des Beklagten. Dieser unterhalte seit Anfang 1993 ehewidrige Beziehungen zu einer anderen Frau und setze diese, trotz Beteuerungen, an der Ehe festhalten zu wollen, fort. Er habe dadurch die Ehe schuldhaft unheilbar zerrüttet. Auch verletze er laufend seine Unterhaltspflichten. Der Beklagte beantragte zunächst Klagsabweisung. In der Folge trat er dem Scheidungsbegehren nicht ... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Streitteilen wurde im Sommer 1994 ein Beherbergungsvertrag über die Wohnung Nr.5 in der Pension der Beklagten abgeschlossen. In diesem Appartement befand sich als Schlafgelegenheit ua eine zu einem Doppelbett ausziehbare Couch. Diese hatte der Vater der Beklagten, der die Pension bis 1992 führte, 1980 gemeinsam mit vier weiteren in einem Möbelfachgeschäft gekauft. Diese Ausziehbetten waren seither mehrfach als Doppelbetten verwendet worden, ohne daß es z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind seit 1978 je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft. zu der ein Haus gehört. Bereits damals befand sich eine aus zwei Tanks mit je 2.000 Liter Fassungsvermögen bestehende Öltankanlage im Keller, wobei beide Tanks unten mit einem Einfüllbzw Ausgleichsrohr verbunden waren und in der Mitte desselben ein weiteres dreiviertel Zoll starkes senkrechtes Rohr als sogenannte Steigleitung zum alten Ölbrenner diente. Da sich damals die Heizanlage in ei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bei der Abgrenzung zwischen gewöhnlicher und außergewöhnlicher Betriebsgefahr sind immer die besonderen Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen. Die Rechtsansicht des Berufungsgerichts, nur auf Seiten der Klägerin, nicht aber auf Seiten des Zweitbeklagten liege außergewöhnliche Betriebsgefahr vor, ist jedenfalls vertretbar, zumal das Fahrzeug der Klägerin ins Schleudern und auf die Gegenfahrbahn geriet, während sic... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger gelangte 1991 als Asylwerber nach Österreich und war zufolge § 64 Abs 5 KFG 1967 berechtigt, bis 20.September 1992 in Österreich Kraftfahrzeuge der Gruppe „B“ zu lenken. Am 19.Juni 1992 beantragte der anwaltlich vertretene Kläger bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft die Erteilung einer österreichischen Lenkerberechtigung für die Gruppe „B“ (gemeint war der „Führerscheinaustausch“ nach § 64 Abs 6 KFG 1967, BGBl 1967/267, idF der 2.KFG-Novelle BGBl 1974... mehr lesen...
Begründung: Als Beurteilungsgrundlage dient unter Verweisung auf die nicht veröffentlichte Vorentscheidung 1 Ob 38/94 folgender Sachverhalt: Der Kläger betreibt eine Schlächterei und schloß Einlagerungsverträge mit der jetzt nicht mehr bestehenden - an ihre Stelle trat infolge einer Änderung des Marktordnungsrechts die "Agrarmarkt Austria" - Vieh- und Fleischkommission beim BMLF (im folgenden auch kurz Kommission) ab, wonach ua von dazu berechtigten Unternehmen inländisches T... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger mit Sitz in den Niederlanden begehrte Zahlung von S 103.350,-- sA als Kaufpreis aus der Lieferung eines Rüttelsiebes an die inländische erstbeklagte Partei und schränkte das Klagebegehren wegen einer Teilzahlung von S 21.366,-- am 25.4.1990 auf S 81.984,-- sA ein. Die Beklagten beantragten die Abweisung des Klagebegehrens und wendeten gegen die - abgesehen vom Zinsenbegehren - als richtig außer Streit gestellte Klageforderung aufrechnungsweise e... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte von den Beklagten Zahlung von S 328.219,60 als Schadenersatz aus einem Verkehrsunfall und stellte überdies ein Feststellungsbegehren. Das Erstgericht wies die Klagebegehren ab. In ihrer Berufung beantragte die Klägerin die Anberaumung einer mündlichen Berufungsverhandlung. Das Berufungsgericht gab der Berufung der Klägerin nach mündlicher Berufungsverhandlung teilweise Folge und änderte das erstgerichtliche Urteil in seinem Leistungsteil d... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei führt zur Zulässigkeit ihrer außerordentlichen Revision aus, einerseits fehle eine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zur Frage des Umfangs der Sorgfaltspflichten eines Anlageberaters im Zusammenhang mit dem Verkauf von Hausanteilscheinen, andererseits sei das Berufungsgericht von der bisherigen Rechtsprechung zur Sachverständigenhaftung generell und den bestehenden Aufklärungspflichten bei der Vermittlung von Hausanteilschein-Beteiligungen... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei (im folgenden kurz "T*****") und die erste Gegnerin der gefährdeten Partei (im folgenden kurz "S*****") sind zu je 50 % Komplementäre der in der Rechtsform einer offenen Handelsgesellschaft geführten Anton B***** & Co, F*****, BRD (im folgenden - soweit nicht der Urkundentext wiedergegeben wird - kurz "B***** OHG"). Die S***** hat ihren Sitz in Wien und war zumindest bis 10.1.1996 alleinige Gesellschafterin der fünften Gegnerin der gefährdet... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Verurteilung der dritten Beklagten zur Zahlung von S 8,500.000,- samt Anhang aus der Übernahme von Haftungen als Bürgin und Zahlerin für Forderungen der Klägerin aus einem der ersten Beklagten gewährten Kredit. Die dritte Beklagte beantragte Klagsabweisung und wandte, soweit für das Revisionsverfahren von Bedeutung, ein, daß sie die verpflichtung deshalb übernommen habe, damit die erste Beklagte weiterarbeiten könne. Dadurch wäre insbesonde... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1.) Josef H*****, und 2.) Günther H*****, beide vertreten durch Dr.Alois Siegl, Rechtsanwalt in Graz, wider die beklagte Partei Hedwig H*****, vertreten durch Dr.Hans Günther Medwed und Mag.Heinz Ku... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ein Problem der Vertragsauslegung kann nur dann eine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 46 Abs 1 ASGG (§ 502 Abs 1 ZPO) darstellen, wenn dem Berufungsgericht eine auffallende Fehlbeurteilung unterlaufen wäre (RZ 1994/45 mwN, WoBl 1995/54, RIS-Justiz RS0042871). Ein derartiger Entscheidungsfehler liegt hier jedoch nicht vor. Das Auslegungsergebnis des Berufungsgerichtes Ein Problem der Vertragsauslegung kann nur dann ... mehr lesen...