Norm
JN §7aRechtssatz
Die Ansprüche aus verschiedenen Schadensereignissen (hier: betreffend denselben Mietgegenstand) sind getrennt zu bewerten, wenn es um Fragen der sachlichen Zuständigkeit, der Gerichtsbesetzung, der Zulässigkeit von Rechtsmitteln oder um die Beschränkung der Berufungsgründe gemäß § 501 ZPO geht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0042581Dokumentnummer
JJR_19910917_OGH0002_0050OB01537_9100000_001