Norm: ZPO §392 Abs1ZPO §501
Rechtssatz: Daß ein Streitwert ursprünglich höher lag und durch die Fällung zweier Teilurteile unter die Grenze des § 501 ZPO sank, kann nicht dazu führen, den ursprünglichen Gesamtstreitwert als maßgeblich zu erachten. Entscheidungstexte 1 Ob 640/92 Entscheidungstext OGH 15.12.1992 1 Ob 640/92 Veröff: SZ 65/157 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte vom Beklagten die Herausgabe einer Reihe von Gegenständen, in eventu die Bezahlung des nach Gegenständen jeweils aufgeschlüsselten Betrages von (richtig:) S 72.751,80. Mit Urteil des Erstgerichtes vom 8.3.1991, ON 21, wurde dem Herausgabebegehren für Gegenstände im Wert von S 51.740,80 stattgegeben, das Mehrbegehren mit einem Wert von S 21.011,-- wurde abgewiesen. Dieses Urteil wurde von beiden Parteien mit Berufungen bekämpft. Das Berufungsgerich... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger stellte das Begehren, den Beklagten schuldig zu erkennen, im Sinne des Punktes 1 des zwischen den Streitteilen geschlossenen Zusatzmietvertrages vom 30.November 1985 die Durchführung der in dieser Vereinbarung vorgesehenen baulichen Veränderungen laut angeschlossenem Plan zu dulden. Demgegenüber bestritt der Beklagte eine solche Verpflichtung und beantragte die Abweisung des Klagebegehrens mit der
Begründung: , er habe diese Zusatzvereinbarung nur auf Grund ... mehr lesen...
Begründung: Gestützt auf das Eigentumsrecht und mit den Beklagten getroffenen Vereinbarungen begehrte der Kläger die Herausgabe verschiedener beweglicher Sachen. Er brachte dazu vor, er sei Mieter der Wohnung Tür Nr. 8 in dem den Beklagten gehörigen Haus Pramergasse 1 in Wien, gewesen. Nach seiner Kündigung durch die Beklagten sei am 3. August 1989 die zwangsweise Räumung erfolgt. In der Wohnung seien aber zahlreiche Fahrnisse verblieben, die Beklagten hätten zugesagt, daß der Kläge... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war bis 29.August 1990 mit Gerlinde R***** verheiratet, die Mieterin eines Reihenhauses in Trofaiach war, das als Ehewohnung diente. Gerlinde R***** kündigte das Bestandverhältnis zum 30.April 1989 auf. Am 18.Mai 1989 vermietete die Eigentümerin das Reihenhaus an den Kläger, der vom Beklagten die Räumung wegen titelloser Benützung begehrt. Den Wert des Streitgegenstandes gab der Kläger mit S 12.000 an. Das Reihenhaus liegt in einer beliebten Wohngegend und... mehr lesen...
Norm: JN §7aJN §55ZPO §501
Rechtssatz: Die Ansprüche aus verschiedenen Schadensereignissen (hier: betreffend denselben Mietgegenstand) sind getrennt zu bewerten, wenn es um Fragen der sachlichen Zuständigkeit, der Gerichtsbesetzung, der Zulässigkeit von Rechtsmitteln oder um die Beschränkung der Berufungsgründe gemäß § 501 ZPO geht. Entscheidungstexte 5 Ob 1537/91 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Zehetner, Dr. Klinger, Dr. Schwarz und Dr. Floßmann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Rudolf F*****, Kaufmann, ***** vertreten durch Dr. Peter Lambert, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagten Parteien 1. Dr. Herbert H*****, Lehrer, ***** und 2. Ing. Rainer W*****, beide vertreten du... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 24.März 1986 erhobenen Klage begehrten die klagenden Parteien als Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 744 KG Heiligenstadt, Haus Wien 19., Unterer Schreiberweg 10, von den beklagten Parteien die Räumung des von ihnen benützten, oberhalb des ersten Dachgeschoßes im Haus Nr.1, Unterer Schreiberweg 10, befindlichen Spitzbodens sowie des Stiegenaufganges zum ersten Dachgeschoß und zu diesem Spitzboden. Dieses mit 6.000 S bewertete Räumungsbegehren st... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs1JN §56 Abs2ZPO §500 IIB2ZPO §501RATG §10 Z2GGG §16 Abs1 Z1
Rechtssatz: Gibt der Kläger den "Streitwert nach Rechtsanwaltstarif" mit S 12.000,-- und den "Streitwert für GGG" mit S 6.000,-- an, hat er damit nur auf die bindenden einschlägigen Bemessungsgrundlagen für die Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtsgebühren nach § 10 Z 2 lit b RATG und nach § 16 Abs 1 lit c GGG hingewiesen, nicht aber im Sinne des § 56 Abs 1 und 2 JN den (i... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Hälfteeigentümer des Doppelwohnhauses Lauterach, Bundesstraße 76; die andere Hälfte steht im Eigentum seiner Schwester Else L***. Zwischen den Miteigentümern besteht "seit eh und je" die Abmachung, daß der Kläger die näher zur Bundesstraße gelegene Hälfte des Hauses benützt und verwaltet. Der Beklagte ist der Sohn des Klägers. Er bewohnt in diesem Haus mit seiner Frau und seinen zwei minderjährigen Kindern die Parterrewohnung bestehend aus drei Zimmern, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin hat an der Grenze ihrer Liegenschaft in Graz, Wetzelsdorf, Staudgasse 12, einen Zaun errichtet, der aus Betonsäulen und einem daran befestigten Drahtgeflecht besteht. Der Beklagte pflanzte auf seinem Nachbargrundstück Staudgasse 10 in einem Abstand von 50 cm entlang dieses Zaunes Thujenpflanzen. Bis zum Jahre 1984 schnitt er diese Pflanzen regelmäßig so, daß zwischen den Thujen und dem Drahtgeflecht ein freier Raum von etwa 20 cm bleib. Am 3.April... mehr lesen...
Norm: ZPO §501
Rechtssatz: In Bestandsachen gibt es ohne Rücksicht auf eine fehlende Bewertung des Klägers oder auf eine solche unter S 15000,-- niemals eine beschränkte Berufung gemäß § 501 ZPO. Entscheidungstexte 6 Ob 710/85 Entscheidungstext OGH 14.05.1987 6 Ob 710/85 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:19... mehr lesen...
Begründung: Mit Versäumungsendbeschluß des Bezirksgerichtes Bad Aussee vom 11. Juli 1983, C 59/83-9, wurde festgestellt, daß der damalige Beklagte, DDr. Peter S***, die damalige Klägerin, Dr. Monika S***, dadurch, daß er das Haus Altaussee, Puchen 271, durch Anbringung von neuen Schlössern an den Hauseingangstüren versperren ließ, im ruhigen Besitz des "Mitbesitzrechtes" dieses Hauses gestört hat, und den Störer verpflichtet, an den Hauseingangstüren das frühere Schloß wieder anzu... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IICZPO §500 Abs4 IVZPO §501
Rechtssatz: Wenn schon das Erstgericht über einen Streitgegenstand entschieden hat, der an Geldeswert S 15.000,-- nicht übersteigt, ist das Gericht zweiter Instanz an den vom Kläger als Wert des Streitgegenstandes angegebenen Betrag gebunden und es steht ihm nicht frei, abweichend von der Bewertung des Klägers auszusprechen, daß eine der in § 500 Abs 2 Z 1 - 3 ZPO genannten Wertgrenzen überschritt... mehr lesen...
