Begründung: Der Geschäftsführer der Gemeinschuldnerin, der Sohn des Beklagten, der ihm ein Darlehen über 1,5 Mio S gewährt hatte, veranlasste folgende Zahlungen vom Konto der damals bereits überschuldeten Gemeinschuldnerin an den Beklagten: 100.000 S (= 7.267,28 EUR) am 11. September 2001; 200.000 S (= 14.534,57 EUR), 210.000 S (= 15.261,30 EUR), 290.000 S (= 21.075,12 EUR) und 300.000 S (= 21.801,85 EUR) am 2. Oktober 2001 und 50.000 S (= 3.633,64 EUR) am 15. November 2001. Das Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Räumung (nur) von Bungalows auf der EZ ***** des Grundbuchs ***** S*****, zuletzt mit folgender zusammengefasster
Begründung: Die Klägerin habe die Liegenschaft am 20. 2. 2007 im Verfahren 8 E 1294/03s des Bezirksgerichts Gänserndorf um ein Meistbot von 260.000 EUR zugeschlagen erhalten, sodass sie außerbücherliche Eigentümerin sei. Auf der Liegenschaft befänden sich sechs Bungalows, von denen die Beklagte vier titel... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden sowie die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. E. Solé und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in den verbundenen Rechtssachen der klagenden Parteien 1.) Viktor T*****, 2.) Zlatka H*****, 3.) Franz L*****, und 4.) Franc Z*****, sämtliche vertreten durch Grilc & Partner, Rechtsanwälte in Klagenfurt, gegen die beklagten Parteien 1.) S***** AG i.A., *****, und 2.) ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 11. 7. 2007 erhöhte das Erstgericht die monatliche Unterhaltsleistung des Vaters von 242 EUR ab 1. 1. 2003 auf 294 EUR, ab 1. 10. 2003 auf 430 EUR, ab 1. 1. 2004 auf 620 EUR und ab 1. 7. 2007 auf 710 EUR monatlich. Das darüber hinausgehende Mehrbegehren von monatlich 52 EUR ab 1. 7. 2007, von 310 EUR ab 1. 10. 2003, von 120 EUR ab 1. 1. 2004 und von 30 EUR ab 1. 7. 2007 wies es ab. Weiters verpflichtete das Erstgericht den Vater zum Ersatz von Sonderb... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Gynäkologin setzte der Klägerin zur Behandlung von Harninkontinenz (Stressinkontinenz) ein TVT-Band ein. Bei der Klägerin traten nach der Operation massive Blasenentleerungsstörungen auf. Die Klägerin begehrte Zahlung von insgesamt 59.923,89 EUR an Schmerzengeld und Unkosten sowie die Feststellung der Haftung der Beklagten für alle nachteiligen Folgen der Operation vom 30. 3. 2001. Die Beklagte bestritt insbesondere, dass sie ihre Aufklärungspflicht verletzt... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden und durch die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. E. Solé und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj Lisa M*****, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses des Vaters Murad M*****, vertreten durch Mag. Laszlo Szabo, Rechtsanwalt in Innsbruck gegen den Beschluss des Landesgerichts Innsbruck als Rekursgericht vom 21. Dezember 2007, GZ 5... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Valentin K*****, vertreten durch NM Norbert Moser Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Klagenfurt, gegen die beklagten Parteien 1. Rosemarie T*****,... mehr lesen...
Begründung: Die volljährige Antragstellerin strebte mit ihrem am 20. 7. 2007 eingebrachten Antrag die Erhöhung des von ihrem Vater monatlich zu leistenden Unterhalts von 145,34 EUR auf 330 EUR ab Juli 2004 an. Das Erstgericht wies den Erhöhungsantrag für den Zeitraum vom 20. 7. bis 31. 8. 2004, für den August 2005, den August 2006 und für den September 2007 ab. Es gab dem Erhöhungsantrag für den Zeitraum vom September 2004 bis Juli 2005, vom September 2005 bis Juli 2006, vom Septemb... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte vom Beklagten die Zahlung von 10.153,12 EUR sA an Honorar für erbrachte Anwaltsleistungen. Der Beklagte wendete einerseits die Zwecklosigkeit der erbrachten Leistungen, andererseits aufrechnungsweise Schadenersatzforderungen wegen unzureichender Vertretung und Beratung ein. Mit seiner Widerklage begehrte der Beklagte seinerseits 292.424 EUR sA an Schadenersatz wegen unzureichender Vertretung und Beratung durch den Kläger. Das Erstgericht gab dem Klage... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht setzte den einstweiligen Unterhalt für die beiden antragstellenden Kinder mit monatlich je 325 EUR fest und wies das Mehrbegehren von je 50 EUR ab. Das Rekursgericht bestätigte über Rekurs des Vaters diese Entscheidung und erklärte den (ordentlichen) Revisionsrekurs für nicht zulässig. Der Vater erhob dagegen ein als „außerordentlicher Revisionsrekurs" bezeichnetes Rechtsmittel, brachte vor, dass für Adamo gegenwärtig an monatlichem Unterhalt bloß 217 ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile wohnen im selben Ort. Das Einfamilienhaus des Antragsgegners liegt in Sichtweite gegenüber dem Anwesen der Antragstellerin. Auch das Wochenendhaus eines ihrer Söhne liegt in unmittelbarer Nachbarschaft des Hauses des Antragsgegners. Seit dem Jahr 2001 belästigt der Antragsgegner die Antragstellerin. Eine (auch) von der Antragstellerin eingebrachte Unterlassungsklage führte zu dem Vergleich vom 3. 4. 2006, der den Antragsgegner verpflichtete, die Bezeichnu... mehr lesen...
