Begründung: Das Erstgericht erklärte in den beiden verbundenen Exekutionssachen die Urteile polnischer Gerichte, a) des Amtsgerichts Bochnia vom 9. Juni 2000, GZ III Rc 108/99, und b) des Landesgerichts Tarnow vom 12. Oktober 2000, GZ I Ca 402/00, in Österreich für vollstreckbar und bewilligte die Fahrnisexekution sowie die Gehaltsexekution gemäß § 294a EO, und zwar dem erstbetreibenden Minderjährigen zur Hereinbringung eines Unterhaltsrückstands (vom 11. Mai 1999 bis 31. März 2003... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin und ihr Ehegatte beabsichtigten ab Herbst 2001 den Verkauf einer im Alleineigentum der Klägerin stehenden Eigentumswohnung und die Errichtung eines Hauses. Der Beklagte suchte eine Eigentumswohnung. Er wurde infolge eines von der Erstnebenintervenientin als Vermittlerin geschalteten Inserats auf das Objekt der Klägerin aufmerksam und besichtigte es am 10. 5. 2002. Die Klägerin nannte einen Kaufpreis von 2 Mio S (= 145.345,67 EUR) für die Wohnung sa... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erhob ein mit 8.500 EUR bewertetes Unterlassungsbegehren. Im Laufe des Verfahrens stellte er noch einen - nicht bewerteten - Zwischenantrag auf Feststellung (ON 7). Die beklagte Partei begehrte die Abweisung des Klagebegehrens und die Zurückweisung des Zwischenantrags auf Feststellung (ON 9 S. 2). Das Erstgericht wies den Feststellungsantrag zurück und gab dem Unterlassungsbegehren statt. Der Kläger habe den Feststellungsantrag nicht bewertet. Dessen Streitw... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährige ist Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina, der Vater ist Staatsangehöriger von Serbien und Montenegro (ehemals Bundesrepublik Jugoslawien). Mit Beschluss vom 29. 3. 2000 wurde die Unterhaltspflicht des Vaters zuletzt mit S 3.200 (EUR 232,55) monatlich festgesetzt. ad 1.: Mit Schriftsatz vom 27. 5. 2004 (ON 100) beantragte der Jugendwohlfahrtsträger die Gewährung von Unterhaltsvorschüssen in der Höhe von EUR 232,55 monatlich und verwies auf die Ve... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIE3ZPO §502 Abs3 DhZPO §528 Abs2 BZPO §530 AZPO §533
Rechtssatz: Richtet sich die Wiederaufnahmsklage nur gegen einen Teil der Entscheidung im wiederaufzunehmenden Verfahren, ist Streitgegenstand des Wiederaufnahmeverfahrens nur dieser von der Wiederaufnahmsklage betroffene Teil. Entscheidungstexte 6 Ob 349/04y Entscheidungstext OGH 17.02.2005 6 Ob 349/04y ... mehr lesen...
Begründung: Im wiederaufzunehmenden Verfahren begehrte die hier Beklagte und dortige Klägerin vom Wiederaufnahmskläger und dortigen Beklagten 24.140,46 EUR mit der Behauptung, er habe einen Brand verursacht, der auf das Haus ihres Versicherungsnehmers übergegriffen habe. Sie habe als Feuerversicherer Ersatzleistungen in Höhe des Klagebetrages erbracht. Das Erstgericht erkannte der Klägerin des wiederaufzunehmenden Verfahrens 23.321,51 EUR zu und wies das Mehrbegehren ab. Mit Urteil ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage - an den gegenteiligen Ausspruch des Berufungsgerichtes ist der Oberste Gerichtshof nicht gebunden (§ 508a Abs 1 ZPO) - auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehle... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand ist die Entscheidung über eine Oppositionsklage, mit der das Erlöschen eines Unterhaltsanspruchs der Beklagten geltend gemacht wird. Das Berufungsgericht gab der Berufung des Klägers gegen das klagsabweisende Urteil des Erstgerichts nicht Folge und sprach aus, die ordentliche Revision sei mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO nicht zulässig. Gegenstand ist die Entscheidung über eine Oppositionsklage, mit der das Erlöschen eine... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Werden (hier: Mietzinsklage über 2.171,92 EUR sA und Räumung) mehrere Streitigkeiten zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden, so ist die Frage der Rechtsmittelzulässigkeit für jeden der verbundenen Rechtsstreite selbständig zu beurteilen. Die Streitwerte der verbundenen Ansprüche sind nicht zusammenzurechnen (EvBl 1983/6; AnwBl 1991/3678; Gitschthaler in Fasching² I § 55 JN Rz 4; Mayr in Rechberger² § ... mehr lesen...
