Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1) Otto N*****, und 2) Hedwig N*****, beide vertreten durch Binder, Grösswang & Partner, Rechtsanwälte in Wien, wider die beklagte Partei Paul G*****, vertreten durch Dr.Heinrich Keller und Rain... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist Eigentümerin von Liegenschaften in den Katastralgemeinden Thalerhof und Wagnitz und schloß mit Rechtsvorgängern der beklagten Partei den „Pachtvertrag“ vom 4. August 1986 über Grundstücke im Gesamtausmaß von 150.257 m2 ab. Die beklagte Partei trat mit Zustimmung der klagenden Partei anstelle der bisherigen Bestandnehmer in das Vertragsverhältnis ein. Der „Pachtvertrag“ hat ua folgenden Wortlaut: „I. ... Der Verpächter verpachtet die oben bezeich... mehr lesen...
Begründung: Die verpflichtete Partei ist aufgrund des gerichtlichen Vergleiches vom 19.10.1994 (9 Cg 206/94s LG Innsbruck) verpflichtet, im geschäftlichen Verkehr zum Zwecke des Wettbewerbes es zu unterlassen, a) Arzneimittel, insbesondere den in Neuner's Figurpaket enthaltenen Neuner's Kräutertee Nr. 25 - Entschlackungstee - an Abnehmer zu versenden; b) sich beim Inverkehrbringen von Verzehrprodukten und Lebensmitteln, insbesondere in Neuner's Figurpaket bzw den darin entha... mehr lesen...
Begründung: Mit inzwischen rechtskräftigem Beschluß vom 13.6.1996 (ON 1) bewilligte das Erstgericht aufgrund des vollstreckbaren Versäumungsurteiles des Handelsgerichtes Wien vom 24.3.1989, 38 Cg 62/89, der betreibenden Partei gegen die verpflichteten Parteien zur Erwirkung des Gebots, beim Vertrieb der periodischen Druckschrift K***** das Ankündigen von Gewinnspielen und/oder anderen Werbemaßnahmen zu unterlassen, bei denen Preise nicht unbedeutenden Wertes verlost werden oder... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erteilte der Beklagten den Auftrag zur Lieferung von 300.000 Plastiksäckchen für Werbematerial, die an der Vorderseite eine offene Klappe aufweisen und spätestens am 8.1.1993 übergeben werden sollten. Tatsächlich erfolgte die erste Teillieferung erst am 11.1.1993, die Restlieferung am 14.1.1993. Die Säckchen waren mangelhaft, weil sie keine offene Klappe an der Vorderseite aufwiesen, sondern auch hier perforiert an einer Blockleiste befestigt waren. Die ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind zu je einem Drittel an der E-Werk K***** B***** KG (FN ***** des LGZ Graz geführten Firmenbuchs) beteiligt, und zwar die Kläger und Widerbeklagten (idF Kläger genannt) als Kommanditisten, der Beklagte und Widerkläger (idF Beklagter genannt) als Komplementär (und damit auch Geschäftsführer der Gesellschaft). Die Beteiligungsverhältnisse gehen auf eine Erbteilung zurück, die die Streitteile nach dem Tod ihres Vaters, des Unternehmensgründers, im J... mehr lesen...