Begründung: Der klagende Kleingartenverein, dem auch der Beklagte als Mitglied angehört, ist Generalpächter einer Kleingartenanlage in Wien. Der Beklagte ist aufgrund des Unterpachtvertrags vom 24. 10. 1983 Unterpächter einer Kleingartenparzelle, auf der ein Gebäude mit einer Grundfläche von 39,94 m² und ein Nebengebäude mit einer Grundfläche von 21,94 m² errichtet ist. Punkt 2 des Unterpachtvertrags lautet: „Der Unterpachtzins für diese Gartenparzelle beträgt derzeit [.....] im J... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte von der Beklagten zunächst die Zahlung von 38.002,01 EUR sA und schränkte diesen Betrag in der Folge (ON 4) auf 23.467,44 EUR sA ein. Schon in der Klage wies sie darauf hin, dass das Begehren aufgrund zweier Rechnungen, nämlich einer über 25.149,98 EUR und einer zweiten über 12.852,03 EUR gestellt werde; die Forderungen stünden in keinem tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang. Später (ON 4) präzisierte die Klägerin ihre Forderungen dahin, dass d... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner am 2. Mai 2007 beim Landesgericht Salzburg eingebrachten Klage beantragte der Kläger, die Beklagte zur Einwilligung in die Löschung des im Grundbuch aufgrund eines Übergabsvertrags vom 14. Mai 1981 verbücherten Wohnrechts sowie der Reallast der Versorgung zu verurteilen. Nach dem Klagevorbringen sei der Kläger Miteigentümer der Liegenschaft verbunden mit Wohnungseigentum an drei Wohnungen. Die übrigen Liegenschaftsanteile stünden im Eigentum der Tochter der ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger brachte zunächst gegen die Erstbeklagte eine Amtshaftungsklage wegen 15.633,43 EUR - Schadenszeitraum Jänner 2004 - ein (letztlich 20 Cg 2/07g des Landesgerichts Klagenfurt), sodann eine Klage gegen beide Beklagte wegen 15.633,43 EUR - Schadenszeitraum Oktober 2004 - und zusätzlich ein mit 2.000 EUR bewertetes Feststellungsbegehren (letztlich 20 Cg 162/06k des Landesgerichts Klagenfurt). Beide Verfahren wurden zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung ver... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte mit ihrer im Mahnverfahren eingebrachten Klage die Zahlung von 20.000 EUR samt Zinsen und brachte dazu schlagwortartig vor: „Ausgleichszahlung/Forderung aus der Scheidungsvereinbarung des BG Voitsberg vom 17. 8. 2006, 11 C 70/06x des BG Voitsberg fällig seit spätestens 13. 10. 2006"; die Sache wurde als „Familienrechtssache" (Code 12F) bezeichnet. Das Erstgericht wies die Klage wegen sachlicher Unzuständigkeit mit der
Begründung: zurück, dass der S... mehr lesen...
Begründung: Nach einem Verkehrsunfall begehrte der Erstkläger 7.738,95 EUR, die Zweitklägerin 16.357,96 EUR, die Drittklägerin 13.224,80 EUR und die Viertklägerin 12.062 EUR jeweils sA an Schadenersatz. Das Erstgericht gab dem Begehren des Erstklägers zur Gänze, jenem der Zweitklägerin mit 10.425,58 EUR, jenem der Drittklägerin mit 13.068,80 EUR und jenem der Viertklägerin mit 2.226 EUR jeweils sA statt und wies das Mehrbegehren von 5.932,98 EUR (Zweitklägerin), 156 EUR (Drittkläger... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schinko als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon.-Prof. Dr. Neumayr sowie Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Michael S*****, gegen die beklagte Partei Merhunisa T*****, vertreten durch Mag. Oliver Lorber, Rechtsanwalt in Klagenfurt, wegen 24.000 EUR sA, über die außerordentli... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt im Wesentlichen 15.000 EUR an Schmerzengeld sowie die Feststellung, dass die Beklagte für sämtliche künftigen, derzeit nicht bekannten Schäden hafte. Er stützt dies zusammengefasst auf ein Alleinverschulden der Beklagten am Zustandekommen eines Schiunfalls zwischen ihm und der Beklagten. Das Erstgericht erkannte mit „Teilzwischenurteil" allein über das Leistungsbegehren dem Grunde nach und beurteilte dies als zu Recht bestehend. Der gegen dieses Teilzw... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 13. 7. 2007 bestätigte das Erstgericht den am 12. 7. 2007 angenommenen Zwangsausgleich und sprach aus, dass mit Eintritt der Rechtskraft dieses Beschlusses der Konkurs aufgehoben ist (§ 152b Abs 1 KO). Mit Beschluss vom 13. 7. 2007 bestätigte das Erstgericht den am 12. 7. 2007 angenommenen Zwangsausgleich und sprach aus, dass mit Eintritt der Rechtskraft dieses Beschlusses der Konkurs aufgehoben ist (Paragraph 152 b, Absatz eins, KO). Das Erstgericht ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Prückner, Hon.-Prof. Dr. Sailer und Dr. Jensik sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Franz I*****, vertreten durch Dr. Heinz-Peter Wachter, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Katharina H*****, vertr... mehr lesen...
Begründung: Die Zweitbeklagte war persönlich haftende Gesellschafterin zweier Kommanditgesellschaften. Gesellschafter bei beiden Kommanditgesellschaften waren neben der Zweitbeklagten noch eine weitere juristische Person als Komplementärin und eine juristische Person als Kommanditistin. Beide Gesellschaftsverträge der Kommanditgesellschaften enthalten Bestimmungen über die Übertragung und Teilung von Gesellschaftsanteilen und über Aufgriffsrechte der Gesellschafter für den Fall eine... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Baumann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei mj Marco R*****, geboren am *****, vertreten durch Mag. Edwin Stangl, Rechtsanwalt in Wiener Neustadt, gegen die beklagten Parteien 1. Wolfgang S*****, 2. W*****-AG, *****, vertreten durch Dr. Günthe... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Baumann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Adem T*****, 2. Nefi T*****, vertreten durch Dr. Walter Geißelmann, Dr. Günther Tarabochia, Rechtsanwälte in Bregenz, gegen die beklagten Parteien 1. Özcan Ü*****, 2. G***** Versicherung AG, ****... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Kläger mit einstweiliger Verfügung zur Zahlung eines monatlichen Unterhalts von 353 EUR und wies ein Mehrbegehren auf Zahlung von weiteren 47 EUR ab. Die Beklagte ließ die Teilabweisung unbekämpft. Der Kläger focht die einstweilige Verfügung in vollem Umfang an. Ausgehend von dem nach § 58 Abs 1 JN maßgebenden Dreifachen der Jahresleistung betrug der Entscheidungsgegenstand des Rekursgerichts daher 12.708 EUR. Das Erstgericht verpflic... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger, ein Rechtsanwalt, hat den Beklagten in drei mietrechtlichen Verfahren vor dem Bezirksgericht Innsbruck vertreten und hiefür ein Honorar von 6.167,60 EUR in Rechnung gestellt. Die dem geltend gemachten Anspruch zugrunde gelegte Vollmachtsurkunde enthält unter anderem die Klausel, dass für den Fall des Zahlungsverzugs 12 % pa an Verzugszinsen, die jährlich zum 31. 12. zu kapitalisieren sind, sowie 10 % Zinseszinsen als vereinbart gelten, weiters die Zusatzverei... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z5ZPO §502 Abs5 Z2 EZPO §502 Abs3 E
Rechtssatz: Räumungsklagen sind nur dann als Bestandstreitigkeiten anzusehen, wenn sie aus der Beendigung eines Bestandverhältnisses resultieren (s etwa 7 Ob 152/99z) und dieses Verhältnis auch tatsächlich bereits in der Klage behauptet wurde. Entscheidungstexte 6 Ob 264/07b Entscheidungstext OGH 12.12.2007 6 Ob 264/07b ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Berufungsgericht einen nach § 508 Abs 1 ZPO gestellten Antrag der Beklagten auf Zulassung der Revision und die damit verbundene ordentliche Revision zurück. Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Berufungsgericht einen nach Paragraph 508, Absatz eins, ZPO gestellten Antrag der Beklagten auf Zulassung der Revision und die damit verbundene ordentliche Revision zurück. Rechtliche Beurteilung Der dag... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Vater zur Leistung rückständigen Unterhalts für die Zeit von Oktober 2001 bis November 2005 in folgender Höhe: Lawrence: 11.160 EUR Christa: 13.460 EUR Penny: 14.790 EUR Weiters trug es dem Vater auf, dem Land Salzburg als Jugendwohlfahrtsträger die Kosten der vollen Erziehung der drei Kinder für die Zeit von Dezember 2005 bis Februar 2007 in folgender Höhe zu ersetzen: Lawrence: 4.050 EUR Christa: 4.950 E... mehr lesen...
Begründung: Die erstbeklagte GmbH ist Eigentümerin einer Eigentumswohnung. Der Zweitbeklagte und die Drittbeklagte sind Geschäftsführer bzw Gesellschafter der erstbeklagten GmbH. Die viertbeklagte Partei führte Bauarbeiten durch und entfernte nach Beendigung ihrer Arbeiten ein Pfostenplateau, das die Verbindung zum Obergeschoss herstellte. Der Kläger führte am Folgetag Installationsarbeiten durch und stürzte bei der Benützung des Übergangs zum Obergeschoss in die Tiefe. Er begehrte ... mehr lesen...