Norm: ZPO §500 Abs3ZPO §526 Abs3EO §78EO §382fEO §402 Abs4JN §58 Abs1
Rechtssatz: Mit dem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach § 382f EO wird die Schaffung einer zeitlich nicht exakt begrenzten Zahlungsverpflichtung - im Regelfall bis zur rechtskräftigen Beendigung des Kündigungs- oder Räumungsstreits - begehrt. Die Bewertung hat daher nach der zwingenden Vorschrift des § 58 Abs 1 JN zu erfolgen. Entscheid... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Rechtssache war bereits Gegenstand einer Entscheidung des erkennenden Senats; zu Vorbringen, Verfahrensgang und Sachverhalt wird auf den im ersten Rechtsgang gefassten Aufhebungsbeschluss 4 Ob 7/04i = MR 2004, 221 = wbl 2004, 390 = RdW 2004, 475 = ecolex 2004, 854 (Zankl 853) verwiesen. Gegenstand des Revisionsverfahrens ist noch folgendes Feststellungsbegehren: „Zwischen der Klägerin und der Beklagten wird festgestellt, dass die Beklagte für alle Schäden ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt von den beiden Beklagten aus dem Rechtsgrund der Bürgschaft bzw des Schadenersatzes die Zahlung eines Teilbetrages von EUR 3.630 sA zur ungeteilten Hand. Die Forderung der klagenden Partei gegenüber den beiden Beklagten betrage tatsächlich derzeit EUR 36.415,55 sA. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht gab der Berufung der Beklagten keine Folge und sprach aus, dass die ordentliche Revision zulässig sei. Es verwies ... mehr lesen...
Begründung: Die von der Klägerin gegen den Beklagten auf Räumung und Zahlung eines Mietzinsrückstandes gerichtete Klage wurde mit einem zu 44 C 513/01w anhängigen Verfahren, dessen Gegenstand eine weitere von der Klägerin gegen den Beklagten angestrengte Klage auf Zahlung von Mietzinsrückständen (betreffend einen anderen Zeitraum) war, verbunden. In den verbundenen Verfahren erging in der Folge über den gesamten Mietzinsrückstand ein (rechtskräftiges) Teilurteil. Infolge dieser Mi... mehr lesen...
Begründung: Auf einem Grundstück der Klägerin ist die Belastung mit einem „Geh- und Fahrweg" zugunsten des Grundstücks der Beklagten verbüchert. Die Klägerin begehrt die Erklärung des teilweisen Erlöschens dieser Dienstbarkeit auf einer näher bezeichneten Teilfläche des dienenden Grundstücks sowie die Einwilligung der Beklagten zur Einverleibung der Teillöschung im Grundbuch. Hilfsweise wird die Feststellung begehrt, dass hinsichtlich der Teilfläche „kein wie auch immer gearteter ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist aufgrund eines Exekutionstitels gegenüber dem Beklagten als Vermieter verpflichtet, den von ihm in seiner Wohnung gehaltenen Hund binnen 14 Tagen zu entfernen und ab sofort jede weitere Hundehaltung in der Wohnung zu unterlassen. Der Kläger begehrte, die aufgrund des genannten Exekutionstitels bewilligte Exekution gemäß § 355 EO für unzulässig zu erklären bzw den Anspruch auf Unterlassung für erloschen zu erklären. Der Kläger begehrte, die aufgrund des ... mehr lesen...
Begründung: Das Gericht zweiter Instanz bestätigte die vom Erstgericht zur Gänze bewilligte Exekution in Ansehung aufgrund bestimmter behaupteter Zuwiderhandlungen des Verpflichteten, der Kostenentscheidung, der Bewilligung der Fahrnis- und der Forderungsexekution gemäß § 294 EO zur Hereinbringung der Antragskosten, wies in Abänderung der vom Erstgericht erteilten Bewilligung der Unterlassungsexekution den Exekutionsantrag in Ansehung weiteren näher umschriebenen Zuwiderhandelns ... mehr lesen...