Norm: ZPO idF ZVN 1983 §501
Rechtssatz: Urteile des Erstgerichts über einen an Geld oder Geldeswert S 15000,-- nicht übersteigenden Streitgegenstand können wegen jeder Nichtigkeit angefochten werden. Entscheidungstexte 3 Ob 625/86 Entscheidungstext OGH 12.11.1986 3 Ob 625/86 Veröff: SZ 59/198 3 Ob 120/86 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger gaben den Wert des nicht in einem Geldbetrag bestehenden Streitgegenstandes (Erwirkung der Zuschreibung eines etwa 100 m 2 großen Trennstückes ihres Grundstücks 889 der Liegenschaft EZ 220 II KG Görtschach mit Gödnach zur Liegenschaft des Beklagten EZ 36 I derselben Katastralgemeinde) in der Klage mit S 6.000,- an. Der Beklagte erhob die Einrede der Unzulässigkeit des (streitigen) Rechtsweges und beantragte im übrigen die Abweisung des Klagebegehrens. Das ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt mit der am 30. Mai 1983 eingebrachten Klage vom Beklagten mit der Behauptung, dieser benütze den im Haus Graz, Göstingerstraße 149 A, befindlichen Kellerraum im Ausmaß von 31,7 m 2 titellos, die Räumung dieses Raumes. Er bezifferte den Streitwert für Gerichtsgebühren mit S 4.000 nach dem Rechtsanwaltstarif mit S 7.200. Der Beklagte wendete unter anderem ein, er habe mit dem Nutzungsberechtigten Kurt K*** einen Bestandvertrag abgeschlossen, an den au... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehrten die Verurteilung der Beklagten zur Entfernung 1. eines Garagentores und einer Massivdecke eines zu ebener Erde betretbaren Raumes im Haus Frankenmarkt, Hauptstraße 22, 2. von Mauerwerk, mit welchem eine Tür zu einem Kellerraum in diesem Haus zugemauert worden sei, und 3. des Farbanstrichs an zwei Seiten dieses Hauses und jeweils die Wiederherstellung des früheren Zustandes. Die beiden ersten Begehren bewerteten sie jeweils mit S 12.000,--, das letz... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Verurteilung der Beklagten zur unentgeltlichen übertragung von 84 % der Geschäftsanteile der 'GRUND- C BAU' D E F Gesellschaft mbH an den Kläger oder eine von ihm namhaft gemachte Person sowie die Herausgabe der Korrespondenz, der Belege und der sonstigen Firmenunterlagen eines bestimmten Zeitraums; den Wert des Streitgegenstandes gab er in der Klage mit S 2.500,-- an. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte dies... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 Z1 IICZPO §500 Abs2 Z1 IIE1ZPO §501
Rechtssatz: Vom Fall offensichtlicher Unterbewertung des Streitgegenstandes abgesehen ist das Rechtsmittelverfahren bei einem S 15.000,-- nicht übersteigenden Streitgegenstand im § 501 ZPO abschließend geregelt. Ein Ausspruch gemäß § 500 Abs 2 Z 1 ZPO kommt nur in Betracht, wenn das Berufungsgericht die Bewertung des Klägers als zu hoch gegriffen oder umgekehrt eine offensichtliche Unterbe... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger stellte das Begehren, die Beklagten zur ungeteilten Hand schuldig zu erkennen es zu unterlassen, die Liegenschaft EZ ***** KG S***** zur Ausübung des Fischereirechts zu betreten. Der Wert des Streitgegenstands wurde in der Klage mit 10.000 S angegeben. Das Erstgericht entschied mit seinem Urteil vom 6. Mai 1983 im Sinne des Klagebegehrens. Das Berufungsgericht gab der gegen dieses Urteil erhobenen Berufung der Beklagten Folge und änderte es dahin ab, dass es d... mehr lesen...
Norm: GJGebG §16 litaGJGebG §17ZPO §500 Abs2 IIaZPO §500 Abs2 IIcZPO §501ZPO §528 Abs1 Z5 F5
Rechtssatz: Es ist nicht angängig, den zu ermittelnden Wert nur aus der Höhe der entrichteten Gerichtskostenmarken zu ermitteln. Wenn diese in sinngemäßer Anwendung der §§ 17, 16 lit a GJGebG auf der Basis einer Bemessungsgrundlage von S 7500,-- zu entrichten waren. Entscheidungstexte 3 Ob 157/83 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §501ZPO §527 Abs1 CZPO §528 Abs1 Z5 F5
Rechtssatz: Im Hinblick auf die ausgebaute Bedeutung der Bestimmungen des § 527 Abs 1 bzw § 528 Abs 1 Z 5 ZPO idF ZVN 1983 kann ein Rechtsmittel überhaupt nur dann zulässig sein, wenn der OGH von einem S 15000,-- übersteigenden Wert des Beschwerdegegenstandes auszugehen berechtigt ist. Entscheidungstexte 3 Ob 157/83 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ZPO §501
Rechtssatz: § 501 ZPO beschränkt lediglich Berufung in Bagatellsachen, nicht aber solche, die in Nichtbagatellsachen die Abänderung eines 2000 S nicht übersteigenden Betrages anstreben. Maßgeblich ist nämlich, daß die Rechtssache im Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Streitverhandlung erster Instanz Bagatellsache war. Entscheidungstexte 7 Ob 749/79 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: JN §56JN §58RATG §1RATG §3RATG §7RATG §8RATG §10ZPO §448 bZPO §501ZPO §502 Abs2 Z2 BaZPO §503 Z1 B
Rechtssatz: Wird ein Mieter auf Räumung außerhalb des Geltungsbereiches des Mietvertrages titellos benützter Räume geklagt, hat der Kläger den Streitgegenstand unabhängig von der durch den Rechtsanwaltstarif vorgeschriebenen Bemessungsgrundlage für die Rechtsanwaltskosten nach § 56 Abs 2 JN zu bewerten. Nach dieser Bewertung ist zu beurteile... mehr lesen...
Norm: ZPO §240 Abs3 CIIZPO §477 B2aZPO §501
Rechtssatz: Soweit das Berufungsgericht über Bagatellansprüche meritorisch entschieden hat, liegt darin ein Verstoß gegen die Rechtskraft, der aus Anlaß einer Revision auch von Amts wegen wahrzunehmen ist. Entscheidungstexte 1 Ob 554/79 Entscheidungstext OGH 14.03.1979 1 Ob 554/79 Veröff: JBl 1980,103 ... mehr lesen...
Norm: JN §58 Abs2ZPO §448 bZPO §501ZPO §502 Bb
Rechtssatz: Das Gericht hat eine von ihm erkannte offenbare Unterbewertung durch den Kläger auch ohne Parteienantrag von amtswegen ohne Rücksicht darauf richtigzustellen, ob sie der klagenden oder der beklagten Partei zum Nachteil gereicht. Entscheidungstexte 4 Ob 114/78 Entscheidungstext OGH 20.02.1979 4 Ob 114/78 Veröff: EvBl 1979/139 ... mehr lesen...
Der Kläger nahm in der Zeit vom 23. März bis 2. April 1971 auf Grund eines Anbotes der beklagten Partei an einer von dieser als Reisebüro veranstalteten Ägyptenreise teil. Er behauptet, daß die beklagte Partei mehrere vertragliche Leistungen nicht erbracht habe. So habe er den vorgesehenen Ausflug nach Abu Simbel selbst organisieren und bezahlen müssen; für Droschkenfahrten anläßlich der Verhandlungen über den Ausflug habe er 30.30, für den Ausflug 1243 S bezahlen müssen, aber nur 860... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 EZPO §448ZPO §501ZPO §502 Abs2 B
Rechtssatz: Die Einschränkung auf Nebengebühren bewirkt im Gerichtshofverfahren nicht, daß die Sache zur Bagatellsache wird und daß daher die Berufung nur in eingeschränkter Form zulässig wäre. Entscheidungstexte 2 Ob 61/73 Entscheidungstext OGH 26.04.1973 2 Ob 61/73 Veröff: RZ 1973/168 S 171 7 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §501
Rechtssatz: Eine Berufung gegen ein in Bagatellsachen ergangenes Urteil ist zurückzuweisen, wenn sie sich nicht auf einen der im § 477 Abs 1 Z 1 - 7 ZPO genannten Nichtigkeitsgründe stützt. Entscheidungstexte 2 Ob 356/70 Entscheidungstext OGH 16.09.1971 2 Ob 356/70 Veröff: RZ 1972,90 6 Ob 732/78 Entscheidungstext OGH 16.... mehr lesen...