Norm
ZPO §392 Abs1Rechtssatz
Daß ein Streitwert ursprünglich höher lag und durch die Fällung zweier Teilurteile unter die Grenze des § 501 ZPO sank, kann nicht dazu führen, den ursprünglichen Gesamtstreitwert als maßgeblich zu erachten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0040950Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.04.2015