Norm
ZPO §501Rechtssatz
Eine Berufung gegen ein in Bagatellsachen ergangenes Urteil ist zurückzuweisen, wenn sie sich nicht auf einen der im § 477 Abs 1 Z 1 - 7 ZPO genannten Nichtigkeitsgründe stützt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0042599Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.04.2015