Begründung: Der am 12. 6. 1995 geborene Kläger hielt sich am 12. 6. 2001 (in Begleitung einer nur kurz abwesenden Tagesmutter) auf einem Kinderspielplatz auf, wo sich auch der am 9. 11. 1992 geborene außereheliche Sohn des Beklagten befand. Letzterer zeigte dem auf einem Holzschaukelpferd sitzenden Kläger ein kleines rotes Taschenmesser, welches „kleiner als ein Schweizer Messer" war. Nachdem der Sohn des Beklagten das Messer zunächst an einem Baum ausprobiert hatte, begann er damit... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 8. Jänner 2002 (richtig 2003) bewilligte das Erstgericht dem Beklagten zur Erwirkung einer Unterlassung die Exekution nach § 355 EO gegen die Kläger. Im Exekutionsantrag hatte der Beklagte behauptet, mit dem Abbrennen des 8. Kohlenmeilers im Jahr 2002 ab 29. November 2002 hätten die Kläger dem Exekutionstitel zuwider gehandelt, nach dem sie Immissionen von Rauch und Gas mit einem bestimmten Jahresmittelwert an Benzolgehalt und von Gestank durch geeig... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hatte wegen Zuwiderhandelns gegen ein mit einstweiliger Verfügung erlassenes Verbot teils über beide verpflichtete Parteien, teils über nur eine von ihnen zahlreiche Geldstrafen im Ausmaß zwischen 1.200 und 17.500 EUR verhängt. Mit ihren Beschlüssen ON 89, 99 und 113 erkannte die Erstrichterin Rekursen der verpflichteten Parteien gegen Strafbeschlüsse aufschiebende Wirkung zu. Mit dem angefochtenen Beschluss änderte das Gericht zweiter Instanz diese Besch... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bei Beurteilung der Frage, ob eine unverhältnismäßig hohe Gegenleistung im Sinn des § 30 Abs 2 Z 4 zweiter Fall MRG vorliegt, ist der Untermietzins dem vom Mieter zu entrichtenden „Mietzins" gegenüber zu stellen, der nach der Terminologie des MRG sämtliche Mietzinsbestandteile des § 15 Abs 1 umfasst. Der Untermietzins ist den (gesamten) Leistungen des Hauptmieters an den Hauseigentümer zuzüglich des Werts der übrigen vo... mehr lesen...
Norm: JN §56 Abs2 Satz3ZPO §500 Abs3 III
Rechtssatz: § 56 Abs 2 dritter Satz JN ist keine im Sinne des § 500 Abs 3 ZPO zwingende Bewertungsnorm. Entscheidungstexte 1 Ob 290/04k Entscheidungstext OGH 22.02.2005 1 Ob 290/04k Veröff: SZ 2005/21 1 Ob 204/06s Entscheidungstext OGH 19.12.2006 1 Ob 204/06s Beisatz: Demzufolge bestand... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erhob ein mit 8.500 EUR bewertetes Unterlassungsbegehren. Im Laufe des Verfahrens stellte er noch einen - nicht bewerteten - Zwischenantrag auf Feststellung (ON 7). Die beklagte Partei begehrte die Abweisung des Klagebegehrens und die Zurückweisung des Zwischenantrags auf Feststellung (ON 9 S. 2). Das Erstgericht wies den Feststellungsantrag zurück und gab dem Unterlassungsbegehren statt. Der Kläger habe den Feststellungsantrag nicht bewertet. Dessen Streitw... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht verwarf mit der angefochtenen Entscheidung die vom Kläger gegen das Urteil des Erstgerichtes erhobene Nichtigkeitsberufung aus den geltend gemachten Gründen des § 477 Abs 1 Z 1, 2 und 3 ZPO und bestätigte im Übrigen das Urteil des Erstgerichtes, mit welchem das vom Kläger erhobene Unterlassungs- und Feststellungsbegehren abgewiesen wurde. Das Berufungsgericht sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes 4.000 EUR, nicht aber 20.000 EUR ... mehr lesen...
Begründung: Mit selbständigem Antrag begehrten die gefährdeten Parteien bei einem Bezirksgericht die Erlassung einer einstweiligen Verfügung (EV), mit der dem Antragsgegner die Belastung und Veräußerung einer bestimmten Liegenschaft untersagt sowie die Anmerkung des Verbots ob dieser Liegenschaft bewilligt werden sollte. Im begehrten
Spruch: der EV ist der zu sichernde Anspruch nicht angeführt. Dazu brachten die gefährdeten Parteien im Wesentlichen vor wie folgt: Sie seien Gläubiger... mehr lesen...
Begründung: Das Gericht zweiter Instanz wies in Abänderung der vom Erstgericht erteilten Bewilligung der Unterlassungsexekution den Exekutionsantrag ab. Es sprach lediglich aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Das Erstgericht legte den gegen diese Entscheidung gerichteten außerordentlichen Revisionsrekurs der klagenden Partei unmittelbar dem Obersten Gerichtshof vor. Rechtliche Beurteilung Eine Entscheidung kann derzeit aus nachsteh... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss gab das Rekursgericht einem Kostenrekurs der betreibenden Partei nicht Folge und sprach aus, dass der Revisionsrekurs (gemäß § 78 EO iVm § 528 Abs 2 Z 3 ZPO) jedenfalls unzulässig sei. Mit dem angefochtenen Beschluss gab das Rekursgericht einem Kostenrekurs der betreibenden Partei nicht Folge und sprach aus, dass der Revisionsrekurs (gemäß Paragraph 78, EO in Verbindung mit Paragraph 528, Absatz 2, Ziffer 3, ZPO) jedenfalls unzulässig sei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin kaufte bei der Beklagten im März 2001 ein Fahrrad der Marke Endless, Typ City 26, das mit 26-Zoll Reifen und einer Drehgriffschaltung ("Grip-Shift-Schaltung") für 21-Gänge ausgerüstet war. Das Fahrrad war nach dem Kauf von der Beklagten zusammengebaut und fertig montiert worden. Am 30. 7. 2001 kam die Klägerin mit diesem Fahrrad beim Bergauffahren zu Sturz und brach sich den linken Oberarm. Sie begehrte ein Schmerzengeld von 10.000 EUR, einen Verd... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Kläger begehrten von der Beklagten die Zahlung von EUR 652,60 = S 8.980,- (Erstkläger) bzw EUR 3.270,28 = S 45.000,- (Zweitkläger) an Schadenersatz aus einem Unfall im Hallenbad der Beklagten sowie jeweils die Feststellung der Haftung der Beklagten für alle künftigen Schäden. Die Kläger bewerteten ihr Feststellungsbegehren jeweils mit EUR 8.720,74 (= S 120.000,-). Das Erstgericht erkannte die Beklagte schuldig, dem Erstkläger EUR 56,96 sA und dem Zweitkläger... mehr lesen...
Begründung: Mit der Klage begehrte die Klägerin, zwei zwischen ihr und der beklagten Partei abgeschlossene Kreditverträge, ua weil sie wucherisch seien, (als nichtig) aufzuheben. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Ein Ausspruch über den Wert des Entscheidungsgegenstandes im Berufungsurteil unterblieb. Rechtliche Beurteilung Besteht der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind je zur Hälfte Miteigentümer des Grundstücks 31/2 in Unterloiben. Die beklagte Partei ist Eigentümerin des unmittelbar benachbarten Grundstücks 480/2 Weg (Treppelweg). Das Grundstück 480/2 ist zwar im A1-Blatt der Liegenschaft ersichtlich gemacht, in deren B-Blatt ist jedoch kein Eigentümer eingetragen. An den Treppelweg grenzen das Ufer und das Flussbett der Donau. Die Liegenschaft mit dem Grundstück 31/2 wurde etwa 1909 - damals erstreckte sich... mehr lesen...
Begründung: Günther F***** verschuldete am 11. 9. 1972 als Lenker eines von seiner Dienstgeberin (die die Rechtsvorgängerin der beklagten Partei ist und im Folgenden der Einfachheit halber auch nur Beklagte genannt wird) gehaltenen PKW einen Verkehrsunfall, bei dem der damals zweijährige Klaus B***** schwer verletzt wurde und gravierende Dauerfolgen davon trug. Haftpflichtversicherer des PKW der Beklagten war die klagende Partei, wobei die Deckungssumme im zwischen den Streitteilen... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 Z1ZPO §500 Abs3
Rechtssatz: Das Berufungsgericht darf den Wert des Entscheidungsgegenstands - bezogen auf den objektiven Wert der Streitsache - weder übermäßig hoch noch übermäßig niedrig ansetzen; ist eine solche Fehlbewertung offenkundig, dann ist der Oberste Gerichtshof daran nicht gebunden. Entscheidungstexte 4 Ob 61/04f Entscheidungstext OGH 30.03.2004 4 Ob 61/... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehren, den näher bezeichneten Grenzverlauf zwischen der in ihrem Hälfteeigentum stehenden Liegenschaft und dem öffentlichen Gut festzustellen, und die Beklagte schuldig zu erkennen, der Vermarkung des Grenzverlaufs zuzustimmen. Eventualiter begehren die Kläger die Feststellung, dass der Grenzverlauf der Katastergrenze entspreche. Die Kläger bewerteten ihre Begehren in der Klage wie folgt "Feststellung eines Grenzverlaufs StrW RAT ATS 60.000, JN ATS 300.00... mehr lesen...
Begründung: Nach dem festgestellten Sachverhalt hat Gerhard O***** (dessen Einzelrechtsnachfolgerin die Klägerin infolge einer Unternehmensübergabe ist) 1999 zusammen mit der Kulturmanagerin Eva H***** einen Internetauftritt im Umfang von ca. fünf bis zehn Webseiten, die den als Theater- und Fernsehschauspieler im deutschsprachigen Raum bekannten Beklagten präsentiert, entworfen, realisiert, unter einer aus dem Namen des Beklagten gebildeten Domain ins Netz gestellt und ihm - als ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist Facharzt und seit 1. Oktober 1994 Mieter von Ordinations- und Wohnräumen sowie von zwei - zu einem Raum vereinigten - Kellerabteilen in einem Haus, dessen Eigentümer (und Vermieter) der Beklagte ist. Das Haus, in dem das Bestandobjekt liegt, wurde aufgrund der Baubewilligung vom 1. 2. 1994 errichtet; in dieser war als Auflage vorgesehen, "dass die maßgebliche Rückstauebene, welche 10 cm über dem Straßenniveau liegt, bei Anschlüssen, die unterha... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte zuletzt (nach mehrmaliger Klagsänderung) den Zuspruch von EUR 12.457,58 sA. Dazu erhob sie noch mehrere Herstellungs-, Feststellungs- und Einwilligungsbegehren. Das Berufungsgericht gab mit seinem Urteil vom 21. 10. 2003 den Berufungen beider Streitteile teilweise Folge, wobei es aussprach, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands insgesamt EUR 20.000,-- nicht übersteige und die Revision nicht zulässig sei. Die Klägerin stellte gemäß § 508 Abs 1 ... mehr lesen...
Begründung: Macht ein in § 29 KSchG genannter Verband einen ihm zur Geltendmachung abgetretenen Anspruch gegen eine Partei klagsweise geltend, dann gilt gemäß § 55 Abs 4 JN der Betrag von EUR 4.500 als Streitwert, wenn der begehrte Geldbetrag - wie hier - niedriger (EUR 2.659,83) ist. Macht ein in Paragraph 29, KSchG genannter Verband einen ihm zur Geltendmachung abgetretenen Anspruch gegen eine Partei klagsweise geltend, dann gilt gemäß Paragraph 55, Absatz 4, JN der Betrag von ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt zuletzt den Zuspruch verschiedener Ansprüche auf laufendes Entgelt sowie aus der unberechtigten Entlassung, darunter auch einer Kündigungsentschädigung im Ausmaß von EUR 243,86. Das Erstgericht erließ allein über diese Kündigungsentschädigung ein klagsabweisendes Teilurteil, das vom Berufungsgericht bestätigt wurde. Rechtliche Beurteilung Soweit nun der Kläger geltend macht, dass das berufungsgerichtliche Verfahren nichtig sei,... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war im Zeitraum 20. September 1993 bis Ende August 1998 Geschäftsleiter der beklagten Partei. Am 23. Juli 1996 gewährte ihm die beklagte Partei zu Konto-Nr 104-00.084.467/004 einen endfälligen Fremdwährungskredit über 7 Mio S für den Kauf des Hauses Hauptplatz 20 in S*****. Anlässlich dieser Kreditgewährung akzeptierte der Kläger zwei Blankowechsel mit folgender bei der beklagten Partei allgemein üblichen Standardformulierung: "Der Kreditnehmer hinterlegt be... mehr lesen...