Begründung: Im zweiten Rechtsgang (vgl 7 Ob 208/00i zum ersten Rechtsgang) stellte das Erstgericht die Klageforderung gegenüber den Beklagten mit je EUR 15.032,25 ohne Solidarverpflichtung als zu Recht bestehend fest, verneinte den Bestand ihrer Gegenforderungen, wies das Klagebegehren, soweit es die Solidarverpflichtung der Beklagten, EUR 60.128,99 sA zu bezahlen, zum Gegenstand hatte, sowie ein Zinsenmehrbegehren ab und erkannte die vier Beklagten schuldig, der Klägerin Beträge... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies die auf § 530 Abs 1 Z 7 ZPO gestützte Klage auf Wiederaufnahme der beiden verbundenen Verfahren AZ 54 C 373/01h (Feststellung von Hauptmietrechten gegenüber der nunmehrigen beklagten Hauseigentümerin) und AZ 54 C 515/01s (Unzulässigkeit der Räumungsexekution gemäß § 37 EO) mit Beschluss vom 30. Jänner 2004 gemäß § 538 ZPO zurück. Das Rekursgericht bestätigte mit seinem, dem Klagevertreter am 9. Juni 2004 zugestellten Beschluss vom 4. Mai 2004 die ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte die Zahlung von 8.505,56 EUR sA sowie die Aufhebung zweier Exekutionsbewilligungen des Erstgerichts, Letzteres mit der
Begründung: , es fehle einerseits der beklagten Gemeinde die gesetzliche Grundlage für eine Zwangsvollstreckung auf Grund eines Rückstandsausweises, weil die Forderung privatrechtlicher Natur sei, andererseits weil ihr eine die betriebenen Forderung übersteigende Gegenforderung zustehe. In den Exekutionsverfahren wurden ursprünglich B... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verurteilte die Beklagte zur Herausgabe eines bestimmten Autos. Das Berufungsgericht gab der dagegen erhobenen Berufung der Beklagten nicht Folge und sprach ferner aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 4.000 EUR, nicht aber 20.000 EUR übersteige, und dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Die Beklagte beantragte daraufhin gemäß § 508 Abs 1 ZPO beim Berufungsgericht, die ordentliche Revision doch für zulässig zu erklären, und brachte ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat von der Rechtsvorgängerin der beklagten Partei - deren Bezeichnung nunmehr laut Firmenbuch (FN ***** des Handelsgerichtes Wien) der aus dem Urteilskopf ersichtliche neue Wortlaut ist und die Miteigentümerin einer Liegenschaft in Klagenfurt, verbunden mit Wohnungseigentum, war - das Objekt "1.OG Top Nr 8" der Wohnanlage R*****straße Errichtungs- und Bauträger GesmbH (im Folgenden kurz: Bauträger GmbH) mit Vertrag vom 2. 2. 2001 angemietet; in Punkt X. di... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 4. 6. 2004, GZ 51 Nc 9/04f-11, wies der Vorsteher des Bezirksgerichtes Floridsdorf die Anträge des Antragsgegners auf Ablehnung des im Enteignungsverfahren 2 Nc 31/03b des Bezirksgerichtes Floridsdorf zuständigen Richters zurück. Dem dagegen vom Antragsgegner erhobenen Rekurs gab das Rekursgericht mit Beschluss vom 6. 7. 2004, GZ 42 R 333/04p, nicht Folge. Das Rekursgericht sprach aus, dass zufolge § 24 Abs 2 JN der Revisionsrekurs unzulässig sei. Mit ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Wiederaufnahme des Verfahrens zu 3 C 345/98f des Bezirksgerichts Schwechat, in dem er zur Zahlung von (zusätzlichen) Unterhaltsbeiträgen von - ab 1. 1. 1998 - monatlich S 5.500 (= EUR 399,70) an die Beklagte verurteilt wurde. Das Rekursgericht bestätigte die Entscheidung des Erstgerichts, mit der die Klage zurückgewiesen worden war, und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Der Kläger erhob dagegen ein als "außerorde... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer am 11. 11. 2003 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin die Miteigentumsgemeinschaft der Streitteile an bestimmt bezeichneten Liegenschaften durch Naturalteilung aufzuheben und den Beklagten schuldig zu erkennen, der Einverleibung des Eigentumsrechts für die Klägerin an den Hälfteanteilen bestimmter Liegenschaften zuzustimmen, wobei die Zustimmung mit Rechtskraft des Urteils als ersetzt zu gelten habe. Die Ehe der Streitteile sei Anfang des J... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger höchstgerichtlicher Rechtsprechung können angebliche Mängel des Verfahrens erster Instanz, die schon vom Berufungsgericht als solche verneint wurden, nicht nach § 503 Z 2 ZPO neuerlich geltend gemacht werden (RIS-Justiz RS0042963 ua). Die Revisionswerberin kann also nicht neuerlich relevieren, dass das Erstgericht zu Unrecht über ihren Unterbrechungsantrag bisher nicht entschieden habe. Nach ständiger höchstg... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrt, gestützt auf § 28 JN iVm Art 31 CMR, die Bestimmung eines sachlich zuständigen Gerichts als örtlich zuständig für einen von ihr beabsichtigten Rechtsstreit mit der Antragsgegnerin. Dazu bringt sie im - nunmehr zweiten - Antrag vor, 14 (nummerierte und datierte) nicht bezahlte Frachtrechnungen geltend machen zu wollen, welchen grenzüberschreitende Transporte mit einem Ablieferungsort zugrunde lägen. Aus dem angeschlossenen Klageentwurf ergibt... mehr lesen...
Begründung: Die mit erheblich nachteiligem Gebrauch begründete Aufkündigung einer näher genannten Wohnung in Wien durch die nun beklagte Partei war zufolge verspäteter Erstattung von Einwendungen durch die dortige - inzwischen verstorbene - Beklagte und ihren Ehegatten, den nunmehrigen Exszindierungskläger, rechtswirksam geworden. Das Exekutionsgericht bewilligte der nun beklagten Partei die Räumungsexekution in Ansehung dieser Wohnung. Die Erstrichterin wies das dagegen gerichte... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt Zahlung von 7.723,86 EUR sA. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt; das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Die gegen diese Entscheidung erhobene "außerordentliche" Revision wurde unmittelbar dem Obersten Gerichtshof vorgelegt. Rechtliche Beurteilung Diese Vorgangsweise widerspricht der seit Inkrafttreten der WGN 1997 geltenden Rechtslage: ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erhöhte die vom Vater, der auf Grund des anlässlich der Scheidung der Eltern der beiden Minderjährigen geschlossenen Vergleiches zu monatlichen Unterhaltszahlungen von (umgerechnet) EUR 254,35 je Kind ab 1. 7. 1996 verpflichtet war, monatlich zu leistenden Unterhaltsbeiträge wie folgt: 1.) für Christian vom 1. 2. 2001 bis 31. 1. 2002 um EUR 235,65 auf EUR 490,-- und ab 1. 2. 2002 um EUR 355,65 auf EUR 610,-- und 2.) für Matthias ab 1. 2. 2001 um EUR 355,6... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht ließ die ordentliche Revision mit der
Begründung: zu, dass zur Frage des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bei Beförderungsverträgen und der analogen Anwendung der oberstgerichtlichen Überlegungen zum Pauschalreisevertrag höchstgerichtliche Judikatur fehle und es sich vor allem im Hinblick auf die beispielhafte Wirkung für andere Flugreisen um eine erhebliche Rechtsfrage handle. Nach § 502 Abs 1 ZPO ist die Revision nur dann zulässig, wenn die Entsch... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 30. 12. 2002 eingebrachten Klage begehrt die Klägerin die Erhöhung des ihr laut Vergleich mit dem Beklagten anlässlich ihrer Scheidung festgesetzten Unterhaltes, und zwar an rückständigem Unterhalt in Höhe von EUR 2.023,14 samt 4 % Zinsen seit Klagstag für die Zeit vom 1. 1. 2001 (später - ON 4 - berichtigt auf 1. 1. 2002) bis 31. 12. 2002 sowie eines zusätzlichen laufenden Unterhaltes von EUR 168,60 monatlich ab 1. 1. 2003. Das Erstgericht verpflichtete den B... mehr lesen...
Begründung: Der Unterhaltssachwalter der Kinder stellte den Antrag, den vom Vater zu leistenden monatlichen Unterhalt ab 1. Oktober 2001 für Michael mit EUR 510 und für den mj Florian mit EUR 460, ab 1. März 2003 mit EUR 500 festzusetzen. Das Erstgericht verpflichtete den Vater zur Zahlung von diversen Teilbeträgen unter Abweisung eines nicht präzisierten Mehrbegehrens zu Unterhaltszahlungen. Dieser Beschluss wurde sowohl in seinem stattgebenden als auch in seinem abweisenden Teil ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin brachte zwei Oppositionsklagen ein. Im Verhandlungstermin vom 26. Februar 2003 über die zu AZ 19 C 190/02i eingebrachte Klage fasste und verkündete das Erstgericht den Beschluss "auf Verbindung der hg. Rechtsstreitigkeit(-en) 19 C 190/02i und 19 C 191/02m"; ferner sprach es aus, dass das "hg. Verfahren 19 C 190/02i ... führend" sei (ON 23 AS 93). Im Verfahren AZ 19 C 190/02i hatte der Kläger den Ausspruch begehrt, dass die "Exekutionsführung der Beklagten zu... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss gab das Rekursgericht einem Kostenrekurs der betreibenden Partei nicht Folge und sprach aus, dass der Revisionsrekurs (gemäß § 78 EO iVm § 528 Abs 2 Z 3 ZPO) jedenfalls unzulässig sei. Mit dem angefochtenen Beschluss gab das Rekursgericht einem Kostenrekurs der betreibenden Partei nicht Folge und sprach aus, dass der Revisionsrekurs (gemäß Paragraph 78, EO in Verbindung mit Paragraph 528, Absatz 2, Ziffer 3, ZPO) jedenfalls unzulässig sei... mehr lesen...
Begründung: Mit der Klage begehrte die klagende Partei 1.) auf Grund eines Lieferungsübereinkommens vom 30. 12. 1993 (Blg A) von der Erstbeklagten sowie dem Zweit- und dem Drittbeklagten (gegen den inzwischen ein in Rechtskraft erwachsenes Versäumungsurteil ergangen ist) zur ungeteilten Hand EUR 39.118,36 sA 2.) auf Grund eines Lieferungsübereinkommens vom 4. 2. 2001 (Blg C) von der Erstbeklagten, dem Zweit- und dem Viertbeklagten zur ungeteilten Hand EUR 33.648,62 sA und 3.) auf... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte den Ausspruch, dass seine Unterhaltspflicht (zuletzt monatlich 486,91 EUR) gegenüber der Beklagten erloschen sei. Der Berufung der Beklagten gegen das klagestattgebende Urteil des Erstgerichts gab das Berufungsgericht nicht Folge gegeben und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig ist. Den Antrag der Beklagten auf Abänderung des Zulassungsausspruchs wies das Berufungsgericht samt der als "außerordentliche" bezeichneten ordentlichen Re... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt Zahlung von 7.267,28 EUR. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab; das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Die gegen diese Entscheidung erhobene "außerordentliche" Revision legte das Erstgericht unmittelbar dem Obersten Gerichtshof vor. Diese Vorgangsweise widerspricht der seit Inkrafttreten der WGN 1997 geltenden Rechtslage: